Zur vom LKA Sachsen geforderten Abschaltung der Seite Dresden-Nazifrei.de haben sich nicht nur wir und unsere Leser Gedanken gemacht.
Zwei Drei äusserst lesenswerte juristische Kommentare finden sich in den Blogs von Simon Möller, RA Thomas Stadler, sowie von Prof. Henning Ernst Müller in einem Blog des juristischen Fachverlags Beck:
- Thomas Stadler: LKA Sachsen verlangt Sperrung der Website „dresden-nazifrei.de“
- Simon Möller: Seltsame Sperrverfügung gegen dresden-nazifrei.de
- Prof. Henning Ernst Müller: Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Dresden gegen den Aufruf „Dresden nazifrei“
Alle drei kommen letztendlich zum gleichen Ergebnis: Die vom LKA Sachsen geforderte Abschaltung der Aktionswebseite gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar in Dresden ist juristisch nicht zu halten.