Interessanter Text von Thomas Bredenfeld über die Nutzung des kulturellen Erbes auf orf.at: Die Antike „rights managed“?
Stellen wir uns einmal vor: Die Bibel wäre „rights managed“ und jede Lesung des Evangeliums in einem Gottesdienst würde prinzipiell eine Abgabe zur Abgeltung von Aufführungsrechten nach sich ziehen, zu unterschiedlichen Preismodellen. Die Katholische Kirche als Rechtsnachfolger der alttestamentarischen Autoren und der neutestamentarischen Evangelisten kontrollierte den Gebrauch und die Vervielfältigung der Heiligen Schrift. Andere Organisationen, wie zum Beispiel Altkatholiken oder christliche Sekten, die diese Texte ebenfalls nutzen wollten, zahlten pro Lizenzfall. Stellten sich diese gut zu Rom, könnte mit den päpstlichen Behörden auch eine günstigere “volume license” ausgehandelt werden.
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Will man heute etwas Neues aus vorhandenem Kulturgut schaffen, bleiben wir bei dem Begriff „remixen“ – so geht das gefahrlos nur, wenn der Urheber länger als 70 Jahre tot ist. Für alles andere wird prinzipiell gezahlt. Abgesehen davon, dass es sich Künstler meist gar nicht leisten können, für das verwendete Material Lizenzgebühren zu bezahlen, ist diese Restriktion ein Schritt in Richtung geistige und kulturelle Verarmung, Kommerzialisierung und Verflachung, deren Auswirkungen bereits flächendeckend erkennbar sind. Neue künstlerische Tendenzen, vor allem im Bereich der Musik, entstehen – zumindest zunächst – in einer rechtlichen Grauzone. Zum Glück bekommen langsam aber sicher Strömungen mehr Gewicht, die nach Alternativen suchen zum immer verkrampfter werdenden Bestreben der Rechteverwalter aktuellen Kulturguts, ihre wirtschaftlichen Pfründe zu sichern.