Anlasslose MassenüberwachungDatenschutzbeauftragte kritisieren Chatkontrolle

Die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt weiterhin vor der Chatkontrolle. Eine „anlasslose Massenüberwachung“ aller Bürger:innen „wäre in einem Rechtstaat beispiellos“. Auch die Datenschutzkonferenz fordert die EU-Gesetzgeber auf, die Chatkontrolle „endgültig abzusagen“.

  • Markus Reuter
Person mit blondem schulterlangem Haar, die mit der rechten Hand an die rechte Gesichtshälfte fasst, trägt dunkle Kleidung vor blauem Hintergrund.
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bei der Vorstellung des Jahresberichts. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / BREUEL-BILD

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hofft, dass „die anlasslose und massenhafte Chatkontrolle hoffentlich endgültig vom Tisch“ ist. Das schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht. Sie und andere Datenschutzaufsichtsbehörden kritisieren das Brechen von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das verpflichtende Scannen von Nachrichten, das sogenannte Client-Side-Scanning.

Specht-Riemenschneider weiter: „Eine Chatkontrolle – also anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.“

Trotz leichter Verbesserungen in der Rats-Position gäbe es weitere kritische Punkte bei dem EU-Gesetzesvorhaben. Neben der eigentlichen Chatkontrolle hat die Bundesdatenschutzbeauftragte hier unter anderem „pauschal verpflichtende Altersprüfungen in App-Stores“ im Auge, diese seien auszuschließen. „Solche Methoden können nur konkret risikoangemessen und datenminimiert eingesetzt werden, was einer pauschalen Vorschaltung entgegensteht“, heißt es weiter.

Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage fehlt

Auch eine freiwillige Chatkontrolle sieht Specht-Riemenschneider kritisch: „Für das von der CSA-Verordnung vorgesehene freiwillige CSAM-Scannen als Ausnahme vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation fehlt es an einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Eine solche ist bisher nicht in den Vorschlägen enthalten, aber aus meiner Sicht zwingend erforderlich.“ CSAM ist ein Sammelbegriff für Darstellungen und Inhalte sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

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Zudem würden durch die Einrichtung eines EU-Zentrums und Berichtspflichten an dieses Anreize für Diensteanbieter geschaffen, Chatkontrollen als faktisch verpflichtend anzusehen und durchzuführen. Dies könnte laut Specht-Riemenschneider dazu beitragen, dass Diensteanbieter ohne Rechtspflicht eingriffsintensivere Technologien entwickeln und verwenden. Ihre bisherige Kritik an diesen Technologien, wie zum Beispiel Client-Side-Scanning und Brechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bleibe bestehen.

Specht-Riemenschneider warnt davor, dass derart intensive Eingriffe auf freiwilliger Basis „besonders kritisch“ seien. Nicht zuletzt bestünde das Risiko von doppelten Meldestrukturen, die eine effektive Strafverfolgung behindern könnten.

Anlasslose Chatkontrolle endgültig aufgeben

Bereits gestern hatte sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zum Thema zu Wort gemeldet. Die Datenschützer appellierten in einer Entschließung an die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union sowie an die Bundesregierung, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Anlass dafür sei die voraussichtlich am 11. Mai beginnende vierten Verhandlungsrunde (Trilog) über die geplante EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

In ihrer jüngsten Entschließung wiesen die Datenschützer:innen zum wiederholten Male darauf hin, dass die anlasslose Chatkontrolle, also die flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation auf Messenger-Diensten, das Brechen der Ende-zu-Ende Verschlüsselung und auch die Umgehungen einer solchen durch Client-Side Scanning unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe seien und Millionen Europäerinnen und Europäer unter Generalverdacht stellen würden.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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