Der Ministerrat in Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) freigegeben. Nachdem sich vor allem die SPD lange gegen das LIFG sperrte, orientiert sich der jetzige Entwurf angeblich „an dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und der dazu ergangen Evaluation“.
Tatsächlich bleibt der Entwurf teilweise sogar hinter dem fast zehn Jahre alten Gesetz zurück. Einige Schwachpunkte:
Der Gesetzentwurf kann noch bis zum 18. August September online im Beteiligungsportal Baden-Württembergs kommentiert und bewertet werden.
Eine ausführliche Liste von Kritikpunkten findet sich bei netzwerkrecherche.
Laut
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentieren/informationsfreiheitsgesetz/
gilt:
„Sie können den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2015, 12:00 Uhr, kommentieren“
… und nicht, wie im Artikel angegeben, nur bis 18.August.
Wer würde sich sonst schon in den Sommerferien mit einen (aus Bürgersicht) so wichtigen
Entwurf auseinandersetzen ? ;-)
Was ist denn nun eigentlich daraus geworden? Nach der Kommentarphase findet man nichts mehr zu diesem Thema.
Das IFG ist am 16.12. im Landtag beschlossen worden.