Es kommt etwas Licht in die ACTA-Vehandlungen, dem internationalen Anti-Piraterie-Abkommen. Heise berichtet: US-Regierung veröffentlicht Details über geplantes Anti-Piraterieabkommen.
Für strafrechtliche Maßnahmen, auf die sich die EU-Mitgliedsstaaten bislang nicht einigen konnten, sollen zunächst quantitative und qualitative Hürden und Sanktionen abgesteckt werden, etwa wann die Behörden auf eigene Initiative tätig werden können, ohne dass eine konkrete Beschwerde eines Rechteinhabers vorliegt. Dann werden wie im Zivilrecht Fragen zu Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Zerstörungen illegal kopierter oder gefälschter Güter abgehandelt. Dazu kommt die geplante Einführung einer Strafvorschrift für die illegale Aufzeichnung von Kinovorführungen. Offen ist laut dem sechsseitigen Papier noch der vierte Abschnitt zur „Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der digitalen Welt“. Dabei soll es auch um die „Rolle und Verantwortung“ der Zugangs- und Diensteanbieter gehen. Ein Entwurf liege dafür noch nicht vor, derzeit werde noch die geltende Rechtslage in den teilnehmenden Staaten sondiert.
Hier gibt es ein offizielles Strukturpapier der US-Regierung.
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