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Kein Journalistenprivileg bei Veröffentlichung geheimer Dokumente

Heise berichtet: Fall „Cicero“: Bundesregierung lehnt „Journalistenprivileg“ ab. Die Bundesregierung hat eine weitgehende Straffreiheit von Journalisten für die Veröffentlichung geheimer Dokumente abgelehnt und die umstrittene Razzia bei der Zeitschrift Cicero verteidigt. „Ein Journalistenprivileg kann es unseres Erachtens nicht geben“, sagte Justizstaatssekretär Lutz Diwell bei einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Mittwoch in Karlsruhe.

  • Markus Beckedahl

Heise berichtet: Fall „Cicero“: Bundesregierung lehnt „Journalistenprivileg“ ab.

Die Bundesregierung hat eine weitgehende Straffreiheit von Journalisten für die Veröffentlichung geheimer Dokumente abgelehnt und die umstrittene Razzia bei der Zeitschrift Cicero verteidigt. „Ein Journalistenprivileg kann es unseres Erachtens nicht geben“, sagte Justizstaatssekretär Lutz Diwell bei einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Mittwoch in Karlsruhe.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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