Unser Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar, der gleichzeitig auch Beauftragter für Informationsfreiheit ist, hat fordert in seinem Blog im Datenschutzforum mehr Offenheit im Regierungshandeln: Zeit für Open Government!
Vorbildhaft für Deutschland könnte etwa Artikel 100 der norwegischen Verfassung sein:
„Jedermann hat einen Anspruch auf Zugang zu Dokumenten des Staates und der Kommunalverwaltung … Es liegt in der Verantwortung der staatlichen Stellen, die Voraussetzungen für einen offenen und informierten öffentlichen Diskurs zu schaffen.“
Auch in den anderen skandinavischen Staaten, in Großbritannien und in vielen anderen Ländern gibt es vergleichbare Vorgaben. Die USA etwa verfügen über weitaus effektivere – und deshalb von den Bürgerinnen und Bürgern viel stärker in Anspruch genommene – Mechanismen zur Gewährleistung der Öffentlichkeit von Staatshandeln als Deutschland. Die Obama-Administration hat sich vorgenommen, so viele interne Dokumente wie möglich über das Internet verfügbar zu machen. Auch den deutschen Behörden ist es nicht versagt, der Öffentlichkeit sehr viel mehr Informationen zugänglich zu machen als bisher.