Österreich: 11’139 klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung

Übergabe der Vollmachten durch den AKVorrat

Am 1. April 2012 wurde in Österreich die Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Der österreichische AKVorrat übergab heute dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) 11’139 Vollmachten für die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich – in 4 Schubkarren. Die übliche Verfahrensdauer vor dem Verfassungsgerichtshof beträgt 9 Monate. Man darf also gespannt sein.

Übergabe der Vollmachten durch den AKVorrat
Bild: Andreas Demmelbauer Lizenz: CC-BY http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/

4 Ergänzungen

  1. Was sollte das VfGH schon Entscheiden , er könnte wie in Deutschland etwas am Datenschutz oder Speicherlänge der VDS bemängeln , aber nichts in der Sache an sich, sonnst müsste Österreich wohl aus der EU Austreten.
    Diese Klagen bei den Länder Verfassungsgerichten können nichts Bewirken da die Zuständigkeit bei der EU liegt , also bräuchte es eine Klage beim Europäischer Gerichtshof oder noch besser die EU Politiker dazu bringen diese Gesetze Rückgängig zu machen.

    1. So ein Quatsch. Ich kenne kein Land in Europa, das (de jure, nicht de facto) EU-Verordnungen über seine Verfassung stellt. In so einem Land würde ich auch nicht leben wollen.
      Wenn die feststellen, dass diese Verordnung nicht mit der österreichischen Verfassung vereinbar ist, dann ist die Verordnung für Österreich gestorben. Wäre natürlich politisch nicht opportun, deshalb versuchen sie wohl, sich da irgendwie rauszuwieseln indem sie nur die gröbsten Schnitzer anstreichen und das Gesetz dann zum Parlament zurückschicken.

  2. Äußerst spannend, insbesondere da der österreichische VfGH soeben erst die Europäische Grundrechtecharta als unmittelbar anwendbares österreichisches Verfassungsrecht erklärt hat (U 466/11).
    Ein Gutachten des EuGH zu dieser Frage steht noch aus, weshalb der VfGH dieses möglicherweise noch abwartet.

    @Mika B.: Das ist nicht ganz richtig. Der Individualrechtsschutz vor dem EuGH ist äußerst marginal, weshalb derartige Fragen in der Regel erst durch die Vorlage eines nationalen Gerichts zum EuGH gelangen. Richtig ist, dass ein Ansetzen bei den politischen Entscheidungsträgern selbst die beste Möglichkeit ist, seine Interessen zu vertreten.

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