Resolution: UN-Menschenrechtsrat bestätigt die Gültigkeit der Menschenrechte auch im Internet

Die allgemeinen Grundsätze der Menschenrechte gelten auch im Internet. Das hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen heute in einer Resolution bestätigt. Die einstimmige Annahme der Vorlage von 71 Staaten unterstreicht die Internationalität der Aussage.

Die Resolution über Förderung, Schutz und Wahrnehmung der Menschenrechte im Internet:

  1. Bekräftigt, dass die gleichen Rechte, die Menschen offline haben, auch online geschützt werden müssen, insbesondere die Meinungsfreiheit, die ohne Rücksicht auf Grenzen und über Medien jeder Art der eigenen Wahl anwendbar ist, im Einklang mit Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte;
  2. Anerkennt den globalen und offenen Charakter des Internets als treibende Kraft, die den Fortschritt auf dem Weg zu Entwicklung beschleunigt;
  3. Fordert alle Staaten auf, den Zugang zum Internet und die internationale Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Medien-, Informations- und Kommunikationseinrichtungen in allen Ländern zu fördern und erleichtern;
  4. Fördert besondere Verfahren, diese Fragen im Rahmen ihrer bestehenden Mandate, soweit zutreffend, zu berücksichtigen;
  5. Beschließt, die Förderung, den Schutz und die Wahrnehmung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, im Internet und in anderen Technologien, sowie die wichtige Rolle des Internets bei der Entwicklung und der Wahrnehmung der Menschenrechte auch weiterhin ihrem Arbeitsprogramm zu berücksichtigen.


Der schwedische Außenminister und ehemalige Ministerpräsident frohlockt in der New York Times:

Heute, wo fast der gesamte Globus durch Mobilfunknetze abgedeckt wird, ist das Problem des physischen Zugriffs zum Internet fast ein vergessenes Thema. Zunehmend besorgniserregend ist hingegen, was für eine Art des Zugangs den Menschen angeboten wird.

Wir können nicht akzeptieren, dass Inhalte im Internet beschränkt oder manipuliert sein sollten, je nach der aktuellen Ausrichtung der politischen Führung. Nur durch die Sicherung des Zugangs zu einem offenen und globalen Internet wird echte Entwicklung stattfinden.

Die Regierungen des Menschenrechtsrats haben nunmehr zum ersten Mal bestätigt, dass die Meinungsfreiheit in vollem Umfang für das Internet gilt. Eine globale Koalition für ein globales und offenes Internet hat sich gebildet.

Das ist wirklich wichtig, aber wir dürfen hier nicht stehen bleiben. Die Herausforderung besteht nun darin, diese Worte in die Tat umzusetzen, um sicherzustellen, dass die Menschen auf der ganzen Welt die Kraft der Konnektivität verwenden können, ohne dass sie sich um ihre Sicherheit fürchten müssen. Diese Arbeit ist noch lange nicht vorbei.

15 Ergänzungen

    1. Keine Sorge, Artikel 27 gibt genug Streitpotential für beide:
      Artikel 27

      1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

      2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

  1. Finde es komisch, dass man da erstmal drüber diskutieren muss.

    Hielt es eigentlich für selbstverständlich, dass Menschenrechte auch im Internet gelten…

    1. Da sollte man erst einmal Deffinieren was ist „Internet“ ?

      – der heimische Rechner oder sonnstiges Gerät mit Netzanschluß
      – die Zugangsprovider
      – die Server auf denen Webseiten gehostet sind
      – die Kabelverbindungen
      – das HTTP oder HTML , Java Script
      – Programme wie ein Browser

      Das meiste davon gehört privaten Firmen denen wohl die UN eher Gleichgültig ist.

      1. In einem virtuellen Raum Menschenrechte oder überhaupt „Rechte“ zu Verfügen ist Irreal, weil es dort keine Menschen gibt.
        Dies grenzt sogar an einer Art von Zensur und könnte letztendlich sogar bedeuten das im Virtuellen Räumen zb. in Computerspielen einklagbare Rechte gelten oder die Feiheit von Kunst und Literatur im Netz eingeschränkt wird. Auch das nun Webseiten mit dem Hinweis „Verletzung der Menschenrechte “ aus Zensur Aufhänger statt der Kipos gesperrt werden könnten.

      2. Ajo, dachte es wäre klar, was ich meinte, aber ich schreibs mal genauer:
        Überall wo Menschen handeln, gelten die Menschenrechte, egal ob die Handlung im Internet stattfindet oder außerhalb.

        Und das ich mir in Spielen, Büchern (oder sonstigem) Welten ausdenken kann, in denen die Menschenrecht dann (fiktiv) nicht gelten, hielt ich jetzt auch für selbstverständlich…aber schön, dass du es nochmal extra erwähnt hast ;-)

      3. „Überall wo Menschen handeln, gelten die Menschenrechte, egal ob die Handlung im Internet stattfindet oder außerhalb.“

        Leider ist die Sache „verzwickter“, auch in Computerspielen Handeln im Prinzip Menschen, der Schriftsteller „handelt“ welcher einen Roman schreibt , der Blogger , der virtuelle Künstler.
        Man sollte das Internet einfach als ein erweitertes “ Vernetztes Gesamt – Menschliches Gehirn“ sehen und deren Inhalte als eine öffentliche Gedankenwelt zum Nachschlagen.
        Niemand würde wohl Gesetze egal Welche auf „Gedankenwelten“ übertragen wollen, daher sollte man im Internet nicht von einem „Gesetzlosen“ Raum sprechen, sondern es zu einem einer „Gesetzfreien“ virtuellen Welt Erklären, wie idas wirkliche Gehirn.
        Das gilt dann aber auch für „Menschenrechte“ ect. auf den ersten Blick ist nicht zu Erkennen was denn daran „Schlecht “ sein sollte , nur hat jede Reglementierung immer 2 Seiten auch wenn sie noch so gut gemeint….

      4. Natürlich ist das verzwickter, aber man kanns auch unnötig verkomplizieren. Menschen haben gewisse Rechte und wenn Menschen miteinander agieren sollten diese Rechte gewahrt bleiben. Punkt aus.
        Es geht mir hier nicht um eine von einem Schriftsteller erfundene Welt, oder um ein Computerspiel, wo man sich gegenseitig abschießt oder sonstiges. Ist das denn wirklich so unklar?

        Das Internet als erweiterte Gedankenwelt zu betrachten halte ich für den absolut falschen Weg.

      5. > Natürlich ist das verzwickter, aber man kanns auch unnötig verkomplizieren.

        Ich würde dir vorbehaltlos Recht geben und glaube auch das du es anders Gemeint hat.
        Wenn man aber täglich Lesen müsste was sich die Machthaber aus Politik und Wirtschaft nicht allen Einfallen lassen um das Netz zu Reglementieren , Zensieren und unliebsame Meinungen , Computerspiele ect. nöglichst zu Unterbinden.
        Warum sollte also der nächte Egoshooter dann nicht plötzlich mit dem Agrument “Verletzung der Menschenrechte ” Abgemahnt werden?

    2. Die Mühe von irgendwelchen Definitionen würd ich mir gar nicht erst machen. Die Menschenrechte sollten einfach uneingeschränkt gelten, an jedem Ort (egal ob real oder virtuel) und zu jeder Zeit.

  2. Das ist ja soo 2003. ;-)
    „We reaffirm the universality, indivisibility, interdependence and interrelation of all human rights and fundamental freedoms, including the right to development, as enshrined in the Vienna Declaration. We also reaffirm that democracy, sustainable development, and respect for human rights and fundamental freedoms as well as good governance at all levels are interdependent and mutually reinforcing. We further resolve to strengthen respect for the rule of law in international as in national affairs.“

    1. Ich, weil es keine offizielle Übersetzung gibt.
      Diese Sprachregelung ist nicht umganzssprachlich, aber in internationalen Resolutionen durchaus üblich.

  3. Ich finde an dieser Entscheidung leider nichts komisches. Es ist absolut traurig. Willkommen im Absurdistan. Es ist so als würde man sagen: Jeder Mensch hat das Recht steuerfrei zu atmen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.