McCain bringt Gesetz gegen Netzneutralitäts-Regelung ein

Der ehemalige Präsidentschaftskandidat John McCain hat einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der die FCC (Federal Communications Commission) daran hindern soll, verbindliche Netzneutralitäts-Regeln für Provider aufzustellen. Die FCC hatte am Donnerstag in einer Abstimmung offiziell entschieden, mit der Erstellung solcher Regeln zu beginnen.

McCains „Internet Freedom Act“ soll die „Übernahme“ des Internets durch die Regierung, wie der Senator es formuliert, verhindern. Es soll „das Internet frei von behördlicher Kontrolle und Regulierung“ halten. Dahinter stehen von Seiten McCains wirtschaftspolitische Gründe. Allerdings hatte zuletzt auch die Electronic Frontier Foundation (EFF) vor dem Vorhaben der FCC gewarnt.

Die EFF sieht anders als McCain nicht die von FCC-Chef Genachowski geplanten Regulierungsmaßnahmen als Problem, sondern die Gefahr, dass sich die Behörde in Zukunft weitere Eingriffe unternehmen könnte. Dabei sei die Macht der FCC nicht durch eine Entscheidung des Kongresses gedeckt. In ihrer Pressemeldung nannte die EFF eine Entscheidung des Parlaments als möglichen Weg, die „Machtergreifung“ der FCC zu stoppen.

Ob McCains Gesetzesvorhaben allerdings durchkommt, ist bisher nicht klar abzusehen. Generall befürworten die Demokraten die Festschreibung der Netzneutralität und haben Mehrheiten in Senat und Repräsentantenhaus. Zuletzt hatte sich aber eine größere Parlamentariergruppe kritisch gegenüber dem Vorhaben von Genachowski geäußert, weil sie eine Schwächung des Breitband-Ausbaus befürchten.

(via)

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4 Ergänzungen

  1. Wenn ich den Artikel bei Golem zu FCC und Netzneutralität so lese, hätte ich schon nichts mehr dagegen, wenn dem FCC große Steine in den Weg gelegt würden.

    Ich zitiere kurz:
    „Der Regelentwurf macht klar, dass es Providern gestattet wäre, in schädlichen oder von Nutzern unerwünschten Traffic wie Spam einzugreifen, die Übermittlung von unrechtmäßigen Inhalten wie Kinderpornografie zu verhindern, oder die Übermittlung von Inhalten zu verhindern, wenn diese beispielsweise Urheberrechte verletzen.“

    http://www.golem.de/0910/70674.html

  2. GRundlegend hätte ich nichts wenn Internetprovoider entscheiden könnten bestimmte zugriffe zu beschleunigen und andere zu verlangsamen.

    Allerdings sollte dies allein aus effizienzgründen erfolgen (zugriffe nach Google wichter als Zugriff auf „Omas Rezepte Blog“).

    Konkurenz auszubremsen widerspricht aber dem prinzip des freien markts.

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