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Bundesregierung: Hacker sind so gefährlich wie Bombenleger?

de.internet.com verwertet eine Pressemitteilung vom Focus: Schavan verteidigt Überwachungsforschungsprogramm. Wie so oft, erfolgt die Argumentation, dass mehr Überwachungstechnologien unsere Freiheit erhalten. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) hat ein neues Programm der Bundesregierung zur Förderung der Entwicklung von Sicherheits- und Überwachungstechnik als Beitrag dazu verteidigt, „die Freiheit der Bürger durch Forschung zu sichern“. Im Nachrichtenmagazin ‚Focus’ (kommende…

  • Markus Beckedahl

de.internet.com verwertet eine Pressemitteilung vom Focus: Schavan verteidigt Überwachungsforschungsprogramm. Wie so oft, erfolgt die Argumentation, dass mehr Überwachungstechnologien unsere Freiheit erhalten.

Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) hat ein neues Programm der Bundesregierung zur Förderung der Entwicklung von Sicherheits- und Überwachungstechnik als Beitrag dazu verteidigt, „die Freiheit der Bürger durch Forschung zu sichern“. Im Nachrichtenmagazin ‚Focus’ (kommende Ausgabe) fügte Schavan hinzu: „Sicherheit hängt vom Vorsprung in Forschung und Wissenschaft und der Umsetzung in Organisation und Technologie ab.“ Gefragt seien „intelligente Antworten auf die Herausforderungen neuer Bedrohungen der zivilen Sicherheit“.

Zitatwürdig ist auch ihr Staatssekretär:

Schavans Parlamentarischer Staatssekretär Thomas Rachel (CDU) ergänzte: „Wichtige Infrastrukturen wie zum Beispiel die Telekommunikationsnetze hängen stark von Computertechnik ab. Deshalb müssen wir der Gefahr begegnen, dass ein Hacker genau so viel Schaden anrichten könnte wie ein Bombenleger.“

Dazu passt übrigens auch der Telepolis-Artikel: „Oberstes Gericht in Spanien erweitert den Terrorismusbegriff“.

Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat nach dem Bruch der Waffenruhe der baskischen Untergrundorganisation ETA schnell drei Jugendorganisationen als „terroristisch“ definiert. Das Urteil hatten die Richter zuvor mehrfach aufgeschoben. 2005 hatte ein Madrider Sondergericht dieses Attribut noch verworfen, weil zur Definition des Terrorismus der Einsatz von „Waffen oder Sprengstoff“ notwendig sei. Mit dem Urteil wird der Begriff unendlich gedehnt, dessen Definition international bisher nicht gelingt. Die Organisationen standen zwar schon seit Jahren auf der EU-Liste terroristischer Organisationen arbeiten aber in Frankreich legal weiter.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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