Philipp Otto von iRights und IGEL hat für die NZZ das angedrohte Leistungsschutzrecht kommentiert: Noch ein Gebührenmodell.
Nicht nur in Deutschland verfügen Verlage über enorme politische Macht. Sie dominieren den Diskurs, entscheiden über Karrieren, sind in Regierungskreisen bestens vernetzt. Diese jahrzehntelang geübte Koexistenz macht die deutschen Verleger sehr sicher: Ein Leistungsschutzrecht wird kommen. So stehe es im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung, so habe sich Bundeskanzlerin Merkel geäussert, so werden sie nicht müde zu betonen. Bezahlen sollen diesen Plan zum einen sogenannte News-Aggregatoren wie Google, aber auch öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Freiberufler, Rechtsanwälte, Steuerberater oder freie Journalisten.
[.…]
Die deutschen Presseverlage hätten ein Leistungsschutzrecht gar nicht nötig. Gerade sie verfügen über Kompetenzen und Mittel, zukunftsfähige Geschäftsmodelle im Internet zu etablieren und so den vielzitierten Qualitätsjournalismus zu erhalten. Allein, viele von ihnen tun es nicht, zumindest nicht mit der erforderlichen Konsequenz und Kreativität. Nun den Gesetzgeber zu Hilfe zu rufen, ist tragisch und komisch zugleich. Immanuel Kant hätte seine wahre Freude gehabt. Nimmt man die Befreiung aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit als Kerngedanken der Aufklärung, so müssen sich die Presseverlage grundsätzlich fragen lassen, warum sie mit der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht die Vergangenheit in die Zukunft holen wollen.