Die „Digitale Gesellschaft“ findet deutliche Worte gegen die nach den Attentaten erneut ventilierte Forderung nach anlassloser Langzeitspeicherung von Telekommunikationsdaten. Das „Narrativ pro VDS“ erweise sich mal wieder als „offensichtlich falsch und nicht tragfähig“. Und sie erklären die Rechtslage in Dänemark:
In Dänemark gab es von 2007 bis 2014 eine besonders weitreichende Form der VDS, bei der im Rahmen des sogenannten „Session Logging“ auch die angewählten IP-Adressen gespeichert wurden. Dem Bericht zufolge waren die von den Providern gelieferten Daten für die Polizei vollkommen nutzlos. Folgerichtig kippte Dänemark das „Session Logging“ Mitte 2014.
Da das Aufhäufen von Milliarden Datensätzen gegen Attentäter mit automatischen Waffen keine Abhilfe verspricht, schlägt die „Digitale Gesellschaft“ vor:
Um Terroranschläge wirksam zu verhindern und Täter gar nicht erst zu Tätern werden zu lassen, wäre es weitaus sinnvoller, den sozialen und politischen Ursachen des religiös-fundamentalistischen Extremismus auf den Grund zu gehen und ihnen entgegenzuwirken.
Was man notorischen VDS-Überzeugungstäter und Innenpolitikern argumentativ sonst noch entgegenhalten kann, hatten wir heute ja schon zusammengetragen.
