Geheime Verträge über gemeinfreie Werke? Schönheitsfehler bei „Austrian Books Online“

Cover der Erstausgabe von Goethes „Werther“

Anfang Mai präsentierte die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) das Projekt „Austrian Books Online“, in dessen Rahmen

die Österreichische Nationalbibliothek ihren kompletten historischen Buchbestand vom 16. bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts [digitalisiert] – eine der fünf international bedeutendsten Sammlungen historischer Bücher – und diesen sukzessive online zugänglich [macht].

Cover der Erstausgabe von Goethes "Werther"
Cover der Erstausgabe von Goethes „Werther“

Letztlich werden dadurch 600.000 Bände im Volltext online zugänglich sein – alle Werke, die vor mehr als 140 Jahren publiziert worden sind. (Die Digitalisierung jüngerer gemeinfreier Werke ist aber für die Zeit danach angedacht.) Erste Beispiele wie die aufwändig illustrierte Erstausgabe von Goethes „Werther“ finden sich bereits online.

Durchgeführt wird das Digitalisierungsprojekt in Kooperation mit Google und damit beginnen die Schönheitsfehler des ansonsten beeindruckenden Vorhabens. Wie David Pachali bereits für irights.info herausgearbeitet hat, verweist die FAQ des Projekts darauf, dass die Digitalisate nur für nicht-kommerzielle Nutzung verwendet werden dürfen. Pachali hat diesbezüglich bei der ÖNB nachgefragt und berichtet:

Die Einschränkung, wie die Digitalisate angeblich genutzt werden dürfen, geht vielmehr auf den Vertrag mit Google zurück, wie die ÖNB auf Nachfrage erklärt. Sie soll demnach für 15 Jahre gelten. Für Googles Bibliotheksprogramm ist das nicht neu.

Der Vertrag mit Google unterliegt darüberhinaus der Geheimhaltung. Die Direktorin der ÖNB, Johanna Rachinger, erklärte diesbezüglich gegenüber dem österreichischen Wochenmagazin profil in dessen aktueller Ausgabe 21/2013:

„Die Vertraulichkeit des Vertrags war die Bedingung von Google. Aber der Vorsitzende des ÖNB-Aufsichtsrats kennt ihn, und der Rechnungshof kann ihn jederzeit prüfen.“

Warum sich eine öffentliche Einrichtung darauf einlässt, Geheimverträge über die Digitalisierung öffentlicher und gemeinfreier Buchbestände abzuschließen, erklärt Rachinger nicht.

Offen ist, ob eine solche vertragliche Einschränkung überhaupt rechtlich wirksam ist. Jedenfalls soll sie die ÖNB dazu zwingen, kommerzielle Weiternutzung zu erschweren. Betroffen sind davon aber nicht, wie David Pachali meint, „nur wenige Nutzer“ wie zum Beispiel die Anbieter von Print-on-Demand-Ausgaben gemeinfreier Werke. Denn auch die Wikipedia erlaubt mit ihrer Creative-Commons-Lizenz die kommerzielle Weiternutzung. So erinnert der Versuch, die Weiternutzung von digitalisierten, gemeinfreien Werken vertraglich einzuschränken an die Auseinandersetzung zwischen der Wikimedia Foundation und der Londoner National Portrait Gallery (NPG). Die NPG hatte der Einbindung von 3.000 hochaufgelösten Bildern alter Kunstwerke in Wikimedia Commons unter Verweis auf die Verletzung von Copyright und Datenbankrechten widersprochen sowie die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen kritisiert. Inzwischen gibt es diesbezüglich Gespräche und die Einbindung niedrig aufgelöster Bilder wird von Seiten der NPG akzeptiert.

Bleibt die Frage, ob die Übernahme von Digitalisierungskosten durch Google die damit verbundenen Einschränkungen bei der Weiternutzbarkeit von gemeinfreien Werken Wert sind – oder ob es nicht vielleicht besser wäre, stattdessen etwas mehr öffentliche Mittel für die Digitalisierung aufzuwenden.

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6 Ergänzungen

  1. Naja, so wie das aussieht bekommt die Bibliothek so eine komplett kostenlose digitale Kopie, die sie nach 15 Jahren frei verwenden kann, ohne dafür wirklich was zahlen zu müssen (außer die Bücher und ein paar Daten bereitzustellen). Gleichzeitig bekommt die Öffentlichkeit sofort Zugang zu den Werken, die sonst vermutlich noch etwas länger als 15 Jahre weiter unzugänglich im Keller verstaubt wären, weil sich die Bibliothek die Digitalisierung selbst nicht leisten könnte.

    Es wäre zwar wünschenswert, die Werke komplett frei verfügbar zu haben, aber ich glaube, Googles Angebot anzunehmen und anschließend 15 Jahre zu warten führt dazu, dass nach 15 Jahren mehr Werke frei online verfügbar sind, als wenn die Bibliothek 15 Jahre lang für ein eigenes Digitalisierungsprojekt zahlen würde.

    Die Werke an sich werden dadurch ja nicht weniger gemeinfrei (zumal der Vertrag nichtexklusiv ist), die Einschränkungen betreffen nur die Digitalisate, die sonst gar nicht existiert hätten, und auch da nur die kommerzielle Nutzung. Im Prinzip besagt der Vertrag „ihr stellt uns die Bücher bereit, und wir scannen sie für euch kostenlos ein und ihr dürft sie sofort auf eurer Website zeugen, und nach 15 Jahren dürft ihr machen was ihr wollt“. Klingt nicht so schlecht für nen geschenkten Gaul. Auch dürfte das Geschrei groß sein, wenn mit viel Steuergeldern die Werke komplett frei bereitgestellt würden, und am Ende vor allem Google Books davon profitiert, weil sie die Werke dann (völlig legal) übernehmen.

    1. Ich finde, so kann man das durchaus sehen und deshalb habe ich den letzten Punkt auch bewusst als offene Frage formuliert – ist eben ein Trade-off.

      Bei den Geheimverträgen sehe ich das anders: das geht einfach gar nicht.

      Ganz allgemein aber gilt: Schönheitsfehler erfordern zuerst einmal Schönheit.. ;-)

  2. Mal einen praktischen Aspekt zu der Diskussion: Wie wollen die Bibliotheken diese Beschränkungen denn durchsetzen? Wenn ich – oder irgendjemand anderes – einzelne Werke downloade dann kann die Bibliothek mich doch gar nicht daran hindern, die wieder zu veröffentlichen. Wenn ich ein Buch mit den Inhalten herausgebe, woher sollen die denn wissen, ob ich den Text aus ihrem Scan genommen habe oder selbst aus der gedruckten Ausgabe entnommen habe?

    Höchstens bei Werken, von denen nur ein einziges Exemplar in einer Bibliothek weltweit existiert, ist offensichtlich, wo der Inhalt herstammt. In allen anderen Fällen laufen diese angeblichen Rechte de facto leer.

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