Joerg Heidrich berichtet drüben bei heise online: OLG Köln: Provider nicht zu Netzsperren gegen widerrechtliche Angebote verpflichtet
Access-Provider sind nicht dazu verpflichtet, Netzsperren für Angebote einzurichten, die Links auf widerrechtlich angebotene Musikalben enthalten. Dies entschied das OLG Köln mit einem heise online vorliegendem Urteil vom 18. Juni 2014 (Az. 6 U 192/11).
Geklagt hatten vier Unternehmen der Musikindustrie. Diese wollten einem Access-Provider durch verschiedene Anträge verbieten lassen, Kunden den Abruf von sechs Musikalben über eine Website mit eDonkey-Links zu ermöglichen. Wie schon das Landgericht Köln in der Vorinstanz entschied auch das OLG Köln in einem ausführlich begründeten 92-seitigen Urteil gegen die Musikindustrie und wies die Berufung zurück.
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Ein Kommentar zu „Oberlandesgericht Köln: Access-Provider müssen Zugang zu Webseiten mit eDonkey-Links nicht sperren“
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eDonkey? 2002 hat gerade angerufen, die wollen ihr Filesharing-Protokoll zurück haben.
Auf jeden Fall die richtige Entscheidung des Gerichts.
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