Auflagenbescheid für Freiheit statt Angst

Vereinzelt kamen schon Nachfragen zu den Polizei-Auflagen für die Freiheit statt Angst – Demonstration. Der Einfachheit halber ist hier ein Auszug aus dem Auflagenbescheid als PDF. Da wird aber vor allem nur geregelt, wie das mit dem Wagen ordentlich über die Bühne laufen soll.

Interessanter sind die weiteren Auflagen: Flaschen und Dosen sind leider verboten. In den Vorjahren gab es bei der Auftaktkundgebung Taschenkontrollen durch die Polizei. Also achtet darauf, nicht Rucksäckeweise Club-Mate mit zum Beginn zu schleppen, weil ihr damit ggf. nicht auf den Platz dürft. Aber in Berlin kann man ja auch beim spazieren gehen auf der Strecke während der Demonstration in dem einen oder anderen Laden Getränke kaufen.

Bei Transparenten gibt es dieses Jahr keine besonderen Auflagen. Hier hatten wir schon strengere Vorgaben in den vergangenen Jahren. Schäuble-Masken vorm Gesicht sind auch ok, solange sie nicht „zur Vermummung genutzt werden“.

22 Ergänzungen

  1. Glasflaschenverbot kann man ja noch irgendwie nachvollziehen, aber warum sind Dosen auch verboten? Aber Plastikflaschen werden nicht genannt und sind daher erlaubt???

    1. @killergeneration: Ganz einfach. Weil die Berliner Polizei kein kommerzielles Interesse am Verkauf von Getränken hat, sondern lediglich befürchtet, dass man mit Glasflaschen auf sie schmeißen könnte.

  2. na ja, man kann auch mit anderem schmeissen.
    aber gut, wenn sie es denn unbedingt wollen… was passiert eigentlcih mit Glasflaschen? Werden die einkassiert? Ich hab hier noch Verduennung rumstehen, die muesste ich sonst extra bis zm BSR-Hof schaffen…

  3. Bei Konzerten steht noch wirtschafliches Interesse dahinter; deshalb ist da so gut wie alles verboten.
    Aus Dosen könnte man vielleicht böse schafe Metallstücke herstellen.
    Ich werde jedenfalls ein wenig die Berliner Wirtschaft unterstützen ;)

  4. Pah, Auflagen, wen interessiert das. Wir haben das Recht uns frei zu versammeln, wo wir wollen, wie wir wollen, mit was wir wollen!

  5. Hatte mich auch schon gewundert wegen des Flaschenverbots, aber in der PDF steht explizit nur Glasflaschen und Dosen. Plaste ist also OK. Letzte Jahr hatte ich mit meines Plasteflasche auch keinen Ärger, trotz Taschenkontrolle.

  6. Hmm, immerhin können die schon faxen. Wenn es dann irgendwann soweit ist, das die auch Mails schicken können, dann kann man den Auflagenbescheid vielleicht auch entziffern.

  7. Mir wurde im letzten Jahr sogar das ca. 5g leichte Spraydöschen mit meinem Asthmamedikament abgenommen. Das sei ein „gefährliches Wurfgeschoss“.
    Auf meine Frage, was ich denn bitte tun solle, wenn ich einen Anfall bekäme, haben die nur gesagt, dann dürfe ich halt nicht auf Demos gehen.

  8. Am besten vom Arzt eine schriftliche Bescheinigung dabeihaben, dass das Asthmaspray für dich lebenswichtig sein kann. Oder, wenn das nicht geht, ein Rezept, vielleicht hilft das ja auch. ;)

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