Funkzellenabfrage
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: Funkzellenabfrage im Bundestag
: Funkzellenabfrage im Bundestag Im Moment findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags die Anhörung zu Funkzellenabfragen statt.
Die Linke fordert in einem Gesetzentwurf die Abschaffung der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage nach §100g der Strafprozessordnung, in dem es heißt
Abweichend von § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 genügt im Falle einer Straftat von erheblicher Bedeutung eine räumlich und zeitlich hinreichend bestimmte Bezeichnung der Telekommunikation, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. -
: Zwischenstand: 12 Millionen Funkzellenabfragen in Berlin
: Zwischenstand: 12 Millionen Funkzellenabfragen in Berlin Nach unserer Berichterstattung über Funkzellenabfragen bei brennenden Autos in Berlin kam bisher heraus, dass rund 4,2 Millionen Verkehrsdaten ermittelt worden sind. Wohlgemerkt, ohne jeglichen Fahndungserfolg, einfach, weil es geht und diese umstrittene Ermittlungsmethode vielleicht mal klappen könnte.
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Neue Verkehrsdaten von Malte Spitz: Vorratsdatenspeicherung geht auch ohne Gesetz weiter
Neue Verkehrsdaten von Malte Spitz: Vorratsdatenspeicherung geht auch ohne Gesetz weiter Der Grünen-Politiker Malte Spitz hat erneut Daten erhalten, die sein Mobilfunkanbieter über seinen Anschluss speichert. Diese belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung im Bereich Mobilfunk auch ohne explizites Gesetz weiter geht, nur die Speicherdauer ist teilweise kürzer.
Bereits letztes Jahr hat er einen ersten Datensatz eingeklagt, dessen anschauliche Aufbereitung mit einem Grimme Online Award ausgezeichnet wurde. -
: Funkzellenabfrage im Berliner Innenausschuss: Vier Millionen abgefragte Daten, kein Ermittlungserfolg
: Funkzellenabfrage im Berliner Innenausschuss: Vier Millionen abgefragte Daten, kein Ermittlungserfolg 4.200.000 Verkehrsdaten und 960 Teilnehmerdaten. So viel hat allein die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamtes in den letzten vier Jahren gesammelt. Also eine der neun Abteilungen aus einer der vier Organisationen der Polizei aus nur einem Bundesland. Und gelöscht ist nur ein kleiner Teil.
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: Funkzellenabfrage in Berlin: Und noch ein Fall
: Funkzellenabfrage in Berlin: Und noch ein Fall Netzpolitik.org hat erneut Akten erhalten, die auf eine weitere Funkzellenabfrage in Berlin-Friedrichshain hinweisen. Laut den auch auf Indymedia linksunten veröffentlichten Papieren wollte die Berliner Polizei bereits einen Monat vor dem bisher bekannten Fall massenhaft Verkehrsdaten von den vier Mobilfunkbetreibern haben.
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Funkzellenabfrage in Berlin: „Natürlich erheben wir Daten unbescholtener Bürger“
Funkzellenabfrage in Berlin: „Natürlich erheben wir Daten unbescholtener Bürger“ Die Nachlese zur Funkzellenabfrage geht weiter. Nachdem es auch bei bild.de und Spiegel Online gelandet ist, hat mir die Berliner Polizei endlich geantwortet. Die Fragen hatte ich hier veröffentlicht.
Antworten der Polizei
Die ersten vier Fragen zu Umfang der Daten und Betroffenen des konkreten Falls kann die Berliner Polizei jetzt immer noch nicht beantworten:Aufgrund des hohen Rechercheaufwands ist eine Beantwortung dieser Frage nicht vor Montag, dem 23.
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: Nachlese zur Funkzellenabfrage: Noch viele Fragen offen
: Nachlese zur Funkzellenabfrage: Noch viele Fragen offen Das breite Echo zur massenhaften Funkzellenabfrage in Berlin hat dann doch etwas überrascht. Dass die Polizei und andere „Bedarfsträger“ diese Art der Datenerhebung bundesweit regelmäßig einsetzen, sollte allen bekannt sein, die sich ernsthaft mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft gibt zu: Diese Maßnahme ist nicht ungewöhnlich und das Ermittlungsinstrument wird in erheblichem Maße genutzt.
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Was Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet: Massenhafte Funkzellenabfrage jetzt auch in Berlin
Massenhafte Funkzellenabfragen in Berlin. Was Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet: Massenhafte Funkzellenabfrage jetzt auch in Berlin Der Skandal um die massenhafte Auswertung von Mobilfunk-Daten in Dresden hat unsere Warnungen und Befürchtungen bestätigt: Ist die Vorratsdatenspeicherung einmal da, werden die Daten auch freizügig verwendet.
Dass die Dresdner Aktion nur die Spitze des Eisbergs ist, verdeutlicht ein neuer Fall aus Berlin. -
: Datenschutzbeauftragte: „Funkzellenabfrage muss eingeschränkt werden!“
: Datenschutzbeauftragte: „Funkzellenabfrage muss eingeschränkt werden!“ Schon mehrfach haben wir hier von der Handynetz-Überwachung im Rahmen des Naziaufmarsches in Dresden berichtet, von der nach aktuellem Stand fast die ganze Stadt Dresden, sowie natürlich alle Demonstranten betroffen waren. Ich persönlich war ein bisschen überrascht, dass diese Überwachung einer Demonstration überhaupt „legal“ war – und der verantwortliche Polizeichef auch noch direkt klammheimlich befördert wurde, nachdem man ihn erst öffentlich als Sündenbock inszeniert hatte.