Neues zu „personengebundenen Hinweisen“: Schleswig-Holstein und Thüringen machen seltsame Angaben

Wäre wohl mit dem PHW "gewalttätig" versehen worden: Jesus, wie er die Kaufleute aus dem Tempel wirft. (Bild: Wikipedia)
Wäre wohl mit dem PHW „gewalttätig“ versehen worden: Jesus, wie er die Kaufleute aus dem Tempel wirft. (Bild: Wikipedia)

Mindestens 1,5 Millionen Menschen sind in bundesweit vernetzten deutschen Polizeidatenbanken mit bestimmten Merkmalen versehen. Die Kategorien dieser „personengebundenen Hinweise“ (PHW) sind bundeseinheitlich und werden beim Bundeskriminalamt (BKA) in die Verbunddatei INPOL eingestellt. Hierzu gehören die PHW „Ansteckungsgefahr“, „Ausbrecher“, „bewaffnet“, „Betäubungsmittelkonsument“, „Explosivstoffgefahr“, „Freitodgefahr“, „geisteskrank“, „gewalttätig“, „Rocker“, „Sexualstraftäter“, „Straftäter linksmotiviert“, „Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität“ und „Straftäter rechtsmotiviert“. Einer Person können mehrere PHW zugeordnet sein.

Einige Bundesländer verwenden darüber hinaus weitere Kategorien. Obwohl z.B. das Berliner Abgeordnetenhaus schon 1988 einen gegenteiligen Beschluss fasste, führte die Senatsinnenverwaltung die Speicherung der internen Merkmale „Ansteckungsgefahr“ und „geisteskrank“ wieder ein. Die Abgeordneten wurden nicht gefragt. Als Grundlage diente ein nicht öffentlicher und nicht bindender Beschluss eines Arbeitskreises der Innenministerkonferenz vom Oktober 2011.

Schleswig-Holstein verschläft Debatte

Baden-Württemberg teilte mit, dass auch Angaben über vermeintliche „Land- oder Stadtstreicher“ und „Konsumenten harter Drogen“ sowie „Fluchtgefahr“ und „wechselt häufig Aufenthaltsort“ erhoben würden. Letztere Kategorie scheint eine Neufassung der früher existierenden Datensammlung „Zigeuner“ zu sein.

Die Piratenfraktion in Schleswig-Holstein wollten nun ebenfalls wissen, welche „personengebundenen Hinweise“ ins bundesweite INPOL-System eingespeist werden und welche PHW die Polizei nur daheim erhebt und speichert. Die Antwort ist verblüffend:

Eine Veröffentlichung der derzeit von der schleswig-holsteinischen Polizei verwendeten PHW kann die Eigensicherung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten beeinträchtigen und hierdurch zur Gefährdung von Gesundheit oder Leben von Menschen führen. Darüber hinaus kann eine Veröffentlichung den Erfolg polizeilicher Maßnahmen beeinträchtigen und die Funktionsfähigkeit der Polizei gefährden.

Sämtliche bislang angefragten Bundes- und Länderpolizeien veröffentlichen ihre in INPOL eingestellten PHW-Kategorien, die Regierung in Kiel stuft diese jedoch als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ ein. Das ist umso erstaunlicher, als dass es dabei nicht einmal um eigene, nur in Schleswig-Holstein genutzten PHW handelt: Denn solche würden laut der Antwort gar nicht existieren. Die monatelange Debatte um die PHW und die Veröffentlichung der Kategorien hat man im dortigen Innenministerium also schlicht verschlafen.

Thüringen speichert „Prostituierte“? Wozu?

Die angebliche „Eigensicherung” von Polizeikräften entpuppt sich übrigens mittlerweile als vorgeschoben. Das Innenministerium Baden-Württemberg hatte hierzu erklärt, mit den PHW lasse sich „polizeiliches Handeln zielgerichteter steuern bzw. unterstützen“, sie dienten auch einer „Ermittlungsunterstützung”. Mit anderen Worten: Die Polizei kann beispielsweise in Ermittlungen in der Datei nachsehen, ob jemand als „politisch motivierter Straftäter” geführt wird.

Undurchsichtige Angaben zu PHW gibt es nun auch aus Thüringen. Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergab, dass „unter anderem die Personengebundenen Hinweise (PHW) ‚geisteskrank‘, ‚Ansteckungsgefahr‘ und ‚Straftäter linksmotiviert'“ vergeben seien. Weiter heißt es, dass der PHW „Prostitution“ nicht im bundesweiten PHW-Leitfaden verortet sei. Im Herbst hatte das Bundeskriminalamt allerdings erklärt, bei den Kategorien „Fixer“, „Prostituierte“ und „Landstreicher“ handele es sich um bislang nicht aufgefallene „Altbestände“. Diese würden nun umgehend aus INPOL gelöscht.

Das kann also nur so verstanden werden, dass Daten über vermeintliche „Prostitutierte“ in Thüringen weiterhin gesammelt werden. Inwiefern dies der „Eigensicherung“ von PolizistInnen dienen soll, muss das Innenministerium noch erklären.

2 Ergänzungen

  1. Gut zu wissen. Also brauchen wir auch einen Datenbank zur Eigensicherung die Auskunft über Polizisten gibt. Schläger, Abzocker, Bestechlich, Macho, usw. ;-)

    Eine Politiker-Datenbank muss dann folgen. Hier lasse ich euren Gedanken freien lauf, welche Kategorien diese Datenbank enthalten sollte. :-)

  2. Genau Reader´s Zeilen, waren auch meine ersten Gedanken ;) Allerdings fehlen dann noch die Richter und Staatsanwälte, und schließlich die ganzen großen Industriellen…

    Wäre es nicht einfacher, diesen oben genannten Menschen gleich ihre personengebundenen Hinweise auf die Stirn und den Nacken zu tätowieren?
    Oder fragt der Polizist den frisch ertappten Einbrecher erst einmal nach dem Personalausweis, und anschließend je nach Auskunft entscheidet er dann, ob er sich nun eine Anti-Aids-Ausrüstung anlegen muss, ihn gleich erschießen soll weil geisteskrank oder gemeingefährlich, oder es sich doch um einen eigentlichen harmlosen Ersttäter handelt? ;)

    Ich könnte echt brechen in einem Land zu leben, wo ich vielleicht mal als 16 jähriger mit etwas Weed erwischt wurde, und mein Leben lang dann mit einem BTM-Stempel und einen Eintrag im Inpol-Neu Register leben müsste.
    Zum Glück bei mir nie gewesen, aber allen denen es so ergeht/erging (und da kenne ich als Ex-Berliner echt viele Leute), die tun mir mächtig leid.

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