Von 41 auf 42, dann auf 43 Prozent. So entwickelten sich die Umfrageergebnisse für die AfD in den jüngsten drei Befragungen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort können die Menschen am 6. September wählen, wer ihre Gesetze machen soll und wer über den Landeshaushalt entscheidet.
Den sachsen-anhaltischen Landesverband der AfD stuft der dortige Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Viele haben die Sorge, dass Menschen aus dieser Partei die nächste Landesregierung stellen könnten.
Dass es so kommt, ist noch nicht entschieden. Viel wird davon abhängen, wie Menschen am Wahltag wirklich abstimmen, denn Umfragen vor den Wahlen sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Es wird auch darauf ankommen, welche anderen Parteien es über die Fünfprozenthürde in den Landtag schaffen, vor allem bei Grünen und BSW ist der Einzug ins Parlament unsicher.
Doch auch wenn es in Sachsen-Anhalt vielleicht noch eine Mehrheit ohne Rechtsextremist:innen geben kann, drängt eine Frage: Wie schnell geht es, ein Bundesland zu einem autoritären Überwachungsstaat umzubauen und Polizei und Verfassungsschutz zu willfährigen Gehilfen autoritärer Macht zu machen? Und welche Schutzmechanismen gibt es dagegen?
Der Spitzenkandidat der sachsen-anhaltischen AfD hat angekündigt, bis zu 200 Beamt:innen austauschen zu wollen. Gerade in einer Alleinregierung wären die Minister:innen-Posten einer Regierung schnell mit den eigenen Leuten besetzt. Doch bei vielen Positionen im Verwaltungs-Unterbau stehen der Beamtenstatus und strenge Kündigungsfristen vor einem umfassenden Austausch.
Hohes Drangsalierungspotenzial
„In den meisten Bundesländern gibt es an den Spitzen etwa der Polizeipräsidien nur noch wenige politische Beamte“, sagt Markus Thiel. Thiel ist Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Politische Beamte, das sind solche, die eine Regierung ohne reguläres Einstellungsverfahren einsetzen und auch schneller wieder loswerden kann. In Sachsen-Anhalt sind die politischen Beamten im Landesbeamtengesetz aufgezählt. Es sind nur wenige Stellen: die Staatssekretär:innen, Präsident:in und Vizepräsident:in des Landesverwaltungsamtes, die Leitung des Presse- und Informationsamts sowie die Leitung des Landesverfassungsschutzes.
Den Chef des Verfassungsschutzes auszutauschen, ist für eine Regierung also verhältnismäßig einfach. In Sachsen-Anhalt besetzt diese Position seit 14 Jahren Jochen Hollmann. Ginge es nach der AfD, wäre er wohl nicht mehr lange im Amt. Denn in seiner Amtszeit, im Jahr 2023, stufte der Landesverfassungsschutz den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Brandenburgs ehemaliger Verfassungsschutzpräsident Jörg Müller nannte die AfD-Übernahme des Landesgeheimdiensts ein „Worst-Case-Szenario“ für alle Verfassungsschützer in Deutschland.
Schwieriger wird es, das Personal der Polizei auszutauschen. Der Leiter der Landespolizei ist in Sachsen-Anhalt – wie in den meisten anderen Ländern – kein politischer Beamter. Doch ein direkter Austausch ist – gerade bei Personal unterhalb der Spitzenebene – nicht die einzige Option. „Bei Führungs- und Leitungspositionen kann man mittel- und langfristig gezielt Beschäftigte befördern. Es können auch Versetzungen vorgenommen oder Disziplinarverfahren eingeleitet werden“, sagt Thiel.
All das könnten die Betroffenen zwar vor Verwaltungsgerichten anfechten. Aber das dauert, selbst wenn die Justiz unabhängig bliebe. „Das heißt, man kann aus den Ministerien solche Personalentscheidungen nach und nach so steuern, dass zunehmend regimetreue Beamtinnen und Beamten an den wichtigen Stellen tätig werden“, so Thiel. Er sieht hier auch ein hohes „Drangsalierungspotenzial“.
Möglich sei zudem, dass sich Beamt:innen freiwillig aus dem Dienst verabschieden, weil sie die Arbeit unter einer autoritären Regierung schlichtweg nicht mehr ertragen. Das führe dann eventuell zu einer „weiteren Ausdünnung demokratischer Kräfte“.
Hinschauen und Wegschauen
Und wie viel Einfluss hat die Regierung – auch ohne Austausch von Personal – auf die Arbeit der Polizei? Klar ist: Die Polizei muss ermitteln, wenn sie von einer möglichen Straftat erfährt. Das nennt man Legalitätsprinzip. Aber wo die Polizei genau hinschaut und mit wie viel Engagement sie bestimmte Straftaten verfolgt, ist ein anderes Thema. Eine autoritäre Regierung könnte also bestimmte Schwerpunkte für die Polizeiarbeit ausrufen. Oder andere Schwerpunkte einstellen.
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Dass eine Straftat gar nicht mehr verfolgt wird, geht also nicht. Zumindest, wenn man nicht „alle rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord werfen wollte“, sagt Thiel. Aber für ihn ist es denkbar, dass etwa politische Straftaten aus dem rechten Spektrum nicht mehr mit demselben Nachdruck verfolgt werden könnten. Und wenn es um Vorwürfe gegen Regierungsmitglieder oder auch Mitarbeiter geht, gebe es Stellschrauben. „Zum Beispiel die Frage, ob man Aussagegenehmigungen für Beamtinnen und Beamte erteilt oder nicht“, so Thiel.
Ein weiteres Thema sind präventive Angebote. Heute beispielsweise beteiligen sich die Polizei und der Verfassungsschutz an Aussteigerprogrammen für Rechtsextremist:innen. In Sachsen-Anhalt gibt es beispielsweise seit 2014 das Programm „EXTRA“ für Menschen aus der rechtsextremistischen Szene und frühere „Reichsbürger und Selbstverwalter“, das der Landesverfassungsschutz anbietet.
Solche Programme könnten eingestellt werden, ebenso die Förderung für nicht-staatliche Angebote. Schon jetzt sind Demokratieinitiativen wegen des Umbaus von Förderprogrammen wie „Demokratie Leben!“ stark unter Druck.
„Das Problem ist nicht mehr kleinzureden“
Thiel war lange kein Freund des Arguments, dass man schon bei aktuellen Gesetzen für Sicherheitsbehörden darauf achten solle, potenziellen künftigen autoritären Regierung den Werkzeugkasten nicht schon fertig zu übergeben. Etwa beim Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt, das noch in diesem März ausgeweitet wurde. Es gibt der Landespolizei unter anderem die Befugnis, Big-Data-Analysen durchzuführen und präventiv Kennzeichen zu erfassen.
„Ich bin seit jeher ein Verfechter davon, dass man die Regelungen, die als praktisch notwendig erscheinen und die man verfassungsrechtlich zulässig treffen kann, auch trifft“, sagt Thiel. Dass die Befugnisse in falsche Hände geraten können, hielt er immer für ein sehr hypothetisches Argument. „Weil ich immer der Auffassung gewesen bin, dass wir eigentlich hinreichende demokratische Kontrollinstanzen und Verfahren haben.“
Doch diese Einschätzung hat sich für den Polizeirechtler geändert: „Ich will ganz offen gestehen, dass ich das inzwischen ein bisschen anders sehe.“ Die Entwicklungen in den USA und anderen Staaten, in denen ein autoritärer Umbau im Gange ist, würden zeigen, dass das als Problem „nicht mehr kleinzureden ist“.
Ganz von neuen Befugnissen Abstand nehmen würde er jedoch nicht, sondern sich stattdessen mehr auf Schutzvorkehrungen konzentrieren. Polizeibefugnisse könnten außerdem auch gegen diejenigen helfen, die eine Demokratie angreifen wollen.
Eine Landespolizei ist keine Insel
Ein ganz praktisches Problem ist, dass Landespolizeien auf Daten von Bund und anderen Ländern zugreifen können. In Berlin etwa hatten dazu berechtigte Polizist:innen im Jahr 2020 Zugriff auf fast 40 übergreifende Datenbestände, darunter auch die DNA-Analysedatei, die Rechtsextremismusdatei oder das Ausländerzentralregister.
Wenn nun in einem Bundesland Rechtsextreme die Kontrolle übernehmen, Personal in der Polizei austauschen und missbräuchlich auf derartige Informationen zugreifen, um etwa politische Gegner:innen zu identifizieren und zu verfolgen, ist das ein mit aktuellen Mitteln kaum beherrschbares Problem. „Dann wäre natürlich denkbar, dass ein solches Land auch Informationen an Parteiorganisationen in anderen Ländern weitergibt“, sagt Thiel.
Ein Land aus den Informationsverbünden auszuschließen, ist bislang nicht vorgesehen. Thiel kann sich das aber vorstellen, in engen Grenzen. In einem Gastbeitrag für Verfassungsblog schreibt er, dass man beispielsweise das BKA-Gesetz darum ergänzen könnte, „bestimmte teilnahmeberechtigte Behörden für einen begrenzten, jeweils verlängerbaren Zeitraum vom Zugriff auf das Verbundsystem auszuschließen“ – als letztes Mittel, unter strikten sachlichen Voraussetzungen und nach einem strengen Verfahren.
Ähnlich wie bei der Polizei gibt es gemeinsame Datensammlungen auch beim Verfassungsschutz. Hier hat der Bundesverfassungsschutz eine zentrale Funktion für das „Nachrichtendienstliche Informationssystem“ NADIS, in dem Bundes- und Landesverfassungsschutzämter Informationen teilen. Im kürzlich vorgestellten Entwurf für eine Neuregelung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist von möglichen Schutzvorkehrungen gegen einzelne Landesämter jedoch nichts zu sehen.
In Sachsen-Anhalt ist die Gefahr, dass eine potenzielle rechtsradikale Regierung Verfassungsschutz-Informationen missbrauchen könnte, inzwischen sehr konkret. Thiel sagt: „Ich denke, dass wir uns überlegen sollten, wie wir mit diesen Fragen umgehen und sie nicht erst dann angehen, wenn es soweit ist.“ Er würde eine zeitlich begrenzte und streng kontrollierte Einschränkung des Informationsaustausches für einen „gangbaren Weg“ halten.
„Härtere Gangart von Seiten des Bundes“
Aber bei all den Szenarien: Was könnte man dagegen tun? Landesrechtlich sieht Thiel keine großen Chancen. „Alles was man jetzt gesetzlich regelt, kann von einem Parlament mit den entsprechenden Mehrheiten problemlos geändert werden“, so der Polizeirechtler. Das heißt: Gesetze sind schnell andere. Und selbst wenn sie verfassungswidrig sind, dauert es vor Gerichten lange, sie wieder korrigieren zu lassen.
Er glaubt, dass es Schutzvorkehrungen vor allem „im tatsächlichen Bereich“ braucht. Eine Stärkung der Justiz, eine gute personelle Ausstattung für Verwaltungsgerichte und interne Kontrollstellen bei der Polizei. All das kann auch angegriffen werden, das ist klar. Wenn alles schiefgeht, bliebe am Ende vor allem eine „härtere Gangart von Seiten des Bundes“. Was heißt das?
Das hat GdP-Vize Sven Hüber in der aktuellen Ausgabe des Mitgliedermagazins unter dem Titel „Steht ein Elefant im Raum“ beschrieben. In seinem Text erinnert er an Artikel 91 des Grundgesetzes. Der besagt, dass die Bundesregierung Landespolizeien ihren Weisungen unterstellen und die Bundespolizei einsetzen kann, wenn ein Land Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht selbst bekämpfen kann oder will. Laut Hüber sei das vorstellbar, wenn „eine Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt oder die sie tragende Partei verboten wird“.
Für seinen Beitrag, in dem er Polizist:innen dazu aufruft, die AfD weder zu wählen, zu unterstützen oder Mitglied zu sein, bekam Hüber eine Menge Gegenwind. Mehrere GdP-Mitglieder und der Landesverband NRW distanzierten sich, Bild und andere gruben in der DDR-Vergangenheit Hübers.
Der Ausgabe des Mitgliedermagazins beigelegt war auch ein How-To zur Remonstration in Scheckkartengröße. Denn für Beamt:innen – nicht nur bei der Polizei – gibt es das Recht zu remonstrieren. Das heißt, sie dürfen – oder müssen sogar – ihre Bedenken äußern, wenn sie annehmen, dass eine Anweisung unrechtmäßig ist. Zwei Ebenen von Vorgesetzten müssen sie durchlaufen, bevor sie bei der Ausführung von Anweisungen von ihrer persönlichen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit befreit sind. Doch wenn die Anweisung die Würde des Menschen verletzt oder die Beamt*innen sich bei der Ausführung offensichtlich strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit begehen, bleiben sie in jedem Fall haftbar. „Aber auch dann kann es problematisch sein, eine Anweisung zu verweigern, weil die Remonstrierenden mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen müssen“, so Thiel. „Denn wenn am Ende der Vorgesetzte sagt ‚Es wird so gemacht, wie ich es gesagt habe’, sind die Möglichkeiten als Beamtin oder Beamter begrenzt.“ Wie auch bei anderen Optionen: Der Weg über die Gerichte existiert, dauert aber im Ernstfall viel zu lange.
Wie relevant Remonstrationen in der Praxis sind, ist schwer einzuschätzen. Auswertbare Zahlen dazu und aussagekräftige Auswertungen etwaiger Effekte fehlen.
Ein Diskurs über den Schutz der Demokratie
„Unsere gesamte Rechts- und Verfassungsordnung ist darauf angelegt, dass alle sich an die Regeln halten“, sagt Thiel. Wie verletzlich derartige Systeme sind, zeigt sich auch, wenn sich in der EU Mitgliedstaaten nicht an vereinbarte Regeln halten. Zwar gibt es Sanktionsmechanismen wie Vertragsverletzungsverfahren. Doch bei der früheren Orban-Regierung in Ungarn beispielsweise führten zahlreiche dieser Verfahren nicht dazu, dass die Regierung ihren Kurs änderte.
Thiel sagt: „Wir brauchen einen öffentlichen Diskurs darüber, wie wir unsere Demokratie schützen können.“ Dass ein solcher nicht leicht zu führen sein wird, ist dem Polizeirechtler klar. Die Kluft zwischen denen, die zur AfD neigen, und denen mit einer klaren Gegnerschaft sei groß, so Thiel. „Ich fürchte, dass leider ein nicht geringer Anteil der Bevölkerung die Notwendigkeit eines Diskurses überhaupt nicht anerkennt. Und das macht es natürlich unglaublich schwierig“, sagt er. In den verbleibenden drei Wochen, die im schlimmsten Fall bis zum Ernstfall bleiben, wird das nicht gelingen. Doch das solle nicht dazu führen, dass Bund und andere Länder das Thema gar nicht angehen.
Eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der Bedrohung hätte es etwa bei der letzten Innenministerkonferenz im Juni gegeben. „Letzte Innenministerkonferenz ohne AfD?“ titelte dazu etwa der Tagesspiegel. Doch auf die Liste der öffentlichen Beschlüsse hat das Thema es nicht geschafft. Es helfe nicht, „ein Schreckgespenst an die Wand zu malen“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.

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