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Freitag, 5. September 2008

NetzpolitikTV 050: padeluun über den Datengipfel

In NetzpolitikTV 050 kommentiert padeluun vom Foebud den Datengipfel der Bundesregierung in Berlin und fordert mehr “Datenhöflichkeit”.

“Vor 20 Jahren hätte ich Tränen geweint, dass wir die Chance haben, wenn wir etwas bestellen, man erst ankreuzen muss, ob die Daten wirklich verwendet werden dürfen. Naja, mittlerweile ist das völlig egal, weil: sie haben alle Daten.”

“Diesen Gipfel halte ich für eine reine Farce.”

“Da wollte der Bock zeigen, dass er Gärtner ist und nun im Datengarten rumwildert.”

Hier ist das MP4 dazu.

Donnerstag, 21. August 2008

Datenschutz: Seehofer vs. Künast

Unserem Landwirtschaftsminister Seehofer ist wohl erklärt worden, dass er auch für den Verbraucherschutz zuständig ist und darunter auch Datenschutz fallen kann. Nun will er laut Spiegel-Online das das Datenschutzgesetz in drei Punkten ändern lassen: Verbraucherschutzminister Seehofer will neues Gesetz.

Ohne ausdrückliche Zustimmung sollten persönliche Daten künftig nicht mehr gehandelt werden dürfen. Wer mit Daten handele, sollte deren Nutzung dokumentieren. Und marktbeherrschende Firmen sollten an Vertragsabschlüsse nicht mehr die Zustimmung zur Datenverwertung knüpfen dürfen.

Wie das bei unserer Bundesregierung so ist: Das fällt ihnen erst ein, als Datenschutz das Sommerloch-Thema des Jahres 2008 geworden ist. Diese Forderungen hätte man ruhig schon im Kabinettsbeschluss unterbringen können, der vor 21 (!) Tagen beschlossen wurde.

Bei Spiegel-Online findet sich auch ein Interview mit der ehemaligen Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast, wo sie Seehofer kommentieren darf: “Seehofer hat die Verbraucher hängen lassen”.

Künast: Seehofer hat die Verbraucher in seiner Amtszeit hängen lassen. Die Umbenennung des Ministeriums, bei dem Verbraucherschutz an die letzte Stelle rückte, war die erste Botschaft. Und es ist bezeichnend, dass er im aktuellen Datenskandal jetzt mehr als eine Woche auf Tauchstation war. Beim Engagement für die Verbraucher ist die Regierung ein Ausfall – von Informationsrechten für Verbraucher, über die Ampelkennzeichnung bei Lebensmitteln bis zur Verankerung des Datenschutzes in der Verfassung.

Dienstag, 19. August 2008

Grosse Koalition will plötzlich mehr Datenschutz wagen

Es ist ja interessant, wie schnell sich die Bundesregierung und die grosse Koalition nach den aktuellen Datenschutz-Skandalen im Wind dreht und mehr Datenschutz machen will. Bisher hatte man die Chance, dies im aktuellen Prozess der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zu machen. Da gibt es einen aktuellen Kabinettsbeschluss. Bisher spielte da der Verbraucherschutz aber keine grosse Rolle. Nun soll aber alles anders werden, was ja ausnahmsweise auch erfreulich ist.

Tagesschau.de berichtet über ein Umschwenken von Justizministerin Brigitte Zypries: Zypries erwägt schärfere Datenschutzregeln.

Aus ihrer Sicht kommen vor allem drei Konsequenzen in Betracht: Eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für die Weitergabe persönlicher Daten, eine Informationspflicht der Unternehmen bei Datenpannen und die Möglichkeit, durch Datenmissbrauch entstandenen Gewinn wieder einzuziehen. Zypries verwies darauf, dass für den Datenschutz primär das Innenministerium zuständig sei. Die von ihr genannten Punkte seien zum Teil relativ einfach gesetzlich zu verankern, sagte die SPD-Politikerin. Die Regelung, dass die Datenweitergabe bisher nur durch einen ausdrücklichen Widerspruch unterbunden werden kann, müsse lediglich umgekehrt werden. Eine Informationspflicht für Unternehmen über interne Fehler beim Umgang mit Daten läge auch in deren Interesse, um das Vertrauen ihrer Kunden zu erhalten, sagte Zypries.

Dazu fordert sie noch eine Gewinnabschöpfung bei der illegalen Weitergabe von personenbezogenen Daten.

Und auch die CDU hat bemerkt, dass sie einen gesellschaftlichen Trend verschlafen hat und will jetzt auch mehr Datenschutz wagen. Heise zitiert Wolfgang Bosbach, den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, der sich gegenüber AP für Nachbesserungen beim Bundesdatenschutzgesetz ausgesprochen hat, um den Verkauf von Kundendaten zu erschweren: Datenhandel-Skandal: Unionsvize fordert Verschärfung des Datenschutzrechts.

“Ich bin strikt dafür, dass personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen” [...] Diese Zustimmung müsse vor einem wirtschaftlichen Transfer personenbezogener Daten gemäß dem Opt-in-Prinzip ausdrücklich eingeholt werden. Als wichtig bezeichnete Bosbach auch das Plädoyer der Bürgervertreter, Zugriffe auf Datenbanken in Unternehmen zu protokollieren. Auf diese Weise könnten Datenschutzbeauftragte nachprüfen, ob ein rechtmäßiger Zugang bestanden habe.

Mittwoch, 30. Juli 2008

Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (PDF) beschlossen.

Wolfgang Schäuble erklärt in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministerium die Vorteile:

„Da sich in der Praxis gezeigt hat, dass insbesondere beim Einsatz der sog. Scoringverfahren die Verbraucher die von einer Auskunftei ihnen oder ihren potentiellen Vertragspartnern erteilte Auskunft oftmals nicht nachvollziehen können, ist die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns entstanden. Ein Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es daher, durch die Erweiterung der Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen gegenüber Auskunfteien und deren Geschäftspartnern die Tätigkeit von Auskunfteien transparenter zu machen. In Zukunft sollen dem Betroffenen auf Wunsch die Informationen zur Verfügung gestellt werden, aus denen er ersehen kann, mit Hilfe welcher Daten eine ihn betreffende Entscheidung zustande gekommen ist. Dadurch wird ihm erleichtert oder teilweise sogar erst ermöglicht, fehlerhafte Daten zu korrigieren, Missverständnisse aufzuklären und seine Interessen sachgerecht gegenüber dem potentiellen Geschäftspartner zu vertreten.“

Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar fordert noch mehr Transparenz in einer Pressemitteilung: Bundeskabinett beschließt Reformgesetz zu Auskunfteien.

“Die Gesetzesnovelle geht in die richtige Richtung, ist aber zu zaghaft”, [...] “Die Unternehmen müssen dem Kunden mitteilen, warum er einen begehrten Vertrag nicht erhält oder für einen Kredit höhere Zinsen zahlen soll. Angesichts der immer umfangreicheren Datensammlungen muss der Betroffene wissen, welche Daten über ihn gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Nur so hat er überhaupt eine Chance, unrichtige Daten zu korrigieren oder Fehlinterpretationen zu begegnen. Deshalb begrüße ich, dass der Entwurf die Auskunftsrechte der Betroffenen gegenüber Auskunfteien verbessert.” [...] “Für den Betroffenen muss klar sein, welche Informationen mit welcher Gewichtung in einen Scorewert eingeflossen sind und ihn gegebenenfalls negativ beeinflusst haben. Die maßgeblichen Merkmale sollten nach ihrer Bedeutung beziehungsweise dem Grad ihres Einflusses auf den konkreten Scorewert mitgeteilt werden. Hier ist der Gesetzentwurf noch nicht deutlich genug.” “Ich wünsche mir auch,” so Schaar weiter, “dass nur solche Unternehmen diese sensiblen Informationen bekommen, die ein kreditorisches Risiko eingehen und nicht diejenigen, die sich bereits auf anderem Wege absichern können. Es darf nicht sein, dass sich letztlich sogar Arbeitgeber bei Auskunfteien über die finanziellen Verhältnisse ihrer Mitarbeiter informieren dürfen. Auch hier muss im Entwurf noch nachgebessert werden.”

Die Grüne-Fraktion begrüsst zwar die minimale Stärkung der Informationsrechte für Bürger und Bürgerinnen. Kritisiert wird aber, dass jetzt per Gesetz ausdrücklich erlaubt wird, Wohnortdaten in die Ermittlung der Scorewerte einzubeziehen. Das “berüchtigte Geo-Scoring” würde damit legalisiert. Dabei geht es darum, dass man schlechtere Scoring-Daten erhält, wenn man in der falschen Wohngegend wohnt. Die Grüne Fraktion nennt dies “Moderne Sippenhaft in der digitalen Welt” und spricht sich für ein Verbot im laufenden Gesetzgebungsverfahren aus.

Die minimalen Verbesserungen bei den Informationsrechten gehen uns nicht weit genug. In unserem Antrag haben wir verlangt, dass der Betroffene über die verwendeten Scorewerte informiert wird. Wir begrüßen daher, dass zukünftig nicht nur die Scorewerte mitgeteilt werden müssen, sondern auch die zur Ermittlung herbeigezogenen Daten und die “wesentlichen Gründe” für die Entscheidung. In unserem Antrag haben wir gefordert, dass der Betroffene die Gründe erfahren muss, welche zur Ablehnung eines Kreditantrages beigetragen haben. Die Bundesregierung verlangt nun von den Bürgern und Bürgerinnen, dass sie ihre Informationsrechte aktiv wahrnehmen. Wer keine Auskunft einfordert, der erhält auch keine. Eigenverantwortlich aktiv werden können Verbraucher und Verbraucherinnen aber nur, wenn sie wissen, wer über sie Scorewerte angelegt hat und wer Scorewerte abgefragt hat. Die Große Koalition gibt ein Informationsrecht, lässt im Gesetz aber gleichzeitig völlig offen, wie es realisiert werden kann.

Einen guten Überblick über den Gesetzentwurf bietet Zeit-Online: Sind Sie kreditwürdig?

Das Bundeskabinett will den Datenschutz beim Scoring verbessern. Doch der beschlossene Gesetzentwurf stärkt vor allem die Rechtssicherheit für Kreditfirmen.
[...]
Da hilft es auch nichts, dass der letzte Entwurf des Gesetzes (hier als pdf) gegenüber den vorherigen noch einmal überarbeitet wurde. Verfahren, die bisher sowieso schon Verwendung fanden, verpasste die Bundesregierung lediglich eine gesetzliche Grundlage. Was bisher in einer Art Grauzone geschah, ist nun offiziell erlaubt. Die Wirtschaft erhält Rechtssicherheit, geben musste sie dafür nicht viel.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass der Entwurf zu kurz greift: Scoring: Denken in Schubladen geht weiter.

Als nicht ausreichend kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die heute im Kabinett beschlossenen Neuregelungen zum Einsatz von Scoring-Verfahren. “Verbraucher werden auch in Zukunft nicht erfahren, warum sie von Unternehmen in welche Schubladen gesteckt werden”, befürchtet Cornelia Tausch, Fachbereichsleiterin Wirtschaft. Ziel der Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz ist es, transparente Regeln für den Einsatz von Scoring-Verfahren zu schaffen. Tausch: “Die heute beschlossenen Maßnahmen stellen einen richtigen Schritt dar, laufen aber Gefahr, das Ziel zu verfehlen.” Die Verbraucherschützer appellieren jetzt an die Bundestagsfraktionen, sich für Bewertungsverfahren einzusetzen, die den ungezügelten Einsatz von Scoring-Verfahren begrenzen und die Transparenz der Verfahren spürbar verbessern.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert weiter, dass die Bundesregierung die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes auch dazu nutzt, den Schutz der Verbraucher insgesamt zu stärken. Hierzu seien notwendig:

* Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände zu stärken, um datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen zu können.
* Ein Verbot des praktizierten Opt-Out-Prinzips bei Datenweitergabeklauseln. Ein obligatorisches ‚Opt-In’ würde die Kenntnisnahme und Einwilligung der Verbraucher in die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken sicherstellen.
* Ein Sammelrückrufrecht, damit Verbraucher ihre Einwilligung zur Verwendung ihrer Daten in einem Zuge widerrufen können.
* Den zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung eines Datenschutzaudit.

Weitere Meldungen:

Tagesschau: Mehr Verbraucherrechte gegenüber Auskunfteien.
Heise: Bundesregierung will Geo-Scoring zur Bonitätsprüfung zulassen.
Heute.de: Prüfung der Kreditwürdigkeit soll transparenter werden.

Dienstag, 29. Juli 2008

18.000 Terroristen in Deutschland?

Es ist vollkommen unklar, ob wir 18.000 Terroristen in Deutschland haben. Was aber klar ist, dass 17.745 Einträge in der neuen Anti-Terror-Datei gespeichert sind und eine Menge Menschen von den Sicherheitsbehörden damit als potentielle Terroristen angesehen werden. Das verkündet die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Gegenüber dem Start der Anti-Terror-Datei im März 2007 ist dies sogar eine Steigerung von knapp 25%, bzw. sind einzelne Personen gleich mehrfach Terror-verdächtig, nämlich in einzelnen Dateien in verschiedenen Bundesländern. Eine genaue Aufschlüsselung der Datensätze ist der Bundesregierung leider nicht möglich, da sie dafür “unter Einbeziehung von Länderbehörden gespeicherte Daten öffentlich Auskunft” geben müsste.

Wie das immer so bei Listen ist: Wer einmal da rein kommt, auch wenn es nur ein dummer Zufall ist, kommt da dort so schnell nicht mehr raus.

Donnerstag, 10. Juli 2008

Wolfang Schäuble über die Informationsgesellschaft

Wolfgang Schäuble hat sich eine Rede zum Thema “Informationsgesellschaft in einer globalisierten Welt” schreiben lassen und diese heute in Halle vorgelesen. Hier findet sich fast jeder wieder, man könnte es auch Referate-Potpourri nennen.

Da finden sich viele lustige Zitate, die sich teilweise widersprechen:

Wir brauchen also Selbstbeschränkung. Ein Zuviel an Information kann zu Fehleinschätzungen, Überforderung und Desorientierung führen.[...] Auch im digitalen Zeitalter bleiben die Sicherheitsbehörden auf Informationen angewiesen. Sie brauchen klar definierte rechtliche Befugnisse, moderne technische Infrastrukturen und automatisierte Verfahren der Informationsauswertung und des Informationsaustauschs. Anders kann der Staat eine seiner Kernaufgaben: Sicherheit zu gewährleisten, nicht erfüllen.

Höhepunkt ist das folgende, wo man glatt die unzähligen Überwachungsmassnahmen vergessen möchte und von der Freiheit träumt:

Generell ist die Regelungskompetenz, die unser freiheitlich verfasster Staat in der Informationsgesellschaft hat, eine eng begrenzte, und das muss sie auch sein. Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Bürgern vorzuschreiben, wie sie mit den Freiheiten etwa des Internets umzugehen haben. Der Staat soll lediglich individuelle Rechte schützen und einen Ordnungsrahmen bereitstellen, in dem Freiheit sich entfalten kann. Je verantwortungsvoller Nutzer mit dem Internet umgehen, desto weniger muss der Staat regulierend eingreifen. Diese Verantwortung jedes Einzelnen sollte gestärkt werden, auch durch präventive Angebote.

Samstag, 31. Mai 2008

Kabinettsvorlage: Kleine Änderungen beim BKA-Gesetz

Am kommenden Mittwoch soll das BKA-Gesetz im Kabinett beschlossen werden. Heise liegt der aktuelle Entwurf vor und berichtet über die geringfügigen Änderungen gegenüber der Version, die wir am 20. April veröffentlicht haben: Kabinett ändert Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes nur geringfügig ab.

Die Bundesregierung will den geplanten großen Spähangriff im Kampf gegen den Terrorismus ein wenig zurechtstutzen. Nach den heftigen Protesten selbst aus der Union gegen das Ausmaß der Vorschlags zur optischen Wohnraumüberwachung durch das Bundeskriminalamt (BKA) soll sich die Maßnahme nun nicht mehr auch gegen Kontakt- und Begleitpersonen Verdächtiger richten dürfen. [...] Im Gegenzug zu der leichten Entschärfung plant die Bundesregierung, den großen Lauschangriff auszuweiten. Dem Entwurf nach soll sich die akustische Wohnraumüberwachung nämlich nun auch auf Kontakt- und Begleitpersonen eines “Gefährders” beziehen dürfen. Generell ist vorgesehen, dass sich der Einsatz von Abhörwanzen oder Kameras auch gegen Wohnungen Dritter wenden kann. Voraussetzung soll sein, dass sich der Verdächtige dort aufhält und die Maßnahmen in seinen vier Wänden allein nicht zur Abwehr der ausgemachten dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert führen würden. Im Rahmen dieser Überwachung von Wohnungen Unverdächtiger dürfen dem Vorhaben nach weiterhin auch “andere Personen” betroffen werden, wenn dies “unvermeidbar” ist.

Ansonsten sieht der Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenpapier, auf das sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine SPD-Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries, Mitte April geeinigt hatten, nur noch eine geringfügige Änderung beim nicht weniger umkämpften Paragraphen 20k zur heimlichen Online-Durchsuchung vor. So soll der Zusatz entfallen, dass die Protokollierung eines “verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme” zum Zwecke der Datenschutzkontrolle und Beweissicherung zu erfolgen hat.

Würde mich freuen, wenn mir jemand die aktuelle Version zum veröffentlichen schicken könnte. Ansonsten sei hier nochmal auf unsere Erklärung verwiesen, was denn ein Kabinettsbeschluss genau ist.

Samstag, 26. April 2008

Bundesregierung will Internetsperrungen für Tauschbörsennutzer

Der Tag des Geistigen Eigentum und die Urheberrechtsdebatte funktionieren immer nach dem gleichen Schema: Die Rechteindustrie beklagt den Untergang des Abendlandes und die Bundesregierung erklärt brav, dass man alle Forderungen umsetzen wird. In den letzten Jahren ging es immer gegen eine Bagatellklausel im Urheberrecht und für einen Auskunftsanspruch beim Durchsetzungsgesetz. Beides ist mittlerweile Realität und es kommt die nächste Forderung dran: Internetsperrungen für Tauschbörsennutzung.

Kennen wir ja schon aus Frankreich und Grossbritanien, wo man ein “zivilisiertes Internet” durchsetzen möchte.

Unser Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, fordert dann auch gleich eine “nachhaltige Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen”. Das ist übrigens der, der aktuell Steuergelder zum Fenster rauswirft, weil er daran glaubt, dass die Jugend nicht mehr lesen würde. Also kein gedrucktes Papier. Seine Internet-Kompetenz scheint sich auf dem Niveau von Michael Glos zu bewegen. Mit anderen Worten: Der hat keine Ahnung, was da passiert. Und das ist schlecht für Deutschland und unsere Zukunft.

Unerlässliche Voraussetzung dafür ist eine wirksame Bekämpfung der Internet-Piraterie. Über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus sollten daher Initiativen unterstützt werden, die zu freiwilligen Vereinbarungen zwischen Providern und Rechteinhabern führen mit dem Ziel, Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. Dies ist ein Thema, welches der vom französischen Staatspräsidenten Sarkozy initiierte Olivennes-Prozess aufgreift und welches auch von der Europäischen Kommission bereits angesprochen wurde. Es muss auch weiterhin auf europäischer Ebene diskutiert werden. Eine große Herausforderung auf nationaler und europäischer Ebene liegt darin, wie die effektive Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang zu bringen ist.

Wir zitieren dann mal das EU-Parlament, was vor kurzem etwas ganz anderes beschlossen hat:

Calls on the Commission and the Member States to recognise that the Internet is a vast platform for cultural expression, access to knowledge, and democratic participation in European creativity, bringing generations together through the information society; calls on the Commission and the Member States, therefore, to avoid adopting measures conflicting with civil liberties and human rights and with the principles of proportionality, effectiveness and dissuasiveness, such as the interruption of Internet access.

In ihrem Video-Podcast ruft Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einer gesellschaftlichen Diskussion über Urheberrechtsverletzungen im Internet auf. Die ist dringend notwendig. Denn in der politischen Debatte kommen in den letzten Jahren eigentlich nur die Rechteinhaber vor. Und nie geht es um Verbraucherrechte oder zukunftsfähige Lösungen, wie man denn jetzt mit dem Internet umgeht, wenn es schonmal da ist. Der Video-Podcast eignet sich übrigens prima für Remixe. Macht was draus. (MP4)

Höhepunkt ist dieser Satz (2:35 Minuten.):

“Denn das herunterladen von Computern ist eine Sache, die nationale Grenzen nicht schützen können.”

Internetsperrungen sind übrigens nichts anderes als Zensur. Junge Menschen werden durch eine solche Massnahme von ihrer Kommunikationwelt ausgeschlossen. Eine solche Forderung ist irrsinnig und absolut unverhältnismässig. Die Bundesregierung sollte sich schämen, auch nur an sowas zu denken.

Die Probleme für die Künstler löst es nicht. Hier helfen nur zukunftsfähige Geschäftsmodelle und die Realisierung, dass ein medialer Wandel im vollem Gang ist.

Golem: Kulturstaatsminister für Internetsperren.
Grüne: Fairen Ausgleich schaffen – Urheberrecht reformieren.

Ich gehe mir jetzt auch mal einen Computer herunterladen.

 

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