BfDI
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: Exklusiv: Wir veröffentlichen das geheime Gutachten, das strengere Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung fordert
: Exklusiv: Wir veröffentlichen das geheime Gutachten, das strengere Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung fordert Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind „praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung“ und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.
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: Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten: Bundesdatenschutzbeauftragter präsentiert Speicherfristen, die er sich wünscht
: Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten: Bundesdatenschutzbeauftragter präsentiert Speicherfristen, die er sich wünscht Der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Bundesnetzagentur haben heute ihren Leitfaden „für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern“ offiziell vorgestellt. Gegenüber der gestern von netzpolitik.org und dem AK Vorrat veröffentlichten Version gibt es keine großen Unterschiede.
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: Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten: Datenschutzbeauftragter erlaubt monatelange Datenspeicherung
: Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten: Datenschutzbeauftragter erlaubt monatelange Datenspeicherung Telekommunikationsanbieter sollen auch zukünftig Verkehrsdaten speichern dürfen, bis zu drei Monate nach Rechnungsversand. Das geht aus dem Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten hervor, dessen Entwurf an dieser Stelle veröffentlichen. Morgen stellt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die endgültige Version vor.
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Staatstrojaner: DigiTask verweigert Datenschutzbeauftragten Einblick in Quellcode
Staatstrojaner: DigiTask verweigert Datenschutzbeauftragten Einblick in Quellcode Die hessische Firma DigiTask verweigert dem Bundesdatenschutzbeauftragten einen Einblick in den Quellcode ihres Staatstrojaners. Das geht aus einem Brief von Peter Schaar an den Innenausschuss des Bundestages hervor. Damit ist die Untersuchung des Datenschützers abgeschlossen – er bleibt bei seiner Kritik.