Polizeigesetz Schleswig-Holstein„Direkt aus dem Roman 1984“

Das neue Polizeigesetz von Schleswig-Holstein soll eines der härtesten Deutschlands werden. Die Gruppe Freiheitsfoo analysiert es in einem 22-seitigen Gutachten. Ihr Ergebnis: Der Entwurf ist eine Bedrohung für die Demokratie.

  • Martin Schwarzbeck
Eine Demonstration, begleitet von Polizisten. Auf einem Schild steht: "Police is watching you".
Protest gegen die Polizeigesetz-Erweiterung in Kiel. – Alle Rechte vorbehalten: Polizeigesetz SH stoppen, Bearbeitung netzpolitik.org

Die schwarz-grüne Regierung von Schleswig-Holstein will dem Land eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands verpassen. Es soll zahlreiche KI-gestützte Überwachungsmaßnahmen erlauben. Michael Ebeling von Freiheitsfoo, einer Gruppe engagierter Privatsphäre-Fans, sieht in dem Gesetzentwurf eine „bedrohlich umfangreiche Erweiterung der Befugnisse und Werkzeuge für die Landespolizei“. Er fürchtet vor allem das Missbrauchspotenzial „zur Unterdrückung kritischer und demokratischer Bewegungen“.

Laut einer Analyse von Freiheitsfoo ist das Gesetz nicht nur höchst invasiv, sondern gar eine Gefahr für die Demokratie. Hier zeichnen wir die Grundzüge der 22-seitigen Kritik nach.

Der Gesetzentwurf hat den Landtag von Schleswig-Holstein bereits in erster Lesung passiert. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung es per Änderungsantrag noch einmal verschärft. Gerade werden die Details im Innenausschuss verhandelt. Die dort vertretenen Parteien haben 58 Gruppen und Privatpersonen (Hinweis: Darunter auch den Autor dieses Artikels) aufgefordert, Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen. Die Gruppe Freiheitsfoo hat ihre Stellungnahme unaufgefordert erstellt und nicht nur netzpolitik.org zukommen lassen, sondern nach Eigenaussage auch allen Innenausschuss-Mitgliedern, die per E‑Mail erreichbar sind.

„Das kann kein gutes Ende nehmen“

Die Gruppe kritisiert das „Aufbohren polizeilicher Freiheiten“, das mit dem Entwurf vorgenommen werde. Denn derartige Freiheiten seien bislang so gut wie nie zurückgenommen worden, das könne „kein gutes Ende nehmen“. Je weiter die Überwachung automatisiert werde, desto stärker sinke die Hemmschwelle zu ihrer Nutzung und desto unkontrollierbarer werde sie, gibt Freiheitsfoo zu bedenken. Das vorliegende Gesetz wirke „als würde es direkt aus dem Roman 1984 oder anderen dystopischen Science-Fiction-Vorstellungen stammen“.

Der Gesetzentwurf erlaubt, Menschen auch schon bei einer drohenden Gefahr bis zu zwei Monate in Gewahrsam zu nehmen. Das ermöglicht laut Freiheitsfoo einen großen Spielraum für Missbrauch. Die Freiheit von Menschen werde zum „Spielball von Prognosen“. Der Entwurf ermögliche damit „Strafen ohne Straftat“.

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Mit dem Entwurf werden auch die Möglichkeiten erweitert, den Aufenthaltsort von Menschen mittels elektronischer Fußfesseln zu kontrollieren. Dies ist bereits die zweite Ausweitung, seitdem diese Technologie im Jahr 2020 der Landespolizei zugänglich gemacht wurde. Zunächst durfte sie nur zur Abwehr terroristischer Gefahren eingesetzt werden und dann auch zur Abwehr einer konkreten Gefahr für eine Person. Künftig soll nicht einmal mehr eine konkrete Gefahr nötig sein.

„Alles, was irgendwie erlaubt sein könnte“

Videoüberwachung soll der Entwurf auch schon dort erlauben, wo mit Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu rechnen ist – darunter können auch Störungen der Nachtruhe fallen. Zusätzlich soll eine Software das Verhalten der Gefilmten analysieren. Freiheitsfoo kritisiert den dadurch entstehenden Anpassungsdruck. „Menschen, die sich beobachtet fühlen, verhalten sich nachweislich anders, sie werden angepasster. Dabei braucht eine lebendige Gesellschaft gerade Abweichung, Widerspruch und unangepasstes Verhalten“, schreibt die Gruppe.

Mit dem Entwurf sollen auch gleich zwei Varianten der biometrischen Fernidentifizierung erlaubt werden. Zum einen die Suche nach bestimmten Gesichtern in den Streams von Überwachungskameras, zum anderen die Suche nach bestimmten biometrischen Merkmalen im Internet. „Es scheint so, als müsste alles, was irgendwie erlaubt sein könnte, gemacht werden“, schreibt Freiheitsfoo dazu.

„Extrem gefährlich“

Mit den Befugnissen erhalte die Polizei die Möglichkeit, in der Öffentlichkeit an praktisch jedem Ort zu jedem Zeitpunkt eine Person mittels Videoüberwachung zu identifizieren, die sich gerade dort bewegt. „Ein Blick auf autoritäre Staaten und die Vergangenheit zeigt, dass das extrem gefährlich ist, kann doch so jegliche Opposition einfach unterdrückt werden“, schreibt Freiheitsfoo. Die Gruppe sieht darin eine Gefahr für die Demokratie.

Der Entwurf soll auch Datenanalysen nach Palantir-Art erlauben – „zur Gewinnung neuer Erkenntnisse“. Freiheitsfoo kritisiert die maximale Vagheit dieser Formulierung. Zudem seien die Datenquellen, die dabei einbezogen werden dürfen, kaum limitiert. Gerade bei Daten aus Funkzellenabfragen drohe die standardmäßige Auswertung von beispielsweise Standortprotokollen unbeteiligter und unschuldiger Personen. Mit der Datenanalyse würden Maßnahmen gegen Einzelpersonen auf Basis maschineller Einschätzungen eingeleitet, fürchtet Freiheitsfoo.

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Indem das Gesetz die genauen Bestimmungen zu den Befugnissen in noch zu schaffende Verwaltungsvorschriften auslagere, verlagere der Gesetzgeber das Problem, dass viele der Vorschriften kaum verfassungsgemäß umsetzbar sind, auf die nachgelagerte Ebene. „Irgendwie soll der Datenschutz nachträglich hergestellt werden – nach einem Gesetz, das ihn praktisch aushebelt. Das ist kein Datenschutz by Design, das ist ein Desaster“, schreibt Freiheitsfoo.

Mittels Änderungsantrag hat Schwarz-Grün nachträglich die Befugnis hinzugefügt, anlasslos in Autos zu filmen, um Fahrer*innen aufzuspüren, die illegalerweise ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. „Das baut eine Überwachungsinfrastruktur sondergleichen auf“, so die Stellungnahme. Die Verhältnismäßigkeit sei nicht ansatzweise gegeben.

„Beinahe unbegrenzte Möglichkeiten“

Mit dem Entwurf werden auch die Möglichkeiten zu verdachtsunabhängigen Kontrollen erweitert, beispielsweise an Orten, an denen internationaler Verkehr stattfindet. „Das ermöglicht beinahe unbegrenzte Möglichkeiten zur polizeilichen Kontrolle an Bahnhöfen und auf Straßen“, schreibt Freiheitsfoo.

Auch die verdeckte Überwachung wird ausgebaut, soll künftig schon bei Gefahr für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ eingesetzt werden dürfen. Diese Formulierung erlaube eine sehr weite Auslegung.

Es brauche, so Freiheitsfoo, dringend eine Gesamtbetrachtung der Polizeimaßnahmen und wie diese im Zusammenwirken völlig unkontrolliert Freiheiten einschränken. „Das lässt das Gesetz vollkommen vermissen“, schreibt die Gruppe.

Über die Autor:innen

  • Martin Schwarzbeck

    Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042


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