industriespionage
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: 5G-Diskussion im Bundestag: Kaum Anhaltspunkte für Sicherheitsbedenken
Die 5G-Diskussion erreicht den Bundestag. : 5G-Diskussion im Bundestag: Kaum Anhaltspunkte für Sicherheitsbedenken Gestern wurde in zwei Ausschüssen des Bundestags die Beteiligung von Huawei am 5G-Ausbau in Deutschland diskutiert. Neue Erkenntnisse, ob Huawei nun für den chinesischen Staat spioniert, gab es nicht. Vielmehr bestätigte sich, dass es nach wie vor nur Vermutungen gibt.
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: FAKT-Recherche: Deutsche Konzerne offenbar in erheblichem Ausmaß von US-Spionage betroffen (Update)
Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/electronicfrontierfoundation/14369529746/sizes/o/">EFF</a> : FAKT-Recherche: Deutsche Konzerne offenbar in erheblichem Ausmaß von US-Spionage betroffen (Update) Die vom amerikanischen Sicherheitstechnikhersteller Netbotz produzierten und mit möglichen Hintertüren für US-Geheimdienste versehenen Servermonitoring-Systeme sind bis heute in Deutschland im Einsatz. Das ergaben Recherchen des ARD-Magazins „FAKT“. Demnach bestätigten unter anderem der Antivirensoftware-Hersteller AVIRA und der Drucker- und Kopiererhersteller Ricoh-Deutschland den fortdauernden Einsatz dieser Netbotz-Geräte.
„FAKT“ liegen Belege vor, dass diese Geräte an Dutzende sicherheitsrelevante Firmen ausgeliefert worden sind. Darunter befinden sich Konzerne wie Jenoptik, MTU und OHB (Galileo-Programm). Betroffen sind außerdem Großkonzerne wie Volkswagen, die Deutsche Bank, die Telekom und Infineon sowie einer der größten Anbieter von Finanz- und Businesssoftware Sungard, die Groß-Kanzlei White&Case, welche die Bundesregierung und das Bayerische Landeskriminalamt berät.
Das ARD-Magazin hatte bereits im September aufgedeckt, dass die vom US-Sicherheitstechnikhersteller Netbotz in Umlauf gebrachten Servermonitoring-Systeme Hintertüren für US-Geheimdienste beinhalten. Dies belegen sowohl ein als geheim klassifizierter Bericht des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus dem Jahr 2005 sowie aktuelle Recherchen des Magazins. Demnach hat eine Quelle den BND bereits 2004 auf diesen Vorgang hingewiesen. Eine technische Überprüfung eines der Geräte durch den BND ergab, dass das System verdeckt eine Verbindung mit einem amerikanischen Militärserver herstellen wollte.
Der BND beobachtete bereits 2005, dass Netbotz massiv an Kunden wie Regierungsstellen, z. B. das Auswärtige Amt, und Kunden im Bereich der Hightech- und Rüstungsindustrie herantrat. Im Bereich der deutschen Hightech-Industrie wurden Überwachungssysteme verkauft. Dabei bot Netbotz die Überwachungslösungen offenkundig unter Wert an.
Nach FAKT-Recherchen gelangten diese Informationen nicht vom BND an die zuständige Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Der heutige Besitzer von Netbotz, der französische Konzern Schneider Electric, erklärte, er hätte die Geräte überprüft, könnte die Vorwürfe aber nicht nachvollziehen. Unabhängige Dritte waren bei der Prüfung nicht involviert. Das Büro des französischen Ministerpräsidenten erklärte auf Anfrage: „Der Sachverhalt unterliegt der höchsten nationalen Geheimhaltungsstufe.“
Der „FAKT“-Beitrag läuft heute um 21:45 Uhr auf ARD.
(Der Artikel ist eine gekürzte Fassung einer von FAKT versendeten Meldung.)
Update 14.12.:
MTU Aero Engines dementiert gegenüber netzpolitik.org den Einsatz von NetBotz-Produkten: „Die MTU Aero Engines hat entgegen der Darstellung im FAKT-Beitrag keine NetBotz-Produkte an ihren weltweiten Standorten im Einsatz und ist somit von der Sicherheitslücke nicht betroffen.“
Gerade erreicht uns eine Stellungnahme von MDR Fakt, dass es sich im Beitrag gar nicht um MTU Aero Engines handele, sondern um MTU Friedrichshafen:
Wir haben die MTU Friedrichshafen als einen Kunde von Netbotz identifiziert und auch angefragt. Die Nennung des Namen MTU ist also korrekt. Leider wurde bei Netzpolitik der Name MTU Aero Engines verwendet. Dies ist jedoch eine separate Firma. Der Fehler liegt also nicht bei Fakt, da wir nur den Namen MTU gebraucht haben.
Und nach Auskunft von MTU Aero Engines fälschlicherweise aber deren Logo.
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: Chinesische Regierung verhaftet erstmals Hacker auf US-Geheiß
: Chinesische Regierung verhaftet erstmals Hacker auf US-Geheiß Kurz vor dem Besuch des chinesischen Präsidenten Xi Jinping in Washington Ende September hat die Regierung in Peking einige Hacker verhaftet, die Daten US-amerikanischer Unternehmen entwendet haben sollen. Wie die Washington Post berichtet, seien die Verhaftungen im Rahmen eines möglichen Wandels in den Machtverhältnissen zwischen den USA und China bezüglich Wirtschaftsspionage zu sehen. US-Behörden und ‑Unternehmen werfen der chinesischen Regierung bereits seit Jahren vor, zu wenig gegen Online-Industriespionage vorzugehen. Xi Jinping und Obama vereinbarten nun in Washington, dass ihre Regierungen solche Angriffe weder führen noch billigen werden.
Catherine Lotrionte, who teaches international law and cyberpolicy at Georgetown University and is a former CIA lawyer, said she had been skeptical that the pact was more than words. But China’s arrests, she said, „makes the U.S. government look much smarter coming into this agreement“ with Xi. „You want to see the Chinese do something,“ she said. „This would be one of those things that I want to see. It is a good-faith move by the Chinese.“ She too, however, cautioned that there must be follow-through. „You want to watch over the next couple of months for action, for the cessation of attacks,“ she said.
Die Verhaftungen seien wohl getrennt von der Kampagne „Operation Clean Internet“ zu betrachten. Das chinesische Ministerium für öffentliche Sicherheit hatte im Juli angegeben, 15.000 Menschen aufgrund mutmaßlicher Online-Verbrechen verhaftet zu haben.
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Internes Dokument belegt: BND und Bundeskanzleramt wussten von Wirtschaftsspionage der USA gegen Deutschland
Im Ziel der USA: "frickin' laser beams", auch aus Deutschland. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:彭家杰">彭家杰</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.5/deed.de">BY 2.5.</a>. Internes Dokument belegt: BND und Bundeskanzleramt wussten von Wirtschaftsspionage der USA gegen Deutschland Bereits 2013 wusste das Bundeskanzleramt offiziell Bescheid, dass die USA „Schlüsseltechnologien“ ausspionieren, die in Deutschland entwickelt werden. Das berichtete BND-Präsident Schindler unter Berufung auf die veröffentlichte Aufgabenliste der NSA. Trotzdem gab man sich mit der Zusage der USA zufrieden, keine Wirtschaftsspionage zu betreiben.
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: Nationaler Notstand bei Cyberangriffen: Obama erlässt Programm gegen Cyberspionage
Gefahren aus dem Cyber-Raum (CC BY-SA-NC 2.0 via flickr) : Nationaler Notstand bei Cyberangriffen: Obama erlässt Programm gegen Cyberspionage US-Präsident Obama hat am heutigen Mittwoch eine Verordnung unterzeichnet, derzufolge Sanktionen gegen „Cyberangriffe“ aus dem Ausland verschärft werden. Sanktionsfähig werden mit dem Erlass Angriffe auf kritische Infrastrukturen, die Störung großer Rechnernetze, der Diebstahl geistigen Eigentums und das Profitieren von „gestohlenen“ Geheimnissen und Eigentum – Kreditkartendaten beispielsweise.
Durch die Deklarierungsmöglichkeit von „erheblichen schädlichen Cyberaktivitäten“ als „Nationaler Notstand“ lässt sich legitimieren, auch Personen im Ausland dadurch zu sanktionieren, indem man beispielsweise ihre Konten einfriert oder Geschäftsverhältnisse beendet.
Ein anonymer Regierungsvertreter sagte gegenüber der Washington Post:
Part of the message it will send is if you think you can just hide behind borders and leap laws and carry out your activities, that’s just not going to be the case. We have other ways of getting at you, and we can hit where it hurts in terms of a financial impact.
Cyberangriffe rücken damit rechtlich in die Nähe von terroristischen Bedrohungen. Der Erlass fußt auf einem Gesetz von 1977, durch das bei Bedrohungen aus dem Ausland ein nationaler Notstand ausgerufen werden kann. In den letzten Monaten hatte es wiederholt Angriffe auf amerikanische Infrastruktur gegeben. Beispielsweise den Angriff auf Sony, der Nordkorea zugeschrieben wurde und in dessen Folge Obama Wirtschaftssanktionen gegen das Land beschloss. Auch Angriffe aus China wurden bereits mehrmals von den USA als nationale Bedrohung proklamiert.
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: Wirtschaftsspionage: Phänomenbereich und unfreundlicher Informationsabfluss – Ahnungslose Bundesregierung
Deutsche Industrie am Neckar, Ziel von Spionage? (CC-BY-SA 3.0 via wikimedia.org/Rosenzweig) : Wirtschaftsspionage: Phänomenbereich und unfreundlicher Informationsabfluss – Ahnungslose Bundesregierung Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage zum Thema „Geheimdienstliche Angriffe und Spionage bei deutschen Unternehmen“ gestellt aus deren Antwort wenig Inhalt hervorgeht. Dafür wird umso drastischer klar, wie ahnungslos die Bundesregierung ist, wenn es um Wirtschaftsspionage geht. Schon bei der Begriffsdefinition wird es schwammig:
Der Begriff der „Wirtschaftsspionage“ ist kein Rechtsbegriff; er beschreibt lediglich einen Phänomenbereich.
Im späteren wird auch noch der Begriff „unfreundlicher Informationsabfluss“ oder „illegaler Know-How-Abfluss“ genutzt, um die Ausspähung deutscher Unternehmen zu beschreiben.
Es fällt auf, wie ständig versucht wird, zu relativieren. Man gibt an, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe seit dem Jahr 2005 etwa 200 Spionageangriffe geprüft, aber:
Nur in wenigen Fällen war der nachrichtendienstliche Hintergrund konkret belegbar […]
Primär seien Angriffe auf Einzelpersonen oder Privatunternehmen zurückzuführen. Aber keinesfalls gebe es belastbare Hinweise gegen die Geheimdienste unserer amerikanischen Freunde:
Konkrete Belege zu möglichen Aktivitäten US-amerikanischer Dienste zu Spionageangriffen auf deutsche Unternehmen liegen aktuell nicht vor. […] Auch aus der deutschen Wirtschaft erfolgten bislang keine Verdachtsmeldungen über eine solche Tätigkeit der US-amerikanischen Dienste.
Auch zu anderen ausländischen Einrichtungen, die in Deutschland spionieren, will man nichts wissen. Und dazu, dass die NSA in anderen Ländern Wirtschaftsspionage betreibt hat man ebenso „keine Erkenntnisse“. Moment, wir haben da mal kurz ins Archiv geschaut. Eine kurze Gedächtnisstütze in Sachen Wirtschaftsspionage in Deutschland und anderswo:
- NSA hörte die Kommunikation der brasilianischen Ölkonzerne Petrobras und Eletrobras ab
- NSA überwachte die Kommunikation des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank ab
- NSA überwachte das indische Raumfahrt-Forschungsprogramm
- Genau wie die Internationale Atomenergiebehörde
- GCHQ späht die deutschen Unternehmen Stellar, Cetel und IABG aus
Jan Korte von der Linken kommentiert treffend:
Auch in der Frage der Wirtschaftsspionage erweisen sich die deutschen Sicherheitsbehörden unter Führung des Bundesamtes für Verfassungsschutz als grandiose Nichtaufklärer.
Auch an weiteren Stellen wird klar, dass man wie gewohnt am liebsten die Augen zumachen und sich in Untätigkeit wiegen will. Denn als Gegenmaßnahmen erwähnt man, dass man in Unternehmen selbst für den Schutz seiner Daten verantwortlich sei und man daher primär „Hilfe zur Selbsthilfe“ , „gezielte Sensibilisierungsangebote“ und „Prävention durch Information“ anbieten wolle. Dafür gebe es beispielsweise vom BSI die „Allianz für Cyber-Sicherheit“ und den deutschen Cert-Verbund:
Die Allianz fördert die Zusammenarbeit innerhalb der Wirtschaft und zwischen Wirtschaft und Behörden. Es werden im Bereich der allgemein präventiven Cyber-Sicherheit Informationen, Empfehlungen, Good-Practices und andere Angebote präventiven Charakters bereitgestellt. Diese präventiven Maßnahmen werden durch die Wirtschaft eigenständig umgesetzt und leisten auch einen Beitrag zur Abwehr von Gefahren durch Cyber-Spionage.
Das ist zwar schön und richtig, allein jedoch in etwa genauso abstrus wie die gern genutzte „Datenschutz ist Bürgerpflicht“-Rhetorik, mit der Implikation jeder sei selbst dafür verantwortlich, seine Kommunikation vor der NSA zu schützen und die Bundesregierung habe keinerlei Pflichten diesbezüglich. Man sieht ja wie leicht das ist wenn man betrachtet wie die Bundesregierung daran scheitert, sich selbst vor Spionage zu schützen.
Was auch noch negativ aufstößt: Es gibt keine Standard-Meldewege, wenn Firmen bemerken, dass sie Opfer von Spionage geworden. Man könne sich an „jede Polizeidienststelle oder an ein Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bzw. an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)“ wenden. Angesichts solcher fehlender Prozeduren stellt man sich zwangsläufig die Frage, ob man dann einschätzen kann wie viel Schaden denn durch Wirtschaftsspionage entsteht. Dafür schwebt die Zahl 50 Milliarden im Raum. Der Tagesspiegel berichtete im Januar:
Das deutsche Innenministerium beziffert den Schaden durch Angriffe auf den „Rohstoff Geist“ allein in Deutschland auf jährlich 50 Milliarden Euro. Das „Dunkelfeld“ sei aber weitaus größer, meint Verfassungsschutzpräsident Hans- Georg Maaßen.
In der Antwort der Bundesregierung werden aus den 50 Milliarden Schaden plötzlich aber nur noch 50 Milliarden Gefährdungspotential und die Originalquelle dieses Betrages, die sonst unerwähnt bleibt, wird angeführt: Eine Studie der Universität Lüneburg – aus dem Jahr 2004. In der man sich auf eine „Fall- und Schadensanalyse bezüglich Know—how-/ Informationsverlusten in Baden-Württemberg ab 1995“ bezieht. In Anbetracht der weltweiten Überwachungslage, die in den letzten Jahren ans Licht gekommen ist, erscheint eine solch veraltete Zahl mehr als lächerlich und es wird deutlich, dass der Betrag primär als Totschlagargument genutzt wird, dem Bundesamt für Verfassungsschutz mehr Geld zu geben. Denn auf einen tatsächlichen Schaden lässt sich aus dem reinen Potential nicht schließen.
Am Ende bleiben Fragezeichen. Die Bundesregierung hat ganz offensichtlich keine Ahnung, wie die aktuelle Situation aussieht und keine Pläne, dem Spionagerisiko wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen. Stattdessen findet man Vertrauen in die amerikanischen Partner und die alte Leier von der Eigenverantwortung. Entweder ist das ein weiterer Auswuchs von Inkompetenz. Oder der Versuch, Wissen mit Absicht zu verschleiern.
Hier der Text der Antwort, gelöst aus dem gescannten, maschinenunlesbaren Bundestags-PDF-Dokument:
Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Geheimdienstliche Angriffe und Spionage bei deutschen Unternehmen
Frage 1:
Wie definiert die Bundesregierung „Wirtschaftsspionage“, und ist diese Definition zwischen den Sicherheitsbehörden vereinheitlicht (wenn nein, bitte die Unterschiede beschreiben)?Antwort zu Frage 1:
Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von Nachrichtendiensten fremder Staaten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben. Diese Definition ist einheitliches Verständnis in den Sicherheitsbehörden. Eine Ausforschung unter konkurrierenden Unternehmen (sog. Konkurrenzausspähung) ist hiervon
nicht umfasst.Frage 2:
Wie viele Ermittlungsverfahren im Sinne dieser Definitionen wurden in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gegen Vertreter welcher Unternehmen, Dienste’und Staaten durchgeführt (bitte nach Jahren aufführen), und wie viele davon führten zu Verurteilungen in welcher Höhe?Antwort zu Frage 2:
Der Generalbundesanwalt (GBA) ist zuständig für die Verfolgung geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Strafgesetzbuch [StGB]), wobei es auf den jeweiligen Bereich (z. B. Wirtschaft, Gesellschaft, Technik, Rüstung, Politik), gegen den sich Tätigkeit richtet, nicht ankommt. Die vom GBA in diesem Zusammenhang geführten Ermittlungsverfahren werden insofern nicht nach der in der Antwort auf Frage 1 genannten Definition kategorisiert. Der Begriff der ‚Wirtschaftsspionage“ ist kein Rechtsbegriff; er beschreibt lediglich einen Phänomenbereich. Die in der Antwort zu Frage 1 verwendete Definition der „Wirtschaftsspionage“ ermöglicht keine ausreichende Differenzierung zwischen der „Ausforschung von Unternehmen und Betrieben“ einerseits und Spionage im Rüstungsbereich oder in Proliferationszusammenhängen andererseits. Eine Aufschlüsselung nach Jahren, Anzahl der Verfahren, Tätern und Ausgang der Verfahren ist nicht möglich.Frage 3:
Welche vorgeschriebenen oder durch Absprachen festgelegten Meldewege gibt es für Fälle von Wirtschaftsspionage, und wie entsteht die seit längerem behauptete Schadenssumme von 50 Mrd. Euro durch diese?Antwort zu Frage 3:
a) Für Fälle von Wirtschaftsspionage gibt es für die Wirtschaft keine gesonderten, vorgeschriebenen oder durch Absprachen festgelegte Meldewege. lm Verdachtsfall kann sich das betreffene Unternehmen an jede Polizeidienststelle oder an ein Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bzw. an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wenden. Allerdings sollen die Unternehmen der geheimschutzbetreuten Wirtschaft bei Hinweisen, Wahrnehmungen und Erkenntnissen, die den Verdacht einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit, einer Verratstätigkeit anderer Art oder von Sabotage, Terrorismus o. ä. begründen können, nach Ziffer 3.3.5 des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft unverzüglich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das zuständige LfV und gegebenenfalls das BfV sowie bei Gefahr im Verzug die zuständige Polizeidienststelle unterrichten.Sofern in den Ländern ein Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsspionage eingeleitet wird, ist die Straftat durch das zuständige Landeskriminalamt im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ dem Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Hierbei wird in der Regel nur die betreffende Strafrechtsnorm (§ 99 StGB) – ohne
Präzisierung des Phänomenbereichs „Wirtschaftsspionage“ – angegeben.b) Die vielfach zitierte vermeintliche Schadenssumme in Höhe von 50 Mrd. Euro, die durch Wirtschaftsspionage entstanden sein soll, ist auf eine Studie der Universität Lüneburg aus dem Jahr 2004 mit dem Titel „Fall- und Schadensanalyse bezüglich Know—how-/ Informationsverlusten in Baden-Württemberg ab 1995“ zurück zu führen. In der Studie, die vom
„Sicherheitsforum Baden-Württemberg“ in Auftrag gegeben wurde, wird nicht eine Schadenssumme, sondern ein wirtschaftliches Gefährdungspotential von 50 Mrd. Euro konstatiert. Wörtlich heißt es darin: „Das Gefährdungspotenzial durch unfreundlichen lnformationsabfluss beträgt für Baden-Württemberg 7 Milliarden € und für Deutschland 50 Milliarden €. Es handelt sich dabei um Hochrechnungen auf der Basis unserer Stichprobe, die eine Standardabweichung von rund 0,2 Milliarden aufweist. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Werte um 0,4 bis 0,6 Milliarden € abWelchen können.“Frage 4:
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den gegensätzlichen Aussagen von Edward Snowden und Vertretern der US-Geheimdienste hinsichtlich möglicher Spionageangriffe auf deutsche Unternehmen?Antwort zu Frage 4:
Konkrete Belege zu möglichen Aktivitäten US-amerikanischer Dienste zu Spionageangriffen auf deutsche Unternehmen liegen aktuell nicht vor; allen Verdachtshinweisen wird durch die Spionageabwehr nachgegangen. Zur Bearbeitung der Vorwürfe u. a. gegen US-amerikanische Dienste wurde im BfV eine Sonderauswertung eingesetzt; die Ermittlungen dauern an.Frage 5:
Woher nimmt die Bundesregierung nach Bekanntwerden des NSA-Skandals die Sicherheit, dass kein US-amerikanischer Geheimdienst deutsche Unternehmen und Konzerne ausspäht?Antwort zu Frage 5:
Der Bundesregierung liegen aktuell keine konkreten Hinweise auf Wirtschaftsspionage US-amerikanischer Nachrichtendienste gegen deutsche Unternehmen vor. Die US-Regierung hat der Bundesregierung mehrfach versichert, dass die dortigen Dienste keine Wirtschaftsspionage betreiben.Frage 6:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeiten privater ausländischer Sicherheits- und Geheimdienste auf deutschem Boden insbesondere im Bereich der Wirtschaftsspionage?Antwort zu Frage 6:
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch private ausländische Einrichtungen auf deutschem Boden.Frage 7:
Welche Ergebnisse hat die „Senderauswertung Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste“ zur Überprüfung der Enthüllungen durch Edward Snowden in Bezug auf Wirtschaftsspionage bis heute ergeben?Antwort zu Frage 7:
Der Bundesregierung liegen keine bestätigenden Erkenntnisse vor, dass die durch NSA erhobenen Daten auch zu Zwecken der Wirtschaftsspionage verwandt werden. Auch aus der deutschen Wirtschaft erfolgten bislang keine Verdachtsmeldungen über eine solche Tätigkeit der US-amerikanischen Dienste.Frage 8:
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen anderen Staaten die NSA und andere US-Dienste Wirtschaftsspionage betrieben haben bzw. betreiben?Antwort zu Frage 8:
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch die NSA oder andere US-Dienste in anderen Staaten.
Frage 9:
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über private Sicherheitsfimen und Geheimdienste, die als Dienstleister im Auftrag ausländischer Geheimdienste oder Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Wirtschaftsspionage betreiben?Antwort zu Frage 9:
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.Frage 10:
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung unter dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD fstgelegten Stichwort „Wirtschaftsschutz“, Welche finanziellen Mittel plant sie dafür einzusetzen, und welche Vorhaben sind derzeit in welchem Stand der Umsetzung?Antwort zu Frage 10:
Die Strategie der Bundesregierung setzt insgesamt auf eine breite Aufklärungskampagne der Unternehmen im Bereich des Wirtschaftsschutzes. So ist das Thema „Abwehr von Wirtschaftsspionage” regelmäßig wichtiges Thema anlässlich der Vorstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichtes. Ziel ist es, in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ein
deutlich höheres Maß an Aufmerksamkeit für die Risiken von Know-how- und Informationsverlusten zu erzeugen. Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode enthält konsequenterweise den Auftrag der Erarbeitung einer nationalen Wirtschaftsschutzstrategie. Ziel ist es, eine gemeinsam mit der Wirtschaft abgestimmte Dachstrategie für den nationalen Wirtschaftsschutz zu entwickeln. Die Umsetzung dieses Auftrages erfolgt im Rahmen gemeinsamer von Staat und Wirtschaft eingerichteter Expertengruppen im Rahmen der bestehenden Aufbau- und Ablauforganisatienen bei Ressorts und Sicherheitsbehörden. Ob und inwieweit zusätzliche Mittel für einzelne Teilprojekte notwendig sein werden, richtet sich nach den Handlungsempfehlungen, die die Experten voschlagen werden.Frage 11:
Was rät die Bundesregierung insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, um sich vor Spionageangriffen zu schützen, Welche konkreten Maßnahmen schlägt sie vor, und wie will sie sie dabei unterstützen?Antwort zu Frage 11:
Für die Sicherheit des Unternehmens in seiner Gesamtheit ist grundsätzlich der Unternehmer selbst verantwortlich. Der Staat kann ihn hierbei auf der Grundlage „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützen.Unter dem Motto „Prävention durch Information“ informieren und sensibilisieren die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder schon seit Jahren Unternehmen, Verbände und Forschungsinstitute. Im Mittelpunkt des Wirtschaftsschutzkonzeptes des Verfassungsschutzes stehen Verträge sowie Informations- und Sicherheitsgespräche in den Unternehmen. Flankiert wird dieser kostenfreie Service durch umfangreiches Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, Newsletter CD), Presseveröffentlichungen sowie Angebote auf der Homepage des BfV.
Die Broschüre „Wirtschaftsspionage — Risiko für Unternehmen, Wissenschaft und Forschung“ des BfV informiert ausführlich über Gefahren der Wirtschaftsspionage und gibt entsprechende Empfehlungen (z. B. „Die zehn goldenen Regeln der Prävention“). Das BfV unterstützt insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen durch gezielte
Sensibilisierungsangebote.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Rahmen seiner Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ Handlungsempfehlungen für einen sicheren Umgang mit Unternehmensdaten im Internet veröffentlicht. Das 10-Punkte-Papier soll dazu beitragen, das Vertrauen insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen in IKT-Svsteme zu stärken und sie dazu animieren, ihr Sicherheitsniveau zu verbessern.
Frage 12:
Strebt die Bundesregierung dazu eine engere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Sicherheitsbehörden an? Wenn ja, wie soll diese aussehen?Antwort zu Frage 12:
Der Wirtschaftsschutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und bedingt eine Kooperation von Staat und Wirtschaft. BMI steht daher in engem Kontakt mit allen relevonten Wirtschaftverbänden (Bundesverband der Deutschen Industrie [BDI], Deutsche lndustrie- und Handelskammer [DIHK], Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft [ASW], Bundesverband der Sicherheitswirtschaft [BDSW]). Ziel ist eine breite Sensibilisierung im Mittelstand wie auch bei „Global-Player-Unternehmen“ zu erreichen. Mit diesen Verbänden ist eine enge Kooperation eingeleitet, die den Schwerpunkt auf Wirtschafts- und Informationschutz legt. Die Verbände sind für BMI und die Sicherheitsbehörden die zentralen Schnittstellen zu den deutschen Unternehmen.Frage 13:
Welche Rolle spieit nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Wirtschaftsspionage die „Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft (ASW)“, und in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen tagen die in diesem Rahmen eingerichteten Gremien oder Arbeitsgruppen?Antwort zu Frage 13:
Die ASW ist zentraler Ansprechpartner der Sicherheitsbehörden des Bundes auf dem Gebiet des Wirtschaftsschutzes und ein „Scharnier“ zur Wirtschaft. Grundlage dieser seit Jahren bestehenden Zusammenarbeit ist die vom BMI 2008 erlassene „Rahmenregelung für die Zusammenarbeit mit der gewerblichen Wirtschaft auf Bundesebene in Sicherheitsfragen“. Darin ist u. a. das Wirtschaftsschutzkonzept des Verfassungsschutzes verankert, das das Aufgabenspektrum beschreibt und die Zusammenarbeit mit der ASW regelt. Einmal jährlich findet eine gemeinsame Sicherheitstagung des BfV mit der ASW statt, über die ein Tagungsband veröffentlicht wird. Das Bundeskanzleramt übermittelt regelmäßig „Informationen der Sicherheitsbehörden des Bundes“ über aktuelle einschlägige Ereignisse und Entwicklungen an die ASW.Frage 14:
Welche weiteren Public-Private-Partnership-ähnlichen Kooperationen gibt es unter Beteiligung von Bundesbehörden, und welche Aufgaben werden von ihnen jeweils bearbeitet?Antwort zu Frage 14:
Unter Public Private Partnerships (PPP) werden Formen der Zusammenarbeit zwischen Einheiten von öffentlichen Körperschaften. Privatunternehmen und/oder Non-Profit-Organisationen verstanden, wobei zwischen Organisations- und Vertrags—PPP unterschieden wird. Bei ersteren wird die Kooperation im Rahmen einer gemeinsamen Organisation institutionalisiert. Bei der zweiten bildet ein Vertrag die Basis der Kooperation. Im Sinne dieses Verständnisses ist weder die Kooperation mit dem ASW als PPP oder PPP-ähnlich zu verstehen, noch gibt es sonstige PPPs oder PPP-ähnliche Kooperationen mit spezifischen Aufgaben. Die Sicherheitsbehörden führen aber regelmäßig gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden Veranstaltungen mit Informationsangeboten an die Wirtschaft durch und unterhalten Netzwerke zum Informationsaustausch zwischen Wirtschaft und Behörden.Dies sind etwa die „Global-Player-Runde“ und das „Netzwerk-Wirtschaftskriminalität“ des BKA. Die „Global-Player-Runde“ dient dem (freiwilligen) Austausch von sicherheitsrelevanten strategischen (Lage-)Informationen. Dieser Single Point Of Contact (SPDC) wurde Anfang des Jahres 2006 im Zuge einer zwischen dem BKA und verschiedenen international aufgestellten deutschen Großunternehmen (GP) initiierten Kooperation eingerichtet. Gleiches gilt für das vom Kriminalistischen Institut im BKA betreute „Netzwerk Wirtschaftskriminalität“.
Das BSI unterhält die „Allianz für Cybersicherheit und den „Deutscher Cert-Verbund“. Die Allianz fördert die Zusammenarbeit innerhalb der Wirtschaft und zwischen Wirtschaft und Behörden. Es werden im Bereich der allgemein präventiven Cyber-Sicherheit Informationen, Empfehlungen, Good-Practices und andere Angebote präventiven Charakters bereitgestellt. Diese präventiven Maßnahmen werden durch die Wirtschaft eigenständig umgesetzt und leisten auch einen Beitrag zur Abwehr von Gefahren durch Cyber—Spionage.
Im deutschen CERT-Verbund arbeitet seit 2002 das Computernotfallteam des BSI CERT-Bund mit ca. 35 CERTs (Computer Emergency Response Teams) aus der deutschen Wirtschaft, KRITIS, Behörden und Forschung gleichberechtigt zusammen.
Der Bundesminister des Innern (BMI) unterzeichnete am 28. August 2013 mit den Präsidenten des BDI und des DIHK in Berlin eine gemeinsame Erktärung unter dem Titel: „Wirtschaftsschutz in Deutschland 2015 – Vertrauen, Information, Prävention“. Auf der Grundlage der darin genannten Handlungsziele erarbeiten das BMI und das BfV gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft eine nationale Wirtschaftsschutzstrategie.
Frage 15:
Inwieweit sind deutsche Behörden in die Abwehr von konkreten Spionageattacken gegen deutsche Unternehmen involviert, und wie viele solcher Fälle hat es seitdem Jahr 2005 gegeben?Antwort zu Frage 15:
Das BfV ist in einer Vielzahl von Sachverhalten mit der Prüfung und Auswertung möglicher oder tatsächlicher Spionageangriffe auf deutsche Unternehmen befasst (ca. 200 seit dem Jahr 2005). Das BSI unterstützt bei mutmaßlichen Angriffen auf Unternehmen das BfV mit seiner technischen Expertise. Die Koordination der Zusammenarbeit in ausgewählten Fällen von Cyberangriffen auf Unternehmen erfolgt seit der Gründung im Jahr 2011 im Rahmen des Nationalen Cyber—Abwehrzentrums (NCAZ).Nur in wenigen Fällen war der nachrichtendienstliche Hintergrund konkret belegbar, so z. B. im Fall des deutschen Ingenieurs, der Unterlagen und Gegenstände aus dem Bereich Hubschrauber- und Flugzeugtechnik an einen russischen Führungsoffizier verkaufte (vgl. Verfassungsschutz-Bericht 2007, Seite 294). Häufig jedoch sind die Auftraggeber private
Unternehmen oder Einzelpersonen. 0b es sich in diesen Fällen um eine staatlich betriebene Wirtschaftsspionage oder um Ausspähung durch ausländische konkurrierende Unternehmen oder in deren Auftrag durch Privatpersonen (Konkurrenzausspähung) handelt, ist wegen der engen Verflechtung von Wirtschaft und Staat beispielsweise in der Volksrepublik China im Einzelfall nur schwer zu unterscheiden.Frage 16:
Welche Gefahr sieht die Bundesregierung von Innentäterinnen und Innentätern ausgehend, und welche Maßnahmen schlägt sie Unternehmen diesbezüglich vor?Antwort zu Frage 16:
Der Innentäter stellt eine erhebliche Gefahr für die Unternehmen dar. Das BfV weist daher in seinen Security Awareness Verträgen und Sicherheitsgesprächen und in seinen Informationsmaterialien mit Nachdruck auf die Gefahr des illegalen Know-how—Abflusses durch Mitarbeiter hin.Das BSI stellt Behörden und Unternehmen seit dem Jahr 1994 das Empfehlungswerk „IT-Grundschutz” kostenlos zur Verfügung, der einen Standard für die Etablierung und Aufrechterhaltung eines angemessenen Schutzes aller lnformationen einer Institution darstellt. Diese Empfehlungen spiegeln den Stand der Technik für den Schutz der Wirtschaft und der Behörden für Informationssicherheit wider und berücksichtigen auch die Innentäter-Problematik.
Die Gefahr, die durch Innentäter ausgeht, wird auch ein Thema der nationalen Strategie für den Wirtschaftsschutz sein.
Frage 17:
Wie will die Bundesregierung Unternehmen vor dem Öffentlich-Werden eines Angriffes und damit einhergehenden Umsatzeinbußen schützen?Antwort zu Frage 17:
Die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und den Unternehmen ist Vertraulichkeit, Quellenschutz und Diskretion. Aufgrund der Möglichkeit des Öffentlich-Werdens von Angriffen bei Unternehmen, des damit potentiell verbundenen Imageschadens und einhergebender Umsatzeinbußen gelten für polizeiliche Ermittlungen im Bereich der Wirtschaftsspionage neben allgemeinen Grundsätzen der Anzeigenaufnahme und der Beweissicherung zusätzliche Hinweise für eine sensible Verhaltensweise. Dies betrifft vor allem die Modalitäten des Erstkontaktes mit dem geschädigten Unternehmen und die Vorgehensweise bei der Beweissicherung und der Zeugenermittlung und Vernehmung. Insbesondere kann es der Kooperation förderlich sein, die geschädigten Unternehmen darauf hinzuweisen, dass während laufender Ermittlungen keine Öffentlichkeitsarbeit durch die Polizei erfolgt. -
: Doppelmoral par excellence: US-Justizministerium erhebt Klage gegen Spionage aus China
Suchanzeige gegen einen der Angeklagten : Doppelmoral par excellence: US-Justizministerium erhebt Klage gegen Spionage aus China Ironischer geht es kaum: Eine Grand Jury hat laut Angaben der New York Times eine Klage des US-Justizministeriums bestätigt, die fünf chinesische Regierungs-„Hacker“ beschuldigt, Spionage bei einer amerikanischen Gewerkschaft und sechs Firmen durchgeführt zu haben. Die Anschuldigungen gegen die chinesische Regierung sind nicht neu, die Anklage ist jedoch die erste ihrer Art. Mit der Aussage „Genug ist genug“ verurteilte Generalanwalt Eric Holder das Vorgehen des chinesischen Militärs, dem die Angeklagten angehören.
Zu den betroffenen Firmen gehört unter anderem „Solarworld“, ein Solarstromtechnik-Unternehmen, das auch einen deutschen Sitz in Bonn unterhält. Deren Chef Frank Asbeck begrüßt das amerikanische Vorgehen:
Wir sind froh, dass die amerikanische Regierung jetzt die Initiative ergreift und unterstützen alle Ermittlungen der US-Behörden. [… China plant] die komplette Übernahme der weltweiten Solarindustrie mit Mitteln des Dumpings und der Industriespionage.
Vertreter des chinesischen Außenministeriums weisen unterdessen die Vorwürfe zurück:
The Chinese government’s stance on the issue of Internet security is consistent and clear […] China is a staunch defender of network security, and the Chinese government, military and associated personnel have never engaged in online theft of trade secrets.
Man mag der chinesischen Regierung glauben oder eher nicht, die Klage der USA erscheinen in jedem Fall hochgradisch zynisch, vor allem nach Bekanntwerden, dass die NSA selbst in großem Maße chinesische Firmen beobachtet, allen voran den Hersteller von Kommunikationstechnik Huawei.
