Man kann ja einfach mal Tatsachen schaffen: Einen gesetzlich fragwürdigen Bundeswehreinsatz im Inneren während des G8-Gipfels kann man sich bei G8-TV.org anschauen. Oder dieses OGG (28MB) herunterladen. (Torrent)
Update: Oder hier:
Link: sevenload.com
Update: Hier ist die Erklärung von ddp:
Nach Angaben des Sprechers handelt es sich in Heiligendamm um eine rein «technische Amtshilfe» zur Unterstützung der Polizei, die für die Sicherheit verantwortlich ist. Der Einsatz der Bundeswehr bei Großveranstaltungen in Deutschland ist nichts Neues: während der Fußball-Weltmeisterschaft und des Besuchs von US-Präsident George W. Bush 2006 in Stralsund waren ebenfalls Soldaten im Einsatz.
Eine Frage an die Juristen: Wer kann denn in solchen Fällen Rechtsmittel einlegen?
welche in jedem Fall eingelegt werden sollten. Es ist schon sehr dreist für wie dumm man uns hält.
Hmm krass…
Wie lautet denn der Artikel des GG explizit, der denn BW Einsatz im Inneren verbietet? Finde da nix vernüftiges zu :(
Könnte sein das du 87a suchst
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg2_de.htm#art87a
Calm down. Artikel 35 GG lässt den Einsatz bei entsprechenden Rahmenbedingungen zu, der Einsatz ist prinzipiell abgesegnet, nichts neues und vorher bekannt gewesen.
http://www.jpberlin.de/badespasz/presse/wp/?p=2172
http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/de/12008705/(ddp-Infokasten)-«ueTechnische-Amtshilfe»ue-
Kritisch wird’s wenn die Jungs bewaffnet rumrennen und nach solchen Events nicht mehr in die Kaserne fahren.
die gefilmten panzer sind fennek spähwagen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sp%C3%A4hwagen_Fennek
bewaffnet waren sie in der tat nicht.
der sinn solcher art aufklärung auf autobahnbrücken wird mir allerdings nicht klar.
Zur Klarstellung hier der Grundgesetzartikel:
Art. 35 Abs. 2 GG:
„Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.“
So wie ich das lese, kann die Bundeswehr nach wie vor nur für Katastrophenschutz eingesetzt werden. Unterstützung für die Polizei gibt’s durch andere Polizeieinheiten anderer Länder oder durch den Bundesgrenzschutz.