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CCC: Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung

Der Chaos Computer Club (CCC) hat zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben. Diese findet sich hier: Chaos Computer Club veröffentlicht Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung. Und als PDF ist das Gutachten hier zu finden.

  • Markus Beckedahl

Der Chaos Computer Club (CCC) hat zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben. Diese findet sich hier: Chaos Computer Club veröffentlicht Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung.

Und als PDF ist das Gutachten hier zu finden.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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13 Kommentare zu „CCC: Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung“


  1. Wenn jetzt der Großteil der Deutschen hinter dem CCC, diesem „Club von Hackern“ (tagesschau.de), nicht verpickelte, ungepflegte Menschen, die in ihrem dunklen Kellerzimmer vor einem Computer sitzen und über die Konsole wieder einmal eine Bank cracken, sehen würde, dann würde das vielleicht sogar etwas bewirken. -.-


    1. @Flo:
      Du kennst nicht Constanze. :-)


  2. #2:
    Nun wurde der CCC ja vom BVerfG – gewissermaßen als Sachverständiger – befragt. Dies „adelt“ die vermeintlichen „Pickelgesichter“ ja dann nun doch, zumal ich schon glaube, daß sie schon aufgrund natürlicher Altersentwicklung vielen heute Erwachsenen durchaus bereits als ernstzunehmende Institution gelten dürften.

    Klar: Für den „kleinen Mann“ (oder auch: typischen GroKo-Wähler) sind das alles wahlweise verrückte, „Hacker“, Freaks etc. Aber: Das bin ICH, der ich in der Lage bin, dieses Wesen „Komputer“ auch dann noch zu bezwingen, wenn sie es nicht mehr sind, auch.


  3. […] Netzpolitik) Categories: Inlandspolitik Tags: Comments (0) Trackbacks (0) Leave a comment […]


  4. Es wurde Zeit. Man hat ja lange nichts mehr vom CCC gehört.


  5. Seite 11:
    „Durch Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit
    einer einzelnen Person kann dann mit minimalem
    Aufwand die Wirksamkeit einer ganzen Gruppe oder Bewegung
    behindert werden. Derartige Vorgehensweisen werden
    nicht nur von staatlichen Behörden, sondern auch von privaten
    Dienstleistern angewandt, um etwa die Arbeit von Gruppen,
    die gegen Atomkraft oder Gentechnik protestieren, zu
    behindern.“

    Ist mir übel…


  6. […] Club hat seine Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung für das Bundesverfassungsgericht nun auf vielfältige Nachfrage hin veröffentlicht. Darin werden die weitreichenden Folgen für die […]


  7. Mark Wolf

    ,

    Warum bloss sind denn die Bilder alle ausgegraut? Wer verbirgt hier was vor wem?


  8. […] Der CCC hat sich auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichtes zu der Vorratsdatenspeicherung geäußert und diese Stellungnahme nun auch als PDF veröffentlicht. Natürlich ist das Urteil recht vernichtend. Unsere Provider lagern solche Überwachungsmaßnahmen aus, dadurch entsteht ein noch zentraleres System kompletter Verbindungsdaten. Mit diesen lassen sich, zunehmend genaue, Persönlichkeitsprofile erstellen. Die Sicherheit der Daten kann derweil wohl kaum gewährleistet werden. (via Netzpolitik) […]


  9. […] Chaos Computer Club hat am Montag das Gutachten veröffentlicht. Auf 59 Seiten kann man in allgemeinverständlicher Sprache die technischen Hintergründe […]


  10. http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Hansenet-muss-Verpflichtung-zur-Vorratsdatenspeicherung-folgen–/meldung/145377:
    Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmens Hansenet abgelehnt, mit dem das Unternehmen eine Ausnahme von der Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erreichen wollte. Das geht aus einem Beschluss (Az.: 21 K 1107/09) vom 8. September hervor, der den Beteiligten nun mitgeteilt wurde.

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