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OLG Düsseldorf: Keine Haftung für Betreiber von eDonkey-Server

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren den Betreiber eines eDonkey-Servers von der sogenannten Störerhaftung freigesprochen: OLG Düsseldorf: Betreiber eines eDonkey-Servers haftet nicht. Die Warner Music Group war gegen die Verbreitung von 17 Liedern eines Künstlers vorgegangen. Der eDonkey-Server-Betreiber hatte daraufhin die Songs gesperrt, aber ein anderes Album des Künstlers war noch zu finden. Während…

  • Markus Beckedahl

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren den Betreiber eines eDonkey-Servers von der sogenannten Störerhaftung freigesprochen: OLG Düsseldorf: Betreiber eines eDonkey-Servers haftet nicht.

Die Warner Music Group war gegen die Verbreitung von 17 Liedern eines Künstlers vorgegangen. Der eDonkey-Server-Betreiber hatte daraufhin die Songs gesperrt, aber ein anderes Album des Künstlers war noch zu finden. Während die Warner Music Group in der ersten Instanz vor Gericht gewann, musste sie jetzt in der Berufung eine Niederlage erleiden.

Nach Ansicht der Richter haftet der Betreiber nicht als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung. Dies scheitere bereits daran, dass auf dessen Server die Musikdateien nicht gespeichert werden, sondern sich dort lediglich ein Verzeichnis der Daten befinde. Ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sei darin nicht zu sehen. Zudem habe Warner dem Anbieter auch keinen Vorsatz bezüglich der Urheberrechtsverletzung nachweisen können. Insbesondere konnte der Musikanbieter seinen Vortrag nicht glaubhaft machen, das eDonkey-Netzwerk sei nicht als zunächst völlig neutrales Netzwerk anzusehen, sondern dort überwiege eine illegale Nutzung.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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5 Kommentare zu „OLG Düsseldorf: Keine Haftung für Betreiber von eDonkey-Server“


  1. Wow!


  2. Me&Myself

    ,

    HaHa! Das warn Griff ins Klo Warner… Wird eDonkey überhaupt noch viel genutzt?


  3. Update Störerhaftung: OLG Düsseldorf zur Haftung des eDonkey-Server-Betreibers…

    Zwar schon etwas länger im Netz bekannt, aber bisher ist die Urteilsbegründung (leider) noch nicht bekannt geworden, deshalb hier wenigstens kurz noch die Meldung:
    Das OLG Düsseldorf hat die Klage auf Haftung eines eDonkey-Server-Betreibers abgewies…


  4. […] OLG Düsseldorf: Keine Haftung für Betreiber von eDonkey-Server. […]

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