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Montag, 9. April 2007

Zensur: Undifferenzierte Argumente jetzt auch auf türkisch

Nicht nur sperren türkische Provider ohne Rechtsgrundlage auf ein Urteil hin Youtube, jetzt wird das Breitbandargument der Kinderpornographie legalisiert, wenn das alles so durchkommt. Wie soll man da noch satirisch sein können?

So berichtet heise.de:

Ein Parlamentsausschuss in der Türkei hat am vergangenen Donnerstag einem Gesetzesvorschlag zugestimmt, der vorsieht, den Zugang zu Webseiten zu sperren, auf denen Atatürk, der Gründer des modernen türkischen Staates, beleidigt wird. Eigentlich war es bei der Debatte um die Bekämpfung von Kinderpornographie gegangen. Abgeordnete der Republikanische Volkspartei (CHP) hatten gefordert, auch die Beleidigung von Atatürk aufzunehmen. Das Parlament muss über den Entwurf noch abstimmen.

Die Abgeordneten haben auch über weitergehende Maßnahmen diskutiert. … Die Verunglimpfung von Atatürk kann nach § 301 des türkischen Strafgesetzes verfolgt werden. Der Paragraph stellt die Beleidigung des Türkentums, der Republik und von staatlichen Institutionen unter Strafe. Er wurde in der Vergangenheit auch dazu benutzt, den Völkermord an den Armeniern zu verschleiern und Kritik am Staat oder am Militär zu unterbinden. Der Europarat fordert die Abschaffung des Paragraphen, in der Türkei will man ihn aber beibehalten und fürchtet die unkontrollierte Meinungsfreiheit.

Im Westen ist die Vermischung von seltsamen Argumenten schon lange üblich, Kinderpornographie und Politik, Filtersoftware und Killerspiele, alles in einen Topf und so. Hier scheint das vornehmlich eine Domäne der CDU zu sein; wohin gehört die CHP? Wer von den Lesern kennt sich in der türkischen Landschaft aus und kann das mal kommentieren?

Freitag, 2. Februar 2007

Wird Chinas Unterdrückungs-Technologie zum Exportschlager?

The Inquirer macht mich auf einen Artikel des Sydney Morning Herald aufmerksam, der die Leistungsfähigkeit der volksrepublikanischen Repression in die Nähe einer Vorbildfunktion rückt: China leading crackdown on Internet. Das muss man wohl so sagen; denn Vietnam, Syrien, Libyen und der Iran könnten das Modell übernehmen wollen. Die “Top 15″ der Presseunfreiheit unter sich (Plätze 152-155 bei Reporter ohne Grenzen). Aus dem Text:

China is the world’s biggest prison for cyber-dissidents with 52 people in jail for online activities that the ruling Communist Party in Beijing deemed inappropriate, Paris-based watchdog Reporters Without Borders (RSF) said.

Around the world there are only around 10 others known to be in prison for posting criticisms of governments online, although some regimes are trying to “ape” China in restricting freedom of information on the Internet, it added.

In the report, published Thursday, RSF warned that China’s increasingly sophisticated anti-Internet techniques, coupled with its growing global clout, raised concerns its brand of censorship may be exported.

Konkret sind das die Sperrung, Filterung und Zensur von Youtube, regierungskontrollierte Suchmaschinen, und auch virtuelle Welten werden in China kontrolliert. Unter anderem. Und die Zukunft sieht übel aus, wenn weiterhin westliche Firmen die zugehörige Technik bereitstellen, und die damit betriebene Zensur und Unterdrückung mit einem Schulterzucken abtun.

Mittwoch, 22. November 2006

Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft zur Teilnahme an einer “Sammel-Verfassungsbeschwerde” gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, Email und Internet auf.
Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen.
An der Verfassungsbeschwerde kann sich jedermann beteiligen. Auf der Internetseite des Arbeitskreises befindet sich ein Meldeformular. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht wird der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernehmen, der Mitglied in dem Verein “RAV - Anwält/innen für Menschenrechte” ist.

Weil es dazu im heise-Forum schon besorgte Diskussionen gab: Die ganze Sache ist komplett kostenfrei. Klagen in Karlsruhe kosten nichts, und Herr Starostik übernimmt die Vertretung pro bono (auf deutsch: kostenlos). Man muss nur einmal 55 Cent investieren, um ihm eine Vollmacht zuzuschicken.

Mit Dr. Rolf Gössner und Prof. Dr. Christoph Gusy unterstützen prominente Erstkläger die Verfassungsbeschwerde. Der Bremer Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Rolf Gössner ist Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR). Christoph Gusy ist Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Er begründet seine Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde wie folgt: “Das geplante Gesetz begründet eine allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und damit gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt werden können. Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist mit dem Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis, unvereinbar.”

Die Pressemitteilung | Der Heise-Bericht

Freitag, 10. November 2006

Brasilien übertrifft China bei Klartextnamenszwang (fast)

Nicht nur bloggende Chinesen müssen sich im Internet bald mit Realnamen registrieren, auch in Brasilien wäre es beinahe so, oder noch einen Zacken schärfer gekommen:

Die Kommission für Verfassung und Justiz des Senats in Brasilien hat am Mittwoch den umstrittenen Gesetzentwurf 124/06 noch vor seiner Debatte zurückgezogen. Er forderte die persönliche Identifizierung der Internetnutzer und drohte bei Nichtbeachtung mit Knaststrafen von einem bis zu vier Jahren. Das Projekt des Sozialdemokraten Eduardo Azeredo hatte Kritikstürme ausgelöst. [...] Mit dem Gesetz wären alle Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt worden. Unter Androhung von Haftstrafen bis zu drei Jahren hätte sich jeder gegenüber dem jeweiligen Provider mit Name und Adresse identifizieren müssen, bevor er eine Email verschicken, einen Chatroom besuchen oder einen Blog betreiben kann. Die Provider hätten die Daten zunächst prüfen müssen, bevor sie dem Nutzer ihren Service anbieten dürften. Diese Daten sollten mit den Verbindungsdaten drei Jahre für die Polizei vorgehalten werden. Die Provider sollten für die Echtheit der Daten haftbar sein und bestraft werden können, wenn der Gesetzesbrecher nicht ermittelbar wäre.

Herb. Dabei sind die Brasilianer doch sonst viel besser drauf, so als Open Source Nation. Jetzt muss man da wohl differenzieren nach guten und bösen Abgeordneten. Oder nach Regierungen, die sowas rechtzeitig ablehnen und die Zivilgesellschaft an der unausweichlichen Debatte beteiligen wollen.

[gesehen gestern bei Telepolis]

 

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