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  • : Presseverbände lehnen Vorratsdatenspeicherung ab
    Presseverbände lehnen Vorratsdatenspeicherung ab

    In einer gemeinsamen Stellungnahme lehnen der Deutsche Journalistenverband, dju in ver.di, BDZV, VDZ, VPRT, Presserat sowie ARD und ZDF das Vorhaben der großen Koalition ab. Der Rechtsausschuss des Bundestages wird voraussichtlich am 21. September zur geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beraten.

    Die anlasslose Speicherung, Erhebung und sonstige Verwendung solcher Daten auf Vorrat ist mit dem national und auf europäischer Ebene garantierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den hieraus erwachsenden datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Datensparsamkeit nicht zu vereinbaren und deswegen unzulässig und stellt in der vorgesehenen Form auch einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte dar.

    Die Presseverbände sehen den derzeitigen Entwurf zur VDS nicht in Einklang mit dem Urteil des EuGH, das letztes Jahr die EU-Richtlinie gekippt hat. Besonders die Erforderlichkeit der VDS ist in dem Entwurf keineswegs ausführlich begründet. Die Argumentation der BefürworterInnen stütze sich auf Einzelfälle, die als „typisch“ bezeichnet werden, um den Nutzen der VDS zu belegen. Sie bleiben jedoch einen empirischen Beleg für die Notwendigkeit der VDS schuldig. Gravierende Auswirkungen sehen die Verbände auf den Schutz von BerufsgeheimnisträgerInnen und insbesondere auf die gesamte Arbeit von JournalistInnen.

    Eine grundrechtlich geschützte Presse-und Rundfunkfreiheit kann nicht verwirklicht werden, wenn die ungehinderte Informationsbeschaffung und eine vertrauliche Kommunikation der Medien insbesondere mit den Informanten nicht mehr möglich sind. Potenzielle Informanten würden ihre Kenntnisse nicht weitergeben, wenn sie sich nicht darauf verlassen könnten, dass die Journalistinnen und Journalisten ihre Quellen nicht preisgeben. Es geht dabei nicht ausschließlich um den Schutz der Quellen, sondern auch um den Schutz des Redaktionsgeheimnisses, dem das BVerfG in ständiger Rechtsprechung eigenständige Bedeutung zumisst und in das eingegriffen würde, wenn die im Bereich journalistischer Recherche hergestellten Kontakte staatlich ausgeforscht würden oder nachvollzogen werden können.

    Ihren weiteren Befürchtungen können wir uns ebenfalls anschließen.

    Die für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess wichtige Aufgabe der Journalistinnen und Journalisten, Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen, ist massiv gefährdet, wenn Informanten befürchten müssen, dass ihre Informationen nicht vertraulich bleiben, sondern z. B. durch die Herausgabe von Verkehrsdaten etc. personalisiert werden können. Dasselbe gilt, wenn Journalistinnen und Journalisten zudem damit rechnen müssten, dass ihre Kontakte staatlicherseits ausgeforscht werden können.

    Trotz der umfassenden Auswirkungen auf die Arbeit von JournalistInnen ist der gemeinsamen Stellungnahme zufolge keine Anhörung von Vertretern der Presse im Rechtsausschuss des Bundestages geplant. Unterdessen versucht die Bundestagsfraktion der Linken mit einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung zu rekonstruieren, durch welche Gespräche mit dem Bundesinnenministerium der Sinneswandel im Justizministerium herbeigeführt wurde. Darin geht es neben der konkreten Frage zur Ausgestaltung der VDS auch darum, wie sich die Bundesregierung den Schutz von BerufsgeheimnisträgerInnen vorstellt und ob dieser beispielsweise auch für BloggerInnen gelten soll.

    7. September 2015 9
  • : ARD, BDZV, dju, DJV, VDZ, VPRT und ZDF sagen Nein zur Vorratsdatenspeicherung
    ARD, BDZV, dju, DJV, VDZ, VPRT und ZDF sagen Nein zur Vorratsdatenspeicherung

    Diese gemeinsame Pressemitteilung von ARD, BDZV, dju, DJV, VDZ, VPRT und ZDF von vergangener Woche haben wir erst jetzt gefunden, finden sie aber gelungen: Medienverbände und ‑unternehmen sagen Nein zur Vorratsdatenspeicherung.

    Verbände und Unternehmen der Medienbranche erteilen der Wiedereinführung der in „Höchstspeicherpflicht“ umbenannten Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage. Am Vortag der ersten Lesung des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Bundestag fordern sie die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen dazu auf, die Pläne zur Neuauflage einer Vorratsdatenspeicherung, die den für Journalisten unverzichtbaren Informanten- und Quellenschutz aushebelt, nicht weiterzuverfolgen.

    Die vorgesehene Speicherung von Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten für die Dauer von bis zu zehn Wochen untergräbt den Schutz der Informanten, zu dem Journalistinnen und Journalisten und andere Medienmitarbeiter berechtigt und ethisch verpflichtet sind. Zu Recht hat der EuGH an der für ungültig erklärten europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beanstandet, dass ein Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor der Speicherung ihrer elektronischen beruflichen Kontaktdaten fehlte.

    Auch das vorliegende Gesetz sieht einen solchen Schutz nicht vor. Soweit der Abruf der gespeicherten Daten durch Staatsanwälte und Polizeibehörden insoweit unzulässig sein soll, ist der vorgesehene Schutz höchst unvollkommen. Sollte das Gesetz Realität werden, können Journalisten ihren Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten.

    Die Organisationen lehnen auch die vorgesehene Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei ab, die ebenfalls erheblich in den Schutz der journalistischen Arbeit eingreift. Zwar sollen die Entgegennahme, Auswertung und Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter Daten durch Journalistinnen und Journalisten straffrei sein, jedoch gilt das nur, wenn die Datenhehlerei zuvor bereits vollendet ist.

    Nach Ansicht der Organisationen darf journalistische Arbeit nicht in die Nähe der Strafbarkeit gerückt werden. Schon die vorherige Erklärung, rechtswidrig beschaffte Daten entgegenzunehmen, soll nach dem Willen der Bundesregierung jedoch strafwürdig sein. De facto würde der neue Straftatbestand zu einer Kriminalisierung der Medien führen. Das Ziel journalistischer Arbeit, Informationen über ein mögliches strafbares Verhalten von Amtsträgern, Firmen oder Organisationen aufzudecken und damit zur Meinungsbildung beizutragen, würde konterkariert.

    18. Juni 2015 4
  • : Irgendwann wird die Zeit kommen, in der das Internet verdammt leer sein wird
    Irgendwann wird die Zeit kommen, in der das Internet verdammt leer sein wird

    Der Geschäftsführer des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Claus Grewenig, warnte auf den Medientagen in München vor einem leeren Internet:

    Ohne besseren Urheberrechtsschutz werde „irgendwann die Zeit kommen, in der das Internet verdammt leer sein wird“, sagte Grewenig.

    Einen eigenen Beitrag für ein volleres Internet könnte der VPRT leisten: Durch das eigene Lobbying werden die Öffentlich-Rechtlichen Sender gezwungen, viele Inhalte wieder zu depublizieren. So kann man auch unnötig das Internet leeren.

    21. Oktober 2011 21