Die Befragten sind nicht begeistert. Die Netzagentur hatte Bürger:innen gefragt, was sie von ihrem ersten Entwurf für das Recht auf schnelles Internet halten – und gepfefferte Antworten erhalten. „Die angedachte Festlegung hinkt der Realität meiner Einschätzung nach um ein Jahrzehnt hinterher“, schreibt einer. „Das neue Recht ist kein Fortschrift in Sachen Digitalisierung in Deutschland“, ein anderer. Die Minimalgeschwindigkeit sollten 50 MBit/s sein, „darunter ist alles wieder Augenwischerei“, ärgert sich ein dritter.
Genutzt haben die Stellungnahmen bislang reichlich wenig. An den Eckpunkten, mit denen die Regulierungsbehörde Ende des Vorjahres die Debatte eröffnet hatte, hat sich nichts geändert: Der gestern veröffentlichte Entwurf der sogenannten „Telekommunikationsmindestanforderungs-verordnung“ schlägt als Mindestbandbreite im Download weiterhin nur 10 MBit/s vor, im Upload sollen es mindestens 1,3 Mbit/s sein. Zudem soll eine Ausnahmeregelung den Regulierern erlauben, eine niedrigere Bandbreite im Upload sowie eine höhere Latenz als die anvisierten 150 Millisekunden festzulegen, sollten die Kosten für einen Anschluss zu hoch ausfallen.
Schnelles Internet sieht anders aus
Eigentlich sollen die neuen Regeln eine Teilhabe an der digitalen Gesellschaft für alle Menschen ermöglichen, sagt die linke Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg. Nun sei aber eine Verordnung vorgelegt worden, die nur ein „Recht auf lahmes Internet“ festschreibe: „Mit dem Anspruch, eine durchschnittliche Nutzung von privaten, beruflichen und Bildungsdiensten zu ermöglichen, hat die vorgeschlagene Mindestbandbreite nichts zu tun“, sagt die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
„Die vorgeschlagenen 10 Mbit/s klingen erstmal nicht nach ’schnellem‘ Internet“, sagt Maik Außendorf, digitalpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion und Mitglied im Digitalauschuss. Dieser muss letztlich der Verordnung zustimmen, die nun erstmal von Ländern und Verbänden beäugt wird. Fertig ausverhandelt soll sie allerspätestens im Juni 2022 sein. Zuvor sollte es noch eine möglichst breite öffentliche Debatte zu diesem Thema geben, forderte Maiks Fraktionskollegin und Ausschussvorsitzende Tabea Rößner im Februar.
Den Rechtsanspruch auf „schnelles“ Internet hatte das im Vorjahr überarbeitete Telekommunikationsgesetz festgeschrieben, über die Details entscheidet im ersten Schritt die Bundesnetzagentur. Geltend werden den Anspruch alle Menschen machen können, welche die schließlich beschlossenen Mindestgeschwindigkeiten nicht erreichen und in einem Gebiet leben, für das es keine zeitnahen Ausbaupläne gibt. Finanziert wird dies über ein Umlageverfahren, in dessen Topf die Netzbetreiber:innen einzahlen.
Betreiber fordern weitere Schwächung
Diese sind über das neue Recht ohnehin nicht glücklich, freuen sich aber über die schwachen Rahmenbedingungen. Insbesondere die im aktuellen Entwurf enthaltene Ausnahmeregelung sei „ein Schritt in die richtige Richtung“, heißt es aus dem Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), einem Industrieverband kleinerer Netzbetreiber. Zudem solle der Bundestag und Bundesrat die Vorgaben weiter absenken und die Mindestanforderung an die Latenz pauschal auf einen Maximalwert von 350ms anheben. Das soll dabei helfen, Drahtlostechnologien wie Satelliten-, Mobil- und Richtfunk von vorneherein mit einzubeziehen und Einzelfallprüfungen zu vermeiden.
Eutelsat, ein Anbieter von Satelliteninternet, hält eine Latenzzeit von 150ms gar für „katastrophal“, da ein solcher Wert mit geostationären Satelliten nicht erreicht werden könne. In seiner Stellungnahme warnt der Betreiber vor einer drohenden „Monopolsituation“, da dies Satellitenkonstellationen in niedrigeren Erdumlaufbahnen wie Starlink oder Amazons Kuiper-System bevorzugen würde.
Kritik von der anderen Seite kommt etwa vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Die in der Konsultation zur Diskussion gestellten Anforderungen blieben hinter dem Ziel, einen schnellen Internetzugangsdienst für alle zu garantieren, weit zurück, heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums: „Im Jahr 2022 kann man nicht mehr vertreten, mit einem Downstream von 10 Mbit/s, Upstream von 1,3 Mbit/s und einer Latenz von 150 das Versprechen eines ’schnellen Internets‘ erfüllt zu haben.“ Aus der Sicht kommunaler Spitzenverbände seien die vorgeschlagenen Übertragungsraten hingegen „eine gerade noch vertretbare Untergrenze, die im weiteren Verfahren keinesfalls unterschritten werden sollte.“
Wie relevant das künftige Recht tatsächlich sein wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Bund und Länder subventionieren seit inzwischen sieben Jahren großzügig den Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten. Trotz zahlreicher Anlaufschwierigkeiten verzeichnen die Förderprogramme indes Fortschritte. So erreichten laut Zahlen der Bundesnetzagentur im Vorjahr immerhin rund 95 Prozent aller Haushalte mindestens 50 MBit/s im Download, in den nächsten Jahren dürften viele weitere sogenannte „Weiße Flecken“ von der Ausbaulandkarte verschwinden. Bis zum Sommer will die Ampelkoalition eine neue Gigabitstrategie vorstellen, die den Ausbau weiter beschleunigen soll.
Steigender Bandbreitenbedarf
Zugleich steigt jährlich der Bedarf an Bandbreite kontinuierlich an: Was heute als „schnell“ gilt, ist morgen bestenfalls Mittelmaß. „Der springende Punkt ist die dynamische Anpassung der Bandbreite im Laufe der Jahre, orientiert an der allgemeinen Internetnutzung“, sagt der Grüne Außendorf. Eine regelmäßige Anpassung des Werts sieht das Telekommunikationsgesetz vor – und wohl auch eine ebenso regelmäßig wiederkehrende Debatte um zeitgemäße Internetgeschwindigkeiten, da jede Änderungen durch den Bundestag muss.
Für die Linke Domscheit-Berg hat spätestens die Pandemie und der sprunghaft gestiegene Bedarf an Home Schooling und Home Office gezeigt, dass eine Upload-Bandbreite von 1,3 MBit/s einfach nicht ausreiche. Sie könne sich deshalb nicht vorstellen, dass sich im Digitalausschuss eine Mehrheit für den Verordnungsentwurf findet, sollte dieser unverändert bleiben. „Als Obfrau meiner Fraktion kann ich jetzt schon zusagen, dass die Linke einer Verordnung, die derart an der Lebensrealität und den erwarteten Ansprüchen vorbei geht, keinesfalls ihre Zustimmung erteilen wird. So wird keine Teilhabe erreicht, sondern die digitale Spaltung weiter manifestiert.“
Korrektur, 2. Mai: Ursprünglich wurde Anke Domscheit-Berg mit den Worten zitiert, eine Upload-Bandbreite von 10 MBit/s reiche heutzutage nicht aus. Sie meinte jedoch 1,3 MBit/s. Wir haben die Passage korrigiert.
Also das sind grob 160 ISDN-Leitungen, das ist doch wahnsinnig schnell, da kannman telefonieren, E-Mails versenden und was im Browser machen, parallel.
So stelle ich mir die Diskussion in der Behörde vor, dortigen Stand der IT Ende der 90er.
Für ein mit ISDN gebeuteltes Dorf sind 10MBit/s ja vllt. eine Steigerung um Faktor 100.
Aber wirklich ausreichend oder zukunftssicher ist das sicher nicht.
Was mich stört ist, dass Satelliten Internet überhaupt in Betracht gezogen wird.
Das ist eine wirklich sinnvolle Technologie für wirklich abgelegene Regionen oder die Seefahrt. Aber für ein Land mitten in Europa, ist das mMn absolut irrelevant.
Und was Funktechnik angeht: wer Funk kennt, nimmt ein Kabel.
Shared Medium ist immer schlecht. Wenn das Shared Medium wenigstens eine Glasfaser mit 10Gbps Kapazität ist, dann okay… (für die nächsten Jahre erstmal – mal sehen was für Anwendungen wir dann haben).
Ich will auch keinen Telefonmast vor der Einfahrt oder dem Küchenfenster haben. Aber dennoch muss man mal überlegen, ob man temporär wenigstens, Überlandleitungen erlaubt um Dörfer schnell mit Glasfaser anzubinden. Statt keine Ahnung wieviel 100€ pro Meter Tiefbau um der 5km langen Straße zum abgelegenen Dorf lang ein Kabel in die Erde zu legen, könnte man auch innerhalb von einer Woche ein paar Masten aufstellen, mit der Auflage, dass diese bei der nächsten Erneuerung der Straße unter die Erde kommt. (Wobei nichts länger hält als ein Provisorium ;))
Klar: Freilandleitung hat seine eigenen Herausforderungen und geht gerne mal beim Sturm kaputt… Aber drüber nachdenken könnte man trotzdem mal.
Hochspannungsversorgung (20 kV-Ebene) für abgelegene Orte bestehen sicher, möglicherweise ist die 400 V Versorgung in abgelegene Orten auch noch gegeben. Das sind ideale Voraussetzungen GF (GlasFaser) in abgelegene Orte zu bringen, ohne Mastenaufstellen und Zusatzkosten..
Diese Möglichkeiten sollten nicht vergessen werden !
Ganze Gebietsteile dauerhaft von der Infrastruktur auszuschließen, findet doch schon statt. Dafür braucht es keinen weiteren Entwurf der BnA.
Wer das mal live lesen will, kann sich das Strategiepapier zur Breitbandversorgung des Landkreis Dahme-Spreewald (ein Flächenlandkreis) mal antun.
Nachzulesen unter http://sd.dahme-spreewald.de/sitzungskalender.php – Dort Sitzung vom Ausschuss Infrastruktur am 15.3.
(Und ja, der Landkreis betreibt sein Sitzungsinformationssystem nicht mit https – Das ist Neuland!)
Quintessenz: Glasfaserausbau für 32520 Gebäudeeinheiten. Alles was 100Mbit haben könnte, fällt raus.
Spart 57% der Kosten.
Dafür braucht man Ingenieurgesellschaften.
Direktlink zu Präsentation:
http://sd.dahme-spreewald.de/show_anlagen.php?_typ_432=si_anl&_nid_nr=2022-AKIMB2019-18&_ts=1&_doc_n1=20220315140121-0_zt_0_1.pdf&_vorl_nr=zt_0&x=8&y=8
Was soll ich daraus lesen?
Die Gesamtkosten werden mit 32000 Immobilien mal 10000€ pro Hausanschluß angegeben => 320Mio€. Wenn es für dich einfach ist, einen Netzbetreiber zu gründen und das zu finanzieren, mach doch mal. Für 50€ pro Anschluß pro Monat musst du nur ca. 16 Jahre warten bis du auf Null bist. Und dann hast du noch kein einziges Bit übertragen. Und keine Zinsen gezahlt usw.
Wir haben keinen (ernsthaft, sichtbaren) Glasfaserausbau FTTB/FTTH in Deutschland, weil das keiner zahlen will.
Ist halt Gedöns.
100 Milliarden für Rüstung gibt’s über Nacht.
Die Diskussion ist ein bisschen verfahren, weil (von allen Seiten) eine gewisse Begriffsverwirrung stattfindet.
Es geht darum, welche Mindestqualität ein Internetanschluß darstellen muß, damit er überhaupt verkauft werden darf. Wie im Text erwähnt, sind 95% der Anschlüsse in DE 50Mbit/s fähig, die verschwinden nicht, wenn das Gesetz mit 10Mbit/s verabschiedet wird, sondern ’nur‘ alle Anschlüsse die kein 10Mbit/s darstellen könnne (aus finanziellen oder physikalischen Gründen) vom Markt. Das sollte einen Druck auf die Anbieter erzeugen, Anschlüsse >10Mbit/s erzeugen wenn sie im Geschäft bleiben wollen.
Interessant wird die ganze Geschichte hier: „Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sieht vor, dass der Endnutzer
einen individuellen Anspruch auf Erbringung eines Sprachkommunikationsdienstes und ei-
nes schnellen Internetzugangsdienstes für eine angemessene soziale und wirtschaftliche
Teilhabe hat. Der Anspruch richtet sich gegen das jeweilige Unternehmen, das konkret
nach § 161 Absatz 1, 2 und 3 TKG verpflichtet worden ist.“
d.h. es kann dir als Anbieter passieren, das die BNetzA dich zur Darstellung für Internetverbindungen verpflichtet, auch wenn das ein Zuschußgeschäft wird. Deswegen die Verwässerungklausel.
„95% der Anschlüsse in DE 50Mbit/s fähig“
Das ist das typische bis-zu-Sprech und heißt noch lange nicht, das die Leistung auch verfügbar ist.
Es ist noch nicht so lange her, da war ich froh 8Mbit tatsächlich zu haben….
In Deutschland darf man hohe Gewinne erzielen aber hat die freie Wahl die Netze vernünftig auszubauen. In anderen EU-Ländern streichen die Unternehmen nicht so hohe Gewinne ein und haben besseres Netz als in DE.
Könntest du ein Beispiel nennen? Ich bin Teil der Kommunikationsindustrie und abgesehen von Netzbetreibern die staatlich sind oder sich immer noch staatlich fühlen (Swisscom ist da ein Beispiel) sind alle Profitorientiert. Und nicht Kunden, oder Qualitätsorientiert.
Der beste Netzausbau und die beste Warn-App wird nichts nutzen, wenn -wie beim Starkregen im Juli 2021 – die Stromversorgung ausfällt – und damit auch die Basis-Stationen! Nach Auskunft der Bundesnetzagentur gibt es keine generelle Verpflichtung für die Netzbetreiber, wenigstens die Notrufnummern bei Stromausfall verfügbar zu halten!
Und zu diesem Thema findet man immer noch nichts in den Verbesserungsmaßnahmen!
Also für die Zivilisation wäre ja Transparenz sinnvoll.
D.h. im „Umkehrschluss“, dass der Vertrag spezifizieren muss, wie sich der Preis ändert, wenn tatsächlich etwas anderes anliegt, bzw. effektiv eine Drosselung passiert.
Leider gilt auch hier: Wer misst, misst Mist.
Dann heißt es „Der Router!“, usw. Lernt DEUropa noch, das Standards für das Gemeinwohl wirklich wichtig sein können? (Mit „für Gemeinwohl“ ist natürlich nicht gemeint, dass irgendwelche Quatschpatente jetzt gemeinwohlförderungsfähig werden sollen, sondern dass Standards mit Sicht auf das Gemeinwohl hin entwickelt werden müssen. „Fast wie“ beim Urheberrecht.)
10 MBps pro Person im Haushalt – so wird ein Schuh draus
10 MBit/s???
Hahaha! Der war gut!
Selbst dafür ist die Telekom zu doof! Bei uns kommen gerade mal 4,5 MBit an, wenn es gut läuft. Meistens eher 3,5, heute sogar nur 1 MBit mit konstanten Ausfällen.
Unfähig, unfähiger, Telekom!