Am 1. April 2012 wurde in Österreich die Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Der österreichische AKVorrat übergab heute dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) 11’139 Vollmachten für die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich – in 4 Schubkarren. Die übliche Verfahrensdauer vor dem Verfassungsgerichtshof beträgt 9 Monate. Man darf also gespannt sein.

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