Petition gegen Digitalzwang64.000 Menschen wollen das Grundgesetz ändern

Das Recht auf analoges Leben soll ins Grundgesetz – mehr als 64.000 Unterzeichner*innen fordern das in einer Petition. Interessierte können sich bis 21. Mai anschließen. Im Interview erklären die Initiator*innen: Der ausufernde Digitalzwang schadet der Demokratie.

  • Martin Schwarzbeck
Ein Mann hält das Grundgesetz zwischen sich und ein Mobiltelefon, auf dessen Display eine stilisierte Pistole zu sehen ist.
Auch dieser Digitalcourage-Aktivist fordert ein Recht auf analoges Leben im Grundgesetz. CC-BY-SA 4.0: Fabian Kurz

Bahn fahren, Pakete abholen, einen Termin beim Bürgeramt buchen: Unternehmen und Behörden machen Menschen ohne Smartphone oder Computer das alltägliche Leben zunehmend schwer. Der Verein Digitalcourage fordert deshalb ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang.

Am 21. Mai wollen die Aktivist*innen ihre Petition Abgeordneten des Bundestags überreichen. Bis dahin können sich Interessierte anschließen.

Hinter der Petition stehen unter anderem Jonas Grill, Rena Tangens und Max Hampel. Im Interview erklären sie, in wie viele Lebensbereiche der Digitalzwang bereits vordringt, was daran gefährlich ist – und ob er sich stoppen lässt.

Deutsche Bahn will Fahrgästen App aufdrücken

netzpolitik.org: Jonas, Rena, Max – was genau ist Digitalzwang?

Tangens: Der Zwang, digitale Zugangswege zu verwenden. Dass man Dinge nur übers Internet erledigen kann oder dafür ein Smartphone besitzen muss oder eine bestimmte App installieren muss, um einen Dienst wahrzunehmen.

Grill: Auch wenn die analoge Alternative extrem unpraktisch ist, ist das eine Form des Digitalzwangs.

netzpolitik.org: Menschen haben über euren Digitalzwang-Melder hunderte Beispiele eingereicht.

Hampel: Uns erreichen neben diesen Meldungen täglich mehrere E‑Mails und Anrufe zum Thema.

netzpolitik.org: Wo ist der Zwang am schlimmsten?

Hampel: Ganz oft geht es um Mobilität. Da beschweren sich beispielsweise Menschen, dass es die BahnCard nur noch in der Bahn-App gibt.

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Tangens: Ohne Account bei der Bahn bekommt man die nicht mehr. Als die Bahn das eingeführt hat, haben wir zig E‑Mails von empörten Bahnfahrer*innen bekommen, die daraufhin ihre BahnCard gekündigt haben. Eine Person schrieb, dass sie nun ihre Enkelkinder nicht mehr so oft besuchen könne. Die Bahn ist ein bisschen zurückgerudert und ermöglicht es vorläufig, den QR-Code am Schalter ausdrucken zu lassen. Aber prinzipiell versucht die schon beständig, die Leute dazu zu bringen, die Bahn-App zu benutzen, sie baut zum Beispiel Fahrkartenautomaten ab. Dabei sind in der Bahn-App einige Tracker drin. Die übermitteln, von wo bis wo und mit wem man fährt. Seit 2022 klagen wir vor dem Landgericht Frankfurt, dass die Bahn die Tracker entfernt.

Länger warten beim Bürgeramt

netzpolitik.org: Welche Fälle gibt es noch?

Grill: Viele Beispiele für Digitalzwang stammen auch aus dem Bereich Finanzen. Menschen können ihre Lohnabrechnungen nur noch online einsehen, ihre Steuererklärung nur noch mit Umständen analog machen, kein Geld mehr überweisen, weil Filialen zumachen und sie kein Onlinebanking haben. Viele Fälle stammen auch aus dem Bereich kulturelle Teilhabe. Da kommen Menschen nicht mehr zu Konzerten, weil Eventim nur noch digitale Karten verkauft. Und dann gibt es ganz banale Alltäglichkeiten, wie beispielsweise, dass die Sperrmüllabfuhr in manchen Gegenden nur noch über Onlineportale bestellt werden kann.

Hampel: Ein großes Thema ist auch Doctolib. Facharzttermine bekommt man oft nicht mehr, ohne diese Plattform zu nutzen. Und auf dem Amt ist es so, dass man mit einem Onlinetermin viel zügiger behandelt wird, als wenn man hingeht und eine Nummer zieht. Was auch viele Menschen betrifft, ist, was DHL mit den Packstationen macht. Die haben teils keinen Bildschirm mehr, man muss die über das eigene Smartphone bedienen. Dafür haben wir DHL 2023 einen BigBrotherAward verliehen.

Tangens: Menschen, die kein Handy haben, stehen dann vor der Packstation und kommen nicht an ihr Paket ran. Oder anderes Beispiel: Es gibt hier in Berlin viele Restaurants, wo man einen QR-Code scannen muss, um die Speisekarte lesen zu können. Da sind Leute ohne Smartphone einfach aufgeschmissen. Und das sind auch Menschen, die ein Anrecht darauf haben, an der Gesellschaft teilzuhaben.

Millionen Menschen in Deutschland leben offline

netzpolitik.org: Wie viele Leute schließt der Digitalzwang aus?

Tangens: In der Altersgruppe von 16 bis 74 Jahren waren – laut statistischem Bundesamt – zwei Millionen Menschen in Deutschland noch nie im Internet. Und dann muss man ja noch die Menschen 75 plus dazurechnen.

Hampel: Und die Menschen, die zwar ein Handy haben, aber nicht gut damit umgehen können. Meine Mutter zum Beispiel: Ihr Handy mit Bluetooth mit einer Packstation zu verbinden, das stellt die vor ein unlösbares Rätsel.

netzpolitik.org: Ist Digitalzwang nur ein Problem für Senior*innen?

Tangens: Das betrifft nicht nur alte Leute. Wir lernen auch viele junge Leute kennen, die keinen Bock haben, ständig ein Smartphone dabeizuhaben. Weil das so einen Druck erzeugt, in irgendwelchen Netzwerken dabei zu sein, ständig auf Nachrichten zu reagieren, sich mit anderen zu vergleichen. Und ich kenne einen Menschen, der sagt, er kenne sein Suchtpotenzial und lasse deshalb das Smartphone so oft wie möglich zu Hause – damit er nicht ständig auf Social Media ist. Er hat das mit Alkoholismus verglichen. Digitalzwang ist dann, als würde man einen trockenen Alkoholiker zwingen, immer einen Flachmann dabeizuhaben.

Hampel: Dazu kommt, du musst für viele Apps ja ein relativ aktuelles Smartphone besitzen und das kostet Geld. Das als Voraussetzung zu machen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, ist ja enorm diskriminierend.

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Tangens: In Spanien engagiert sich ein Mensch gegen Digitalzwang, der aufgrund einer Parkinson-Erkrankung so zittert, dass es ihm schwerfällt, ein Smartphone zu bedienen. Und auch, wenn mir mein Smartphone gerade kaputt gegangen ist, muss ich doch grundlegende Dienste nutzen können.

Grill: Digitalzwang schließt Menschen aus, die körperliche Einschränkungen haben, die ihre Daten schützen möchten, die sich nicht privaten Unternehmen ausliefern möchten, das kann aus verschiedensten Gründen kommen.

„Das verbittert“

netzpolitik.org: Schadet der zunehmende Digitalzwang der Demokratie?

Hampel: Ja, weil sich Menschen von Grundversorgung ausgeschlossen fühlen. Viele haben die Befürchtung, durch die Digitalisierung Stück für Stück aus dem öffentlichen Leben zu fallen. Das verbittert, da fühlt man sich abgehängt. Und dann freuen sich die Populisten, die das Thema schon für sich entdeckt haben. Deswegen setzen wir uns mit der Petition und der politischen Arbeit dafür ein, dass die demokratischen Parteien im Bundestag das Thema ernst nehmen.

netzpolitik.org: Wie reagiert die Politik auf euch?

Tangens: Wir haben Vertreter aller demokratischen Parteien dafür gewinnen können, unsere Petition am 21. Mai feierlich entgegenzunehmen. Und die Koalitionsparteien scheinen tatsächlich nicht mehr so sicher, dass es eine gute Idee war, die „Digital-only“-Strategie für die Verwaltung in den Koalitionsvertrag zu schreiben.

netzpolitik.org: Was genau soll eure Petition ändern?

Tangens: Wir fordern, den Artikel drei des Grundgesetzes zu ergänzen. Darin gibt es diverse Eigenschaften, wegen derer ich nicht benachteiligt werden darf. Wir wollen ergänzen, dass ein Mensch, der einen digitalen Zugangsweg nicht nutzt, nicht deshalb benachteiligt werden darf. Ein juristisches Gutachten vom Netzwerk Datenschutzexpertise hält diese Grundgesetz-Erweiterung für möglich und sinnvoll. Und diese Regelung würde dann durch die sogenannte Drittwirkung nicht nur für den Staat, sondern auch für die Wirtschaft gelten. Das wäre ein absolut mächtiges Instrument. Wir wissen, dass wir für die Umsetzung einen langen Atem brauchen. Aber uns gibt es seit 1987. Ausdauer haben wir.

netzpolitik.org: Ich nehme an, die Petition kann man nicht nur online unterzeichnen?

Tangens: Wir haben auch viele tausend Unterschriften auf Papier erhalten. Der Briefträger hat schon gefragt, ob wir ein Preisausschreiben veranstalten.

Über die Autor:innen

  • Martin Schwarzbeck
    Darja Preuss

    Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042


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Ein Kommentar zu „64.000 Menschen wollen das Grundgesetz ändern“


  1. Voltaire

    ,

    Ich will, dass das GG gemäß Art. 146 durch eine vom deutschen Volk beschlossene Verfassung abgelöst wird.

    Darin sind folgende Verfassungsartikel aufzunehmen:

    1) Änderungen, Hinzufügung oder Aufhebung von Verfassungsartikeln erfordern die mehrheitliche Zustimmung von mindestens der Hälfte aller wahlberechtigten Bundesbürger.

    2) Grundrechte gemäß den Verfassungsartikeln x bis y sind nicht einschränkbar, nicht aussetzbar und nicht verhandelbar.

    3.1 Bargeld ist das einzige gesetzliche Zahlungsmittel.
    3.2 Die Deutsche Bundesbank ist für den gesamten Zahlungsverkehr zuständig und nicht an Weisungen und Aufträge der Judikativen, Exekutiven und Legislativen gebunden.

    3) Zur Wahrung des Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnisses sind alle Behörden verpflichtet für die elektronische Datenübermittlung einen öffentlichen Schlüssel sowie den „fingerprint“ auf ihrer Homepage einzustellen.

    4.1 Niemand darf gegen sein Gewissen oder gegen seinen Willen zu keinem Zeitpunkt weder mittelbar noch unmittelbar zum Militärdienst, Dienst an der Waffe oder zur Bundeswehr eingezogen werden
    4.2 Die Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Kampfstoffen im Geltungsbereich der Verfassung sind verboten.

    5) Wahlen müssen von der Erstellung der Wählerverzeichnisse bis zur Bekanntgabe vom amtlichen Wahlergebnis fälschungssicher und nicht manipulierbar sein.

    6) Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung sind Straftatbestände für alle juristischen und natürlichen Personen.

    7) …

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