VZBV: Datenschutz ist Verbraucherschutz

Während derzeit Datenschutz-Skandale in Deutschland Hochkonjunktur haben, meldet sich jetzt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer Forderungsliste zu Wort: Datenschutz ist Verbraucherschutz. Zentrale Forderung: „Die Politik müsse erkennen, dass der Datenschutz an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden muss.“

In einer Pressemitteilung mit zahlreichen Zitaten werden die folgenden Forderungen konkret erhoben:

* Ein generelles Verbot des Datenhandels zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige aktive Einwilligung der Bürger bzw. Kunden.
* Klare Regeln für Einwilligungserklärungen
o Ein obligatorisches ‚Opt-In‘ bei Datenweitergabeklauseln. Die Einwilligung der Verbraucher in die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken darf durch eine Voreinstellung (Opt-Out) kein Automatismus sein.
o Die Betroffenen sind vor einer Zustimmung konkret zu informieren, zu welchem Zweck welche Daten an wen weitergegeben werden.

* Die Unwirksamkeit von Verträgen, die durch unerlaubtes Telefonmarketing angebahnt wurden, ohne dass eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung erteilt wurde.
* Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände zu stärken und auszuweiten, um auch datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen zu können.
* Die Einführung eines freiwilligen Datenaudits. Für Branchen, die mit Daten handeln, bedarf es eines obligatorischen Audits.
* Eine Sorgfalts- und Berichtspflicht der Banken: Werden Lastschriften gehäuft und wegen fehlender Einzugsermächtigungen zurückgereicht, müssen die Banken die Staatsanwaltschaft informieren.
* Eine institutionalisierte Vernetzung der Strafverfolgung und der Gewerbeaufsicht. Die Gewerbezulassung muss sicherstellen, dass den immer wieder mit der gleichen „Masche“ oder mit ähnlich unlauteren Wettbewerbshandlungen auftretenden Unternehmen eine Gewerbezulassung entzogen wird.
* Ein schärferer Sanktionsrahmen: Bußgelder müssen erhöht und Wiederholungstäter europaweit von der Einreichung von Lastschriften ausgeschlossen werden.
* Die Umsetzung der Charta digitaler Verbraucherrechte

Die Politik könnte und muss handeln. Die aktuelle parlamentarische Diskussion rund um die Reformierung des Bundesdatenschutzgesetzes eignet sich dazu prima. Der Zeitpunkt ist gekommen.

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