Zeit-Kommentar: Die SPD wird bei Online-Durchsuchungen umfallen

Die Zeit sieht die SPD bei der Online-Durchsuchung auch schon umfallen: Angriff auf das letzte Refugium.

Das Computer-Ausspähen wird also kommen. Wieder einmal wird der Gesetzgeber das Grundgesetz einschränken. Es mag nachvollziehbare Gründe dafür geben, wenn es darum geht, Terroristen davon abzuhalten, Hunderte von Menschen zu töten. Aber es braucht wenig prophetische Fähigkeiten, um vorauszusagen, dass es so kommen wird, wie es in der Vergangenheit immer gekommen ist: Erst versprechen die Innenpolitiker und die Sicherheitsbehörden hoch und heilig, das neue scharfe Schwert nur bei den ganz gefährlichen Straftaten und Verbrechern zu benutzen. Doch dann kommen die Drogenhändler, die Kinderschänder, die Betrüger und schließlich die Steuerhinterzieher. Und plötzlich sind auch Onlinedurchsuchungen ein ganz normales Instrument polizeilicher Ermittlungen. Das war so bei der Kronzeugenregelung, bei der Datenspeicherung zur LKW-Maut und bei der Telefonüberwachung. Die gehört längst zum polizeilichen Alltag und wird von Richtern routinemäßig genehmigt.
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Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass die Union beim Auskundschaften privater Computer sich der Mühe des Differenzierens gar nicht unterziehen will, sondern nach dem Motto anything goes von Anfang an wesentlich mehr Befugnisse haben will, als es die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zulässt. Vielleicht deshalb ihr Drang zur Eile. Denn hat das Bundesverfassungsgericht erst einmal ein Urteil gefällt, kommt der Gesetzgeber daran nicht mehr vorbei.

Dazu passt auch der Artikel „Trojaner im Test“ in der aktuellen Zeit, wo Markus Hansen von ULD die Technik hinter dem Bundestrojaner beschreibt:

Fazit
Die Bundestrojaner sollen vor allem zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden. „Das Innenministerium setzt bei der Onlinedurchsuchung darauf, dass hochintelligente Kriminelle Fehler machen – und das kann lange dauern“, sagt Hansen. Bleibt also die Befürchtung, dass es – bei einer eventuellen Ausweitung auf Privatpersonen – am Ende doch den Ottonormalsurfer am härtesten trifft.

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2 Ergänzungen

  1. Hier geht es doch ganz klar nicht um Terroismusbekämpfung. Hier soll ermöglicht werden, den normalen Bürger stärker als zuvor zu überwachen und zu überprüfen. Es sind die einfachen simplen Dinge, an denen der Staat interessiert ist. Wir sollen ganz im Sinne der ehemaligen DDR überwacht werden, nur anstelle der Stasi trägt das ‚Kind‘ den Namen ‚Bundestrojaner‘.

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