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Alfred Hartenbach und der Ku-Klux-Klan

Kai Biermann kommentiert bei Zeit-Online die Diskussion rund um die Frage, ob Datenschutz ins Grundgesetz gehört: Wider die staatliche Fürsorge. Interessant ist dabei nicht nur der folgende Passus: Anders ist es nicht zu erklären, dass beispielsweise der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Alfred Hartenbach, öffentlich sagt, die Forderung nach mehr Datenschutz werde ja von der einen…

  • Markus Beckedahl

Kai Biermann kommentiert bei Zeit-Online die Diskussion rund um die Frage, ob Datenschutz ins Grundgesetz gehört: Wider die staatliche Fürsorge.

Interessant ist dabei nicht nur der folgende Passus:

Anders ist es nicht zu erklären, dass beispielsweise der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Alfred Hartenbach, öffentlich sagt, die Forderung nach mehr Datenschutz werde ja von der einen oder anderen Gruppierung nur genutzt, um ein bisschen Stunk zu machen. „Zum Beispiel von dem Club „mit den drei großen K’s“. Nein, das war kein Versprecher, Hartenbach meinte ganz offensichtlich den Chaos Computer Club, der bei der Diskussion des Deutschen Instituts für Menschenrechte anwesend war. Er fand es anscheinend spaßig, ihn mit dem Ku-Klux-Klan gleichzusetzen. Damit war die Veranstaltung leider exemplarisch für die gesamte derzeitige Diskussion um Datenschutz.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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