Am heutigen Donnerstag debattiert der Bundestag um 16 Uhr 16:30 Uhr (Verschiebung) über die Aufhebung des mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrigen Zugangserschwerungsgesetzes (Tagesordnung). Das so genannte „Zensursula“-Gesetz war 2009 trotz massiver öffentlicher Kritik und entgegen aller fachlichen Einwände von der SPD zusammen mit CDU und CSU verabschiedet worden. Dem Gesetz nach soll das BKA eine geheime Liste mit Webseiten führen, die Dokumentation sexuellen Missbrauchs von Kindern beinhalten. DNS-Provider sollen die auf dieser Liste befindlichen Webseiten dann „sperren“.
Aktuell ist das Gesetz allerdings mittels einer verfassungsrechtlich hoch fragwürdigen Konstruktion „ausgesetzt“: Das BKA, das eigentlich per Gesetz angewiesen ist, jene geheime Sperrliste zu betreiben, ist per „Nichtanwendungserlasses“ des Bundesinnenministeriums angehalten, eben dies gerade nicht zu tun, sondern sich auf das Löschenlassen dieser Webseiten zu konzentrieren. Kritiker wie der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur fordern die umgehende Aufhebung des Gesetzes. Nach Informationen der Rheinzeitung hat sogar Bundestagspräsident Norbert Lammert in der Unionsfraktion die Regierung dazu aufgefordert diesen „offensichtlich verfassungsrechtlich fragwürdigen Zustand schnellstmöglich zu beenden“.
Statt eines gemeinsamen, erfolgsversprechenden Antrags haben alle Oppositionsfraktionen leider wieder alle ihr eigenes Süppchen gekocht und je einen eigenen Antrag zur Aufhebung des Gesetzes eingebracht (Entwürfe: SPD, GRÜNE, LINKE) , die in den vergangenen Monaten in den Ausschüssen diskutiert wurden und zu denen Experten-Anhörungen stattgefunden haben. Von der FDP ist bisher überhaupt keine diesbezügliche gesetzgeberische Aktivität bekannt. Ein angekündigtes Lösch-Gesetz scheint in weite Ferne gerückt.
Neben den drei Aufhebungsgesetz-Entwürfen ist nun für heute ein weiterer Antrag der SPD mit dem Titel „Zugangserschwerungsgesetz aufheben – Verfassungswidrigen Zustand beenden“ Gegenstand der Debatte. Dessen Hauptforderung ist es, die Bundesregierung aufzufordern, einen eigenen Gesetzes-Entwurf einzubringen, um das Gesetz komplett aufzuheben statt wie bislang nur auszusetzen. Die Bundesregierung soll außerdem aufgefordert werden, sich auf europäischer Ebene für „Löschen statt Sperren“ stark zu machen und ein „Harmonisierungspapier“ der freiwilligen Selbstkontrollen zu unterzeichnen. Weiterhin wird von der SPD-Bundestagsfraktion beantragt, festzustellen, dass Internetsperren völlig ungeeignet sind im Kampf gegen die Darstellung sexuellen Missbrauchs im Netz sowie das die aktuelle Praxis der Nicht-Anwendung gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) verstoße.
So viel Einsicht hätten wir uns von der SPD wahrlich 2009 vor Verabschiedung des Gesetzes gewünscht.