Deutschlandfunk berichtete in dem Beitrag „Der dritte Mann“, wie der aktuelle BSI-Gesetz-Entwurf Online-Durchsuchungen durch die Hintertür bringen könnte:
Kloiber: Eine solche Online-Durchsuchung wäre aber doch nur wirksam, wenn das BSI die so gewonnenen Daten an andere Behörden und Geheimdienste weitergeben darf.
Welchering: Das ist ein weiterer Knackpunkt. denn das ist in Paragraph 6 Ziffer 4 geregelt. Weitergegeben werden dürfen diese Daten an die Polizeien des Bundes und der Länder, an Strafverfolgungsbehörden und sonstige öffentliche Stellen. Wo also das Bundeskriminalamt nach den Bestimmungen des neuen BKA-Gesetzentwurfes eine richterliche Anordnung braucht, könnte nach dem BSI-Gesetzentwurf, wenn man den sehr weit auslegt, das muss man betonen, eine solche Erhebung von Daten ohne richterlichen Vorbehalt erfolgen. Und so regen Kritiker wie der Informatik-Professor Hartmut Pohl auch an, dass eine richterliche Anordnung oder die eines Kontrollgremiums vor der Auswertung solcher Daten erfolgen soll. Der BSI-Referentenentwurf sieht hier nur eine nachträgliche Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz vor. Und das ist eindeutig zu wenig.
Die MP3 finde ich dazu gerade nicht.