Kennzeichenerfassung
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: Bundestag beschließt Ausbau der Videoüberwachung, Kennzeichen-Scanner und Bodycams für die Bundespolizei
Die Kunstinstallation "Desire of Codes" von Seiko Mikami. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/arselectronica/7779763304/sizes/o/">Ars Electronica</a> : Bundestag beschließt Ausbau der Videoüberwachung, Kennzeichen-Scanner und Bodycams für die Bundespolizei Der Bundestag hat den Weg für mehr Videoüberwachung durch private Betreiber freigemacht. Zudem erhält die Bundespolizei automatische Kennzeichen-Scanner und Bodycams. Oppositionspolitiker und Datenschützer bezweifeln, dass dadurch Terroristen aufgehalten oder die öffentliche Sicherheit verstärkt wird.
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: Bundespolizei soll Kfz-Kennzeichen an Grenzen automatisch erfassen
Eine Kamera zur Erfassung von Kennzeichen. : Bundespolizei soll Kfz-Kennzeichen an Grenzen automatisch erfassen Die Bundespolizei soll an den deutschen Grenzen die Kennzeichen von Fahrzeugen automatisch erfassen und mit Fahndungsdatenbanken abgleichen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Freitag im Bundestag debattiert wurde. Die Opposition bezweifelt den Nutzen für den Anti-Terror-Kampf.
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: Überwachungsoffensive: Innenminister de Maizière fordert Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp, Twitter & Co.
Innenminister de Maizière will Telemediendienste, die zur Kommunikation genutzt werden, auch von der Vorratsdatenspeicherung erfassen lassen. Dazu gehören neben Messengern wie WhatsApp auch Webseiten mit Kommentarfunktion. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/samazgor/9344676230/sizes/l">Sam Azgor</a> : Überwachungsoffensive: Innenminister de Maizière fordert Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp, Twitter & Co. Ein Anti-Terror-Paket jagt das nächste. Das Innenministerium will jetzt die Vorratsdatenspeicherung auf soziale Medien und Messenger-Dienste ausweiten. Bei der Videoüberwachung soll Gesichtserkennung erlaubt sein, die direkt mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen wird.
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: Höchstens gemischte Gefühle: Netzpolitik und Grundrechte im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg
Straße oder schon Datenautobahn? Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/weiterwinkel/3433985422/">WeiterWinkel</a> : Höchstens gemischte Gefühle: Netzpolitik und Grundrechte im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg Der Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg ist unterzeichnet. In Sachen Breitbandausbau, moderne Bildung, Open Source und freiem WLAN enthält er viele positive Aspekte. Doch bei Grundrechten, Überwachung und Informationsfreiheit ist die Vereinbarung von Grünen und CDU eine herbe Enttäuschung.
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: Update: Kennzeichenerkennung im Parkhaus
: Update: Kennzeichenerkennung im Parkhaus Die Technik der Kennzeichenerfassung wird vermehrt in Parkhäusern eingesetzt. Dabei werden Datenschutzbeauftragte übergangen, wer nicht erfasst werden will muss sich nach Alternativen umsehen.
Im Wiesbadener Kurier wurde heute über die Kennzeichenerfassung in einem Parkhaus der Contipark-Kette berichtet. In dem Wiesbadener Kurhaus-Parkhaus heißt es auf einem Hinweisschild :
Zur Erfassung der Dauer Ihres Parkvorgangs wird Ihr Kennzeichen automatisch registriert. Die Löschung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Ausfahrt
Die Registrierung erfolgt über ein Kamerasystem bei der Ein- und Ausfahrt, das Kennzeichen wird zudem auf den Parkschein gedruckt. Das System wurde nach Angaben des Betreibers zu Service-Zwecken installiert. So sollen etwa Dauerparker erkannt werden und wer seinen Parkschein verliert, muss künftig nicht mehr die ganze Tagespauschale bezahlen. Schaut man sich ein wenig um, stellt man schnell fest, das Wiesbaden kein Einzelfall ist. Mittlerweile nutzen sehr viele Parkhäuser ein entsprechendes System. Die Kette setzt das System auch im Hamburger Europa-Passage Parkhaus ein, Parkhäuser anderer Betreiber, etwa in Wien oder Düsseldorf sind ebenfalls mit einer Kennzeichenerkennung ausgestattet.
Dabei wird stets auf den Service für die Verbraucher hingewiesen. Doch die Technik kann auch für andere Zwecke sehr gut genutzt werden, etwa für Marketing-Zwecke. Der Hersteller Scheidt&Bachmann etwa wirbt damit, dass die Kennzeichenerfassung auch als „wirksames Steuerungsinstrument für zielgerichtetes Geo-Marketing“ eingesetzt werden kann.
Problematisch bei der Kennzeichenerfassung in Parkhäusern ist vor allem, dass man sich dieser nicht entziehen kann, es sei denn, man parkt einfach woanders. Wenn die Technik jedoch flächendeckend eingeführt ist, bleiben kaum mehr Alternativen. Zudem wurde zumindest in Wiesbaden der städtische Datenschützer zuvor nicht informiert. Ob die Daten daher tatsächlich nach 24 Stunden gelöscht werden, was mit den Parkscheinen, auf die die Nummern gedruckt wurden, passiert und wofür die Daten möglicherweise noch verwendet werden kann also derzeitig gar nicht überprüft werden.
Update: Der Wiesbadener Kurier berichtet nun, dass sich die Datenschutzbehörden mit dem Fall in Wiesbaden befassen, jedoch noch damit beschäftigt sind, die Zuständigkeiten zu klären.
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: Autotransporter-Fall: Bundeskriminalamt rastert 3.800.000 Auto-Kennzeichen und 600.000 Mobilfunk-Daten
Das eingesetzte Kennzeichenerfassungssystem V-REX : Autotransporter-Fall: Bundeskriminalamt rastert 3.800.000 Auto-Kennzeichen und 600.000 Mobilfunk-Daten Das BKA hat in einem einzigen Fall mehrere Millionen Auto-Kennzeichen fotografiert und gerastert. Diese Daten wurden mit hunderttausenden Verbindungsdaten aus Funkzellenabfragen abgeglichen. Die Fahndung hatte Erfolg, ein Schütze wurde gefasst. Doch das zeigt, dass immer mehr Rasterfahndungen mit verschiedensten Datensätzen durchgeführt werden – mit hunderttausenden Betroffenen pro Fall.
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: Kennzeichen-Scanning in Bayern rechtmäßig
: Kennzeichen-Scanning in Bayern rechtmäßig Der Freiheitsredner Benjamin Erhart hat gegen den KFZ-Massenabgleich in Bayern geklagt und vor dem Verwaltungsgericht
shofMünchen verloren. Heute wurde das Urteil vom 23. Oktober veröffentlicht, berichtet Daten-Speicherung.de:In der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung erkennt das Gericht zwar das Risiko an, dass ein unschuldiger Autofahrer als „fehlerhafter Trefferfall erfasst wird“. Der Massenabgleich habe auch eine „präventive Datenerhebung ohne konkreten Anlass“ zum Gegenstand und stelle „eine ereignis- und verdachtsunabhängig ausgestaltete und deshalb im Sinn einer Prävention wenig zielgenaue Befugnis“ dar. Obwohl der erfasste Autofahrer „keinen ihm zurechenbaren Anlass durch sein Verhalten“ setze, sei die Maßnahme „als Vorsorge zur Verfolgung von bzw. Verhütung von Straftaten“ zulässig. Selbst der „Einsatz stationärer Anlagen an Kriminalitätsschwerpunkten im Dauerbetrieb“ sei für die abgeglichenen Fahrer im Regelfall „lediglich eine Grundrechtsbeeinträchtigung und kein Grundrechtseingriff“.
Weitere Ausführungen zum Urteil und den vollständigen Text der Urteilsbegründung gibt es bei Daten-Speicherung.de
Erhart will mit Unterstützung des ADAC vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen. Für die Finanzierung des weiteren Verfahrens bittet er auf seinem Blog um Spenden.
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: Gefakte Ordnungsamtflyer warnen vor Kennzeichenerfassung
: Gefakte Ordnungsamtflyer warnen vor Kennzeichenerfassung In Frankfurt wurden heute wohl gefakte Flyer im Namen des Ordnungsamtes hinter viele Scheibenwischer gepackt, in denen laut Journal Frankfurt die KFZ-Halter „auf eine ortsgebundene automatische Kennzeichenerfassung hingewiesen wurden“: Schlechter Scherz mit Frankfurter Fahrzeughaltern. Auf dem Flyer waren auch verschiedene Kontakmöglichkeiten des Orndungsamtes hinterlassen. Dort kam es wohl zu vermehrten Bürgeranfragen.
„Da hat sich wohl jemand auf Kosten der Frankfurter Autofahrer einen schlechten Scherz erlaubt. Das Einzige, was an diesen Zetteln stimmt, sind die Kontaktdaten des Ordnungsamtes“, kann der Leiter des Ordnungsamtes, Hasso Haas, alle Betroffenen beruhigen. Die Mitteilung sollte schnellstmöglich da landen, wo sie hingehört: im Papierkorb. Das Ordnungsamt wird außerdem Anzeige gegen Unbekannt stellen.
Hat vielleicht jemand den Flyer und kann mal einen Scan schicken?