Monika Ermert hat für heise mal recherchiert, wie denn nun die Datenschutz-Rechte nach dem neuen SWIFT-Abkommen funktionieren. Angeblich, so Kommission, Rat und Konservative, Sozialdemokraten ud Liberale im Europäischen Parlament, gibt es doch nun einen durchsetzbaren Anspruch auf Auskunft, Korrektur und Löschung im Missbrauchsfall. Ermerts Ergebnis:
EU-Bürger sollen laut dem jüngst verabschiedeten Abkommen zwischen den Europäischen Institutionen und dem US-Finanzministerium Auskunftsrechte über das Treiben der US-Terrorjäger beim Zugriff auf EU-Banktransfersdaten (Terrorist Financial Tracking Programm, TFTP) erhalten. heise online machte die Probe aufs Exempel und versuchte sich beim US-Finanzministerium, bei den EU-Institutionen und bei den nationalen Datenschutzbeauftragten schlau zu machen, wie man nun Auskunft darüber erlangen kann, ob und welche persönlichen Daten beim US-Finanzministerium auf Halde liegen. Bemerkenswert dazu vor allem die Antwort aus dem US-Ministerium: Man bedauere, keine weiteren Informationen zu den Auskunftsverfahren, etwaigen Kosten und Fristen erteilen zu können. (…)
Im Ergebnis müssen Bürger, die erwägen, die über sie in den USA gespeicherten Daten abzufragen, sich wie schon im Fall der Flugpassagierdaten in ein für sie vorerst völlig undurchsichtiges Verfahren begeben. (…) Und was sagt das US-Finanzministerium zur Frage, ob EU-Bürger nun wegen eines TFTP-Widerspruchs vor ein US-Gericht ziehen können und ob man denn gewillt ist, Auskunftsrechte oder gar Ansprüche auf Löschung zu gewähren? Gar nichts.
Auf der Webseite des Europaparlaments findet man übrigens unter Punkt 1 die vollständige Liste, welche Abgeordneten bei SWIFT wie gestimmt haben. Das ist sicherlich hilfreich für künftige Wahlen oder Kampagnen.