Vor einer Woche hatten wir darüber berichtet, dass verdi ein Positionspapier zum Urheberrecht beschlossen hat, was („irgendwie“) vergleichbar mit der Stoppschilder-Idee ist, die im vergangenen Jahr in der Diskussion war. Einige Leser haben sich als verdi-Mitglied an ihre Organisation gewandt und wollten mehr zur Intention erfahren. Uns liegen Mails vor, wo verdi der Meinung ist, wir würden hier „bewusst oder unbewusst irreführend“ berichten.
Wenn man sich die Position dazu im Papier nochmal genauer durchliest, stellt man fest, dass an dem Vorwurf was wahres dran ist:
Ziel ist technische Instrumente zu finden, die es ermöglichen, dass beim Aufruf einer Seite mit illegalen Angeboten ohne Registrierung der Nutzer/innen-IP auf dem Monitor eine – von dazu legitimierten Institutionen vorgeschalteter – Information über die Rechtswidrigkeit des Angebots und dessen Nutzung erscheint.”
Konkret steht da nicht, dass man Stoppschilder verwenden möchte. Statt Stoppschilder kann man z.B. auch große Ausrufezeichen verwenden!
Im übrigen sind alle anderen Sorgen natürlich übertrieben:
„Wenn nun in diversen Beiträgen die Sorge heraufbeschworen wird, mit der Einführung einer technischen Möglichkeit der Seitenkennzeichnung wachse die Gefahr, dass damit die Grundlage einer Kontrollinfrastruktur geschaffen werden könne, dann haben die Autor/innen solcher Beiträge unser Positionspapier – wie gesagt: bewusst oder unbewusst – nicht hinreichend durchdrungen oder verkürzt zitiert.“
Wahrscheinlich verfügen iRights.info und wir über nicht soviel Technikkompetenz wie verdi, um das Vorhaben ausreichend zu verstehen, dass die gewünschten Maßnahmen selbstverständlich ohne Nebenwirkungen für unsere Grundrechte und eine offene Infrastruktur des Netz funktionieren werden.