Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat Verwarnungen gegen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ausgesprochen. Die Parteien sollen im Bundestagswahlkampf 2021 sogenanntes politisches Microtargeting eingesetzt und damit gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen haben. Das Verfahren gegen die AfD ist noch nicht abgeschlossen.
Anlass der Verfahren war eine Beschwerde der europäischen Datenschutzorganisation Noyb. Die Bescheide sind noch nicht rechtskräftig, wie der Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilte.
Fehlende Einwilligung und mangelnde Transparenz
Beim sogenannten Microtargeting erstellen Plattformen Nutzerprofile auf Grundlage von per Tracking erfassten Daten, etwa zu persönlichen Interessen und Verhaltensweisen. Parteien sollen diese Profile genutzt haben, um über die Plattform Facebook gezielt Wahlwerbung an bestimmte Personengruppen auszuspielen.
Nach Einschätzung der Berliner Datenschutzbeauftragten verstießen die vier Parteien beim Microtargeting gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wie der Sprecher der Behörde netzpolitik.org mitteilte. Durch die gezielte Ansprache anhand der mutmaßlichen politischen Meinung seien besonders geschützte personenbezogene Daten verarbeitet worden, ohne dass die Betroffenen ausdrücklich eingewilligt hätten.
Darüber hinaus bemängelte die Behörde die fehlende Transparenz der Parteien und des Plattformbetreibers Meta. Sie hätten die Nutzer:innen nicht hinreichend darüber informiert, wie ihre Daten verarbeitet wurden.
Datenschutzorganisation begrüßt Entscheidung
Grundlage für die Beschwerde von Noyb waren Recherchen des ZDF Magazin Royale im Jahr 2021. Moderator Jan Böhmermann hatte Zuschauer:innen dazu aufgerufen, eine Browser-Erweiterung zu installieren, mit deren Hilfe sich gezielte Wahlwerbung dokumentieren ließ. Daraufhin sammelte die europäische Datenschutzorganisation Noyb konkrete Fälle und reichte im März 2023 entsprechende Beschwerden bei der Berliner Datenschutzbeauftragten ein.
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Noyb begrüßte die Entscheidung der Berliner Datenschutzbeauftragten. „Politisches Microtargeting stellt eine reale Gefahr für unsere Demokratie dar. Diese Entscheidungen sorgen deshalb für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle politischen Parteien“, sagt Datenschutzjurist Felix Mikolasch.
In politischem Microtargeting sieht Noyb eine Gefahr für die demokratische Meinungsbildung. Parteien könnten verschiedenen Wähler:innengruppen widersprüchliche Versprechen machen, die öffentlich nicht nachvollziehbar seien, und so die gesellschaftliche Polarisierung verstärken könnten.
Bedeutung für zukünftige Wahlkämpfe
Welche Auswirkungen die Entscheidung auf künftige Wahlkämpfe hat, ist noch offen. Die Berliner Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass die Verfahren nach der früheren Rechtslage beurteilt wurden. Seit Oktober 2025 gelten allerdings neue Vorgaben, und zwar die EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Max Schrems, Vorstandsvorsitzender von Noyb, bedauert, dass die Behörde kein Microtargeting-Verbot erlassen habe. Er hoffe aber darauf, dass die Behörde „zügige Durchsetzungsmaßnahmen“ ergreifen werde, sollten Parteien weiterhin Microtargeting für Wahlwerbung nutzen.
Das Verfahren der Datenschutzbehörde gegen die AfD läuft unterdessen weiter. Die Partei hatte die Ermittlungsbefugnisse der Berliner Behörde gerichtlich angefochten. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im März 2026 jedoch, dass die AfD der Behörde die angeforderten Auskünfte erteilen muss. Die AfD hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Laut dem Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten liegt das Verfahren derzeit beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

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