„Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab“ – Gesetzentwurf dazu soll bald kommen

Endlich meins – Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden – Bild via maxguru.blogspot.de

In dem Referentenentwurf zur Transparenzverordnung, den wir Ende September veröffentlichten, war der Routerzwang durch die Hintertür wieder möglich geworden. Das stellte einen Rückschritt im Vergleich zu vorigen Fassungen dar, der damit begründet wurde, dass laut der Bundesnetzagentur keine Ermächtigungsgrundlagen zur Verfügung stünden, um die Definition des Netzabschlusspunktes aus den Händen der Provider zu reißen. Auch in späteren Pressestatements wies die BNetzA die Verantwortung von sich, während man sich aus dem Wirtschaftsministerium irritiert aufgrund der plötzlich hereingerutschten Formulierung äußerte.

Laut dem Referentenentwurf der BNetzA sei die Bundesregierung an der Reihe und im Prozess, die gesetzlichen Grundlagen zu legen, um den Netzabschlusspunkt zu definieren:

Die Bundesregierung prüft aktuell, die Voraussetzungen für eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.

Die Bundesregierung versteckt sich gern dahinter, Dinge endlos zu prüfen anstatt zu handeln. Halina Wawzyniack von den Linken hat nach unserem Bericht einmal schriftlich angefragt, wie weit man damit bereits gekommen ist. Und die Antwort ist überraschend eindeutig:

Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab, der entsteht, wenn einzelne Anbieter von öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten einen Anschluss nur anbieten, wenn der Nutzer von ihnen vorgegebene Router verwendet, so dass der Router in das Telekommunikationsnetz des Anbieters einbezogen ist. Die Klärung dieser Problematik soll im Wege eines TKG-Änderungsgesetzes erfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird so bald wie möglich einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben.

Das finden wir gut und wir hoffen, dass sich wirklich etwas tut. Auch Wawzyniack kommentiert:

Dass die Bundesregierung den Routerzwang abschaffen will, ist sehr erfreulich. Ankündigen ist jedoch das eine, machen das andere. Ich hoffe daher, dass die geplante Gesetzesänderung schnell umgesetzt wird.

Laut einer Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, die mit golem.de sprach, bedeutet „so bald wie möglich“ Frühjahr 2015. Wir markieren uns das im Kalender und kommen drauf zurück.

Schriftliche Frage und Antwort, aus dem PDF befreit

Berlin, 6. Oktober 2014

Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat September 2014
Frage Nr. 235 und 236

Sehr geehrte Frau Kollegin, liebe Frau Wawzyniack,

seitens der Bundesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Frage Nr. 235:
Welche Kriterien legt die Bundesregierung für die Prüfung der Rechtsgrundlage zur Festlegung des Netzabschlusspunktes zugrunde, die gerade laut dem letzten Referentenentwurf der TK-Transparenzverordnung stattfindet (Vgl.: https://netzpolitik.org/2014/intransparente-transparenzverordnung-kehrt-zum-routerzwang-zurück-wir-veröffentlichen-den-aktuellen-entwurf/) und welche Voraussetzungen wären aus ihrer Sicht notwendig, um den sogenannten Routerzwang zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher abzuschaffen?

Frage Nr. 236:
Bis wann sollen die Ergebnisse der Prüfung vorliegen, bzw. soll ein daraus abgeleiteter Gesetzentwurf eingebracht werden?

Antwort:

Die Fragen werden zusammen beantwortet.

Der von der Bundesnetzagentur vorgelegte Entwurf für eine Transparenzverordnung enthält eine Detailregelung, die in der öffentlichen Diskussion teilweise als eine Festlegung des Netzabschlusspunktes und damit als Bestätigung des sogenannten Routerzwangs angesehen wird. Der Entwurf enthält keine solche Regelung.

Die Bundesregierung lehnt den Routerzwang ab, der entsteht, wenn einzelne Anbieter von öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten einen Anschluss nur anbieten, wenn der Nutzer von ihnen vorgegebene Router verwendet, so dass der Router in das Telekommunikationsnetz des Anbieters einbezogen ist. Die Klärung dieser Problematik soll im Wege eines TKG-Änderungsgesetzes erfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird so bald wie möglich einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Brigitte Zypries

3 Ergänzungen

  1. Stellt sich die Frage ob sich die Netzargentur die letzte Fassung überhaupt selber durchgelesen hat, oder ob das die Lobbyvertreter gemacht haben. Mal sehen was sich da noch so tut.

  2. Ein Routerzwand mit Integrierter Bürgerschnittstelle für die Behörden, der auch im Intranet nach dem Rechten sehen kann, würde auch ein Entscheidenden Vorteil bei der Bekämpfung von KiPo und Raubkopien bieten.

    mfg

    Ralf

  3. Ein Routerzwang ist doch gar nicht durchsetzbar. Da ich den Router kaufe oder miete und an meinem eigenen Stromnetz betreibe kann er doch nicht Bestandteil des Telekommunikationsnetzes sein. Als nächstes muss ich dann noch die Leitung vom DSLAM und den Port da drin kaufen?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.