Golem berichtet, dass die zur „Erhebung von Urheberabgaben auf Leermedien und Speichergeräte“ betraute Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Abgabensätze drastisch erhöhen will. Davon wären alle Hersteller betroffen, die irgendwas mit Speichermedien zu tun haben. Nun ist es das eine, eine eher geringe Urheberabgabe von 2,41 Euro für einen 160GB iPod etwas anzuheben. Und sicher wären für eine geringe Anhebung auch etwas Unterstützung der Verbraucher gewiss. Doch die Pläne sehen vor, dass man gleich 1 Euro Urheberabgabe pro Gigabyte Speicher nehmen möchte. Super Sache, da zahlt man sofort das doppelte für einen modernen MP3-Player, das finden sicherlich alle Verbraucher toll. Aber wofür eigentlich? Dafür, dass man als Verbraucher fürs kopieren von Musik abgemahnt und als Verbrecher bezeichnet wird?
Die Liste mit den laut GEMA abgabepflichtigen Produkten ist lang und umfasst unter anderem Audiokassetten, CD- und DVD-Rohlinge sowie Blu-ray- und HD-DVD-Leermedien, CD‑, DVD‑, HD-DVD- und Blu-ray ‑Brenner, Festplatten, Kassettenrekorder, MP3-Player, MP3-fähige Handys, Sat-Receiver mit Festplatte und/oder DVD-Rekorder, Speicherkarten aller Art sowie Videokassetten und Videorekorder.
Mit dem Anfang Januar in Kraft getretenen 2. Korb der Urheberrechtsnovelle sind die bisher gesetzlich festgelegten Urheberabgaben ungültig geworden. Nun sollen Rechteinhaber und Hersteller „angemessene Abgabensätze“ untereinander aushandeln. Insofern kann man die hohen Sätze durchaus als politisches Poker-Spiel begreifen. Eine Entscheidung werden eh die Gerichte irgendwann in langer Zukunft treffen. Für die öffentliche Wahrnehmung ist das aber ein deutliches überreizen. Man kann es auch echt übertreiben.