BRAK
-
Gesetzentwurf: Vorratsdatenspeicherung deutlich länger als drei Monate
Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin. Gesetzentwurf: Vorratsdatenspeicherung deutlich länger als drei Monate Die geplante Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen steht in der Kritik. Die großen Internetanbieter weisen darauf hin, dass die Pläne der Justizministerin zu vielen Monaten Speicherzwang führen würden und daher rechtswidrig sind. Doch schon die eigentlich geplanten drei Monate Speicherpflicht sind mit nichts begründet.
-
Änderung des BKA-Gesetzes: Wenig Zeit, wenig Verbesserung
Wer ist eine Kontaktperson? Änderung des BKA-Gesetzes: Wenig Zeit, wenig Verbesserung Weil Teile des BKA-Gesetzes verfassungswidrig sind, muss die schwarz-rote Koalition schnell nachbessern – Ende Juli läuft die Übergangsfrist ab. Der Bundestag bringt nun ein Gesetz auf den Weg, doch Fachleute bezweifeln, ob die aktuellen Änderungsvorschläge den richterlichen Kritikpunkten genügen.
-
Bundesrechtsanwaltskammer: Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen unzulässig
Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen von allen. Bundesrechtsanwaltskammer: Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen unzulässig Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Verband der Internetwirtschaft erteilen neuen Ideen für eine Vorratsdatenspeicherung eine deutliche Absage. In einer Stellungnahme erläutern die Anwälte, warum die geplante anlassunabhängige Massenspeicherung von IP-Adressen und Port-Nummern gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs verstößt.
-
: Klage wegen beA: Rechtsanwaltskammer soll Software-Sicherheitstests herausgeben
FragDenStaat verklagt Bundesrechtsanwaltskammer : Klage wegen beA: Rechtsanwaltskammer soll Software-Sicherheitstests herausgeben FragDenStaat und die Gesellschaft für Freiheitsrechte verklagen die Bundesrechtsanwaltskammer auf Herausgabe von Dokumenten zum elektronischen Anwaltspostfach beA. Die Kammer will Verträge und Sicherheitstests geheimhalten.
-
: Stellungnahme zum BKA-Gesetz: Dem Anwalt bleibt keinerlei Geheimnis
: Stellungnahme zum BKA-Gesetz: Dem Anwalt bleibt keinerlei Geheimnis Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit zwei Verfassungsbeschwerden (Az. 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) gegen das BKA-Gesetz. Das Ende 2008 in Kraft getretene Gesetz erlaubt der Behörde zur Abwehr von Gefahren des „internationalen Terrorismus“ erhebliche Eingriffe in Grundrechte. Neben der Möglichkeit des Einsatzes von Staatstrojanern ist auch die Erlaubnis zur präventiven Wohnraumüberwachung erweitert worden. Im Nachgang der mündlichen Anhörung […]