Es gibt ein neues Geheimdienstgesetz in Deutschland. Weitgehend geräuschlos beschloss am gestrigen Donnerstag der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr. Es enthält auch ein völlig neues MAD-Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf der Bundesregierung ging dabei mit wenigen Änderungen aus dem Verteidigungsausschuss durchs Parlament.
Damit bekommt der Militärgeheimdienst fortan deutlich mehr Befugnisse. Der MAD soll etwa künftig auch außerhalb von Militärgelände im Ausland operieren dürfen, eine Aufgabe, die bislang der BND übernahm. Fortan sollen beide Dienste sich bei ihren Aufgabenaufteilungen abstimmen.
Ein unfertiger Befugniskatalog
Der Katalog der sogenannten nachrichtendienstlichen Mittel, mit denen der Militärgeheimdienst seine Informationen sammeln darf, ist lang: von Observationen über den Einsatz von V-Personen off- und online bis zu verdeckten Eingriffen in IT-Systeme. Aber die Liste der Mittel im Gesetz ist nicht final, sondern kann durch Dienstvorschriften erweitert werden.
Dieses geplante Vorgehen sahen Sachverständige in einer Anhörung zum Gesetz teils kritisch, da es unter anderem durch Geheimhaltung entsprechender Dienstvorschriften eine öffentliche Kontrolle der Geheimdienstbefugnisse verhindert. Eine solche „Erweiterung im Verborgenen ist untunlich“, kritisierte beispielsweise Christian Sieh vom Deutschen BundeswehrVerband die nun beschlossene Änderung.
Den neuen Befugnissen gegenüber steht eine neue Kontrollinstanz: eine gerichtliche Überprüfung von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen. Dafür soll in Zukunft das Amtsgericht Köln zuständig sein. Das stellt auf der einen Seite eine unabhängige richterliche Kontrolle dar, auf der anderen Seite birgt es jedoch die Gefahr, dass die Geheimdienstkontrolle zersplittert wird und keine der Kontrollinstanzen ein umfassendes Bild über die Gesamttätigkeiten des Dienstes hat.
Politischer und rechtlicher Anlass
Anlass für ein neues MAD-Gesetz war zum einen die geopolitische Lage. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer 1 in Europa“, sagte etwa die MAD-Präsidentin Martina Rosenberg. Da künftig 5.000 deutsche Soldat:innen an der NATO-Ostflanke in Litauen stationiert sein sollen, müsse der MAD mehr Möglichkeiten bekommen, unter anderem diese vor Spionage und Sabotage zu schützen.
Einen zweiten, zwingenden Anlass für eine grundlegende Gesetzesreform gaben mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Es forderte beispielsweise in Urteilen zu Landesverfassungsschutzgesetzen eine unabhängige Kontrolle bestimmter Geheimdienstmaßnahmen und konkrete Eingriffsschwellen bei Grundrechtseingriffen – Defizite, die sich gleichermaßen bei Bundesgeheimdiensten finden.
Dass das neue Gesetz den Vorgaben ausreichend gerecht wird, bezweifelt etwa die grüne Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger. In ihrer Rede im Parlament mahnte sie an, dass Grundrechte im Spannungs- und Verteidigungsfall nach dem Gesetz nicht ausreichend geschützt seien. „Gerade wenn es um den absoluten Ernstfall für unsere Demokratie geht, zeigt sich, wie ernst wir es mit unserem Rechtsstaat nehmen“, so Brugger, die Mitglied für die Grünen im Verteidigungsausschuss ist. Auch die Bundesregierung könne kein Interesse daran haben, „dass in diesen ernsten Zeiten so ein Gesetz in Karlsruhe scheitert und wir wieder zurück auf Los sind“.
Weitere neue Geheimdienstgesetze werden folgen
Das neue MAD-Gesetz ist nur der Auftakt weitreichender Gesetzesänderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Auch die Grundlagen von BND und Bundesverfassungsschutz sollen überarbeitet werden. Dass dies nicht gemeinsam passiert, um konsistente Regelungen zu schaffen, kritisierte etwa der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz zuvor gegenüber netzpolitik.org.
Seine Parteikollegin Brugger fragte zur Gesetzesverabschiedung im Plenum: „Wo sind denn die Gesetze für die anderen Dienste? Wo sind die längst überfälligen Reformen der Sicherstellungsgesetze?“ Sie bezeichnet es als „schlicht unverantwortlich“, wie viel Zeit die Bundesregierung hier verstreichen lasse.
Wie lange es dauert, bis auch die übrigen Geheimdienstgesetze neu beraten werden, ist bisher nicht bekannt. Nach Informationen des WDR soll es jedoch bereits seit November einen ersten Referentenentwurf für ein BND-Gesetz geben, mit einem deutlich größeren Umfang als dem der bisherigen Regelungen.

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