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Montag im Bundestag: Öffentliche Anhörung zum Thema Bundesdatenschutzgesetz

Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am Montag zur „Öffentlichen Anhörung zum Thema Bundesdatenschutzgesetz“ ein. Beginn ist 12 Uhr und wir wissen nicht, ob es einen Livestream geben wird. Dafür kann man sich dort davon überzeugen, dass unsere Bundesdatenschutzbeauftragte anscheinend noch lebt. Zumindest ist sie als Sachverständige aufgezählt: Prof. Dr. Hartmut Aden Hochschule für Wirtschaft…

  • Markus Beckedahl

Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am Montag zur „Öffentlichen Anhörung zum Thema Bundesdatenschutzgesetz“ ein. Beginn ist 12 Uhr und wir wissen nicht, ob es einen Livestream geben wird.

Dafür kann man sich dort davon überzeugen, dass unsere Bundesdatenschutzbeauftragte anscheinend noch lebt. Zumindest ist sie als Sachverständige aufgezählt:

Prof. Dr. Hartmut Aden
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin/Berlin School of Economics and Law
Prof. Dr. Klaus Gärditz
Universität Bonn, Lehrstuhl für Öffentliches Recht
Prof. Dr. Dr. Hansjürgen Garstka
Universität zu Berlin, Juristische Fakultät
Prof. Dr. Dirk Heckmann
Universität Passau, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht
Hans-Hermann Schild
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden
Andrea Voßhoff
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Eventuell werden wir aus der Anhörung berichten.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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Ein Kommentar zu „Montag im Bundestag: Öffentliche Anhörung zum Thema Bundesdatenschutzgesetz“


  1. Schade oder seltsam, dass die beiden großen Datenschutzverbände nicht aufgeführt sind!?

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