Seit fast einem Jahr gilt in der EU die neue Verordnung über die Transparenz und das Targeting (TTPW) politischer Werbung. Die neuen Regeln sollen unter anderem dafür sorgen, dass manipulative Kampagnen im Internet besser aufgedeckt werden können, die Finanzierung von Werbung offengelegt und Wahlkämpfe unabhängig überprüft werden können.
Weil Google und Meta als Reaktion auf die Transparenzverordnung politische Werbung auf ihren Plattformen gleich ganz verboten haben, läuft ein wichtiger Teil des Regulierungsvorhabens derzeit ins Leere. Ein anderer Teil der Regeln betrifft allerdings Wahlwerbung, die nicht im Internet stattfindet: etwa Plakate, Flyer oder Werbespots im Radio und Kino. Auch für analoge Werbung gelten in aktuellen Wahlkämpfen neue Transparenzvorschriften.
Viele Plakate von Parteien und Politiker:innen enthalten deshalb in diesem Jahr erstmalig einen QR-Code, der zu Informationen im Netz führt. Dort erfährt man beispielsweise, was die Werbung gekostet hat und woher das Geld dafür stammt – oder sollte das zumindest erfahren. Eine stichprobenartige Überprüfung durch netzpolitik.org zeigt: Die Parteien setzen die Anforderungen sehr unterschiedlich um und teilweise klafften Lücken in den Angaben. Nach unseren Presseanfragen wurden diese inzwischen geschlossen.
Ungeahnte Transparenz
In Sachsen-Anhalt, wo am Sonntag ein neuer Landtag gewählt wird, sind auf Wahlplakaten beispielsweise klassische Sprüche wie „Erfahrung statt Experimente“ (SPD) oder „Lebensleistung würdigen“ (CDU) zu lesen. Auch die Gefahr einer rechtsextremen Machtübernahme ist auf vielen Plakaten präsent, etwa in Slogans wie „Heimat ist für alle da“ (Die Linke) oder „Politik für morgen, nicht von gestern“ (Grüne). Die AfD selbst, die in Umfragen bei über 40 Prozent landet und auf eine absolute Mehrheit hofft, plakatiert Sprüche wie „Ein Land ohne Illegale“ und „Es beginnt hier“.
Auf den Plakaten ist in der Regel gut zu erkennen, wer hinter der Werbung steht. Darum geht es Parteien und Politiker:innen ja: dass sie wiedererkannt werden. Dass das jedoch nicht immer so ist, zeigt ein Vorfall aus dem Jahr 2016. Damals hängten Unbekannte hunderte gefälschte Plakate in Sachsen-Anhalt auf, die aussahen, als würden die Grünen für Masseneinwanderung werben.
Manipulation wie diese soll die Verordnung künftig verhindern. Wer mehr darüber erfahren will, was hinter einem Plakat steht, muss manchmal allerdings ganz schön suchen. Oft sind Informationen und Links klein gedruckt und nicht lesbar. Auch die QR-Codes, die zu weiteren Infos führen, sind nicht immer leicht zu finden.
Wer ihnen folgt, kann aber bislang ungeahnte Einblicke hinter die Kulissen von Wahlkämpfen erhalten. So erfährt man zum Beispiel, dass der CDU-Kreisverband Magdeburg für Großflächenplakate und digitale Anzeigen in der Landeshauptstadt knapp 30.000 Euro ausgegeben hat oder dass der Grüne Bundesverband in gleicher Höhe eine Plakatkampagne für die Landespartei finanziert.
Unterschiedliche Umsetzung
Noch schwerer als die QR-Codes zu einzelnen Anzeigen sind die Transparenzinformationen oft zu finden, wenn man sie auf den Websites der Parteien sucht. Dass die Transparenzinformationen teils auf Seiten von Kreisverbänden und teils auf Seiten der Landes- oder Bundespartei veröffentlicht werden, trägt zur Unübersichtlichkeit bei.
In Sachsen-Anhalt haben beispielsweise nur SPD und Grüne einen Link dazu direkt auf ihrer Startseite platziert. Dieser ist im Menü am unteren Ende der Seite zwar auch nicht gerade prominent, aber immerhin mit einem einfachen Klick erreichbar.
Wer draufklickt, erhält eine umfassende Übersicht über Ausgaben, Verantwortliche und Firmen, mit denen die Parteien bei der Werbung zusammengearbeitet haben. Dabei gibt es durchaus Unterschiede bei der Detailtiefe: Man erfährt beispielsweise, dass die Grünen in dem Bundesland insgesamt 200.000 Euro für Agenturleistungen, 130.000 Euro für Mediakosten und 115.000 Euro für Materialien ausgegeben haben. Die SPD geht deutlich mehr ins Detail und schlüsselt hier einzelne Kampagnenelemente auf – bis hin zum Großflächenplakat in Gerbstedt für 229,90 Euro.
Bei anderen Parteien muss man solche Informationen hingegen suchen, teilweise findet man sie ohne Suchfunktion gar nicht. So etwa bei der CDU, die dann aber immerhin mit einer detaillierten Übersicht zu unterschiedlichen Kampagnenelementen aufwartet.
Die Übersichtsseiten der FDP und des BSW wiederum entalten nur zusammengefasste Informationen. Man erfährt dort etwa, dass die Liberalen knapp 275.000 Euro für Plakate und gut 26.000 Euro für Flyer ausgegeben haben, während das BSW für eine Plakataktion mit A1- und Großflächenplakaten etwa 173.000 in die Hand genommen hat,
Unvollständig war bis zum heutigen Freitag die Übersichtsseite der Linkspartei. Man hat dort zwar erfahren, dass sie unter anderem mit der linken Influencerin Laura Gumo und weiteren Creator:innen zusammengearbeitet und dafür 3.000 Euro ausgegeben hat. Andere Informationen fehlten in der Übersicht jedoch. Die Partei hat diese nach einer kurzfristigen Presseanfrage von netzpolitik.org inzwischen geändert.
Gar keine Übersichtsseite zur aktuellen Landtagswahl bietet die AfD, dort fanden wir lediglich eine ältere Übersichtsseite mit dem Titel „Vorkampagne“ aus dem Frühjahr. Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt ein Sprecher, dass die TTPW-Verordnung keine Übersichtsseiten vorschreibe, sondern lediglich Informationen, die direkt mit dem einzelnen Werbemittel verknüpft sind. Über die Websuche fanden wir zwei solcher Erklärungen der Partei, die unvollständig waren. Eine davon enthielt statt Informationen zum Sponsor und den Kosten lediglich die Eintragungen „XXX“. Die Partei hat das nach Anfrage von netzpolitik.org korrigiert, die Kosten für die Kampagne haben sich demzufolge auf gut 440.000 Euro belaufen. Ein Sprecher erklärt, dass es bei der fortlaufenden Aktualisierung gelegentlich zu unbeabsichtigten Fehler kommen könne.
Unfertige Regeln
Folgen haben dürften die unterschiedlichen und teils unvollständigen Transparenzinformationen vorerst nicht. Denn Deutschland hat noch immer kein Gesetz beschlossen, mit dem die EU-Regeln in nationales Recht übersetzt werden. Eigentlich wollte bereits die Ampel-Koalition das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) auf den Weg bringen, doch sie zerbrach im November 2024. Die aktuelle Regierung aus Union und SPD brachte einen Entwurf im Frühjahr 2026 in den Bundestag ein, doch beschlossen ist er noch nicht.
Das führt zu einer paradoxen Situation: Da die EU-Regeln in Form einer Verordnung verabschiedet wurden, gelten sie seit Oktober 2025 EU-weit unmittelbar, auch ohne nationale Umsetzung. Allerdings soll das PWTG auch regeln, welche Behörden für die Aufsicht und Durchsetzung der Regeln zuständig sind.
Immerhin: Die Erfahrungen der aktuellen Wahlkämpfe geben dem Bundestag die Möglichkeit, bei der Praxistauglichkeit des PWTG nachzuschärfen, sofern dies im Rahmen der nationalen Gesetzgebung möglich ist. Dass die Parteien die Transparenzvorgaben trotz Leitlinien der EU-Kommission und Handreichung deutscher Aufsichtsbehörden so unterschiedlich auslegen, zeugt davon, dass es hier noch klarere Vorgaben braucht.
Das schreibt auf Anfrage von netzpolitik.org auch der Politik-Analyst Martin Fuchs, der als „Hamburger Wahlbeobachter“ seit mehr als zehn Jahren Wahlkämpfe untersucht:
Ich begrüße die Transparenzanforderungen sehr, weil sie Zivilgesellschaft, Medien, Forschung und interessierten Bürger:innen einen bisher nicht vorhandenen Einblick in die Kampagnen geben und somit Wahlkampf und Mobilisierung besser nachvollziehbar machen. Um die Transparenzangaben besser zu vergleichen und zu analysieren, wäre es allerdings wichtig, dass feste Standards für die Veröffentlichung definiert werden und alle Daten auf einer gemeinsamen Plattform (z. B. bei Landeswahlleiter oder Landesdatenschutzbeauftragten) veröffentlicht und maschinenlesbar zur Verfügung gestellt werden. Hier müssen klare Regeln definiert werden, die Qualität der Angaben variiert teilweise noch sehr stark.
Einheitliche Vorgaben würden auch helfen, den Erfüllungsaufwand bei der Umsetzung der Vorgaben zu reduzieren, sagt Fuchs. Standardisierte Formulare würden es allen Beteiligten erleichtern, sich an die Vorgaben zu halten.

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