Die deutschen Einwohnermeldeämter geben Millionen Datensätze ihrer Einwohner ohne deren Einwilligung heraus und verdienen Millionenbeträge damit. Das geht aus Auskünften der 35 einwohnerstärksten Städte hervor, die Konrad Lischka für Spiegel Online eingeholt hat. Diese Praxis könnte durch das umstrittene neue Meldegesetz weiter ausgebaut werden.
Drei der Erkenntnisse von Konrad Lischka:
Die 28 untersuchten Städte haben im Jahr 2011 mehr als 4,5 Millionen Datensätze ihrer Einwohner weitergegeben.
Rechnet man die Quote der erteilten Auskünfte je Einwohner in den untersuchten Städten auf ganz Deutschland hoch, ergibt das bundesweit 21,1 Millionen aus den Melderegistern erteilte Auskünfte, allein im Jahr 2011.
Die 28 untersuchten Städte nahmen 2011 gut 12,1 Millionen Euro mit der Herausgabe von Meldedaten an Firmen und Privatpersonen ein (2009 waren es in 25 Städten 12 Millionen, 2010 in 26 Städten 11,4 Millionen Euro).
Die Rohdaten gibt’s auch, als XLS.
Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Die verschenken auch noch unsere Daten!
Ich meine, es würde schon reichen, dass sie unsere Daten verkaufen. Ja, das ist schlimm genug!
Aber dann verschenken sie die Daten auch noch praktisch: Wir rechnen mal nach: 28 Städte = 4,5 Millionen Datensätze = 12,1 Millionen €. Das macht nach Adam Rise ca. 3 € pro Datensatz.
Da ich im Marketing tätig bin, weiß ich dass wirklich, gute Datensätze – ich nehme an, die von den Meldeämtern sind gut – in der Wirtschaft (also z.B. gekauft von spezialisierten Marketingunternehmen) mind. das Doppelte kosten, aber auch gerne 10 € oder dergleichen. Von daher wird hier nicht nur der Bürger verarscht, von wegen seine Daten seien sicher, er wird verkauft UND AUSVERKAUFT, indem der Staat die Daten praktisch verschenkt.
Was ich mich frage:
1. Kann ich bereits jetzt effektiv die Weitergabe meiner Daten verhindern?
2. Kann ich mich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen und in alle meiner Datenweitergaben Einsicht bekommen?
Einfach unglaublich, dass der Staat meine Daten verkauft…
1. Effektiv im Sinne von privaten Organisationen, sofern da keine rechtlichen Sachen laufen, ja.
Kommt aber auf dein Land drauf an, welches Formular du brauchst (zumindest, wenn du die § dabei haben möchtest).
Einige gibts z.B. hier: http://www.optoutday.de/category/lander-formulare/
Ansonsten einfach Einwohnermeldeamt zur Niederschrift.
2. Sollte eigentlich mit einer Auskunft über die eigenen Daten schon passieren, wenn du das anfragst. Ohne InfFG
Angemessene Analyse?
Zunächst sind die Umsätze angesichts anderer Umsätze (z.B. 6 Mrd € für das Afghanistan Abenteuer, hunderte Millionen für neue Waffensysteme wie Drohen) eher winzig.
Dann sollte man die Daten genauer analysieren: Die Kommunen haben es geschafft, ein zentrales Melderegister wie in Österreich zur Umsatzmaximierung zu verhindern. Ich habe z.B. bei einem Sterbefall die Tochter der Verstorbenen gesucht. Weil wir kein zentrales Melderegister, musste ich zur Umsatzmaximierung bei 4 Meldeämtern anfragen, um die Umzugskette nachzugehen. Sollen wir etwa erlauben, dass Kinder beim Meldeamt angeben dürfen, dass sie beim Tode ihrer Eltern nicht benachrichtigt werden dürfen, obwohl sie die gesetzliche Pflicht haben, die Leiche zu beseitigen?
Viele der Anfragen sind durch Umzüge bedingt. Jedes Jahr wechseln 4,8 Mio Haushalte den Standort und ziehen um. Wenn bei bei einem der vielen Kommunikationspartner vergessen hat, sich auch dort umzumelden, soll der ekien Auskunft bekommen dürfen? Eine Lebensversicherung soll deshalb nicht auszahlen dürfen können, weil der Bezugsberechtigte vergessen hat, den Umzug zu melden aber beim Meldeamt die Auskunft gesperrt hat?
Die feindliche Übernahme des neuen Meldegesetzes durch eine winzige CDU/CSU-Splittergruppe im Bundestag, die den Duktus des von der Regierung eingebrachten Entwurfes um 180 Grad gedreht hat entgegen der Versprechen der Verbraucherministerin, entgegen den Voten der Parteien, will ein Verkaufen von Meldedaten an Werbetriebende erlauben, das trotz Widerspruchs nicht gestoppt werden soll.
Wir werden darüber diskutieren müssen, welche Daten an wen gegeben werden dürfen und wer dafür welche Gebühren bezahlen muss.
Aber eine generelle Möglichkeit, die Auskunft zu stoppen halte ich für falsch. In einem Sozialamt habe ich mal gesehen, wie leicht es für Unterhaltspflichtige ist, sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken, die dann die Gemeinschaft zahlen muss. Die Finanzbehörden haben wegen der leichten Fluchtmöglichkeiten für ihre Zwecke eine Millionen teure Schatteninfrastruktur aufgebaut mit zweitem Melderegister, aber bundesweit, aufzubauen. Schilda lässt grüssen.
Es reicht, wenn wir die Auskunft dann sperren lassen können, wenn es nur darum geht, für die Kommune Erlöse von Werbeunternehmen mit Adresshandel zu erzielen. Andere gesetzliche Zwecke sollten möglich bleiben.
Ein hysterisches Hyperventilieren, dass man die Benachrichtigung von Angehörigen im Todesfall als Skandal ausruft, ist gaga.
Ganz ehrlich…es stellt sich doch hier eher die Frage, warum die Tochter keinen Kontakt zur Familie hatte und wollte. Bei einem normalem Verhältnis erweist man seinen Eltern aus vollem Herzen die letzte Ehre, weil man sie geliebt habt.
Aber es gibt eben auch andere Verhältnisse und in solchen Fällen kommt zwar der Staat für die Beerdigung auf, aber hat auch gleichzeitig Anspruch auf die Hinterlassenschaften, weil ja die Person nicht auffindbar ist oder das Erbe abstreitet (je nachdem).
Was die Unterhaltungszahlungen betrifft…wenn solche Personen auf unzustellbar machen, wird es auch fast unmöglich oder ein langjähriger Prozess um an das Geld zu kommen…selbst wenn der Wohnort bekannt ist.
Wenn ich ein wenig pingelig sein darf. Einmal steht da
Das geht aus Auskünften der 35 einwohnerstärksten Städte hervor
und einmal
Die 28 untersuchten Städte haben
Das lässt sich durchaus logisch Richtig interpretieren, aber ich hätte es eindeutiger gefunden zu schreiben:
Das geht aus Auskünften von 28 der 35 einwohnerstärksten Städte hervor
Einnahmen der Kommunen 2011: 192 Mrd €
Man sollte meinen, der Ausverkauf der Bürgerrechte wäre etwas mehr wert als ein paar Peanuts.
Kennt doch jeder. einmal umziehen und ummelden, sofort hat man Post von der GEZ.
Kleine Anekdote:
Beim letzten Umzug habe ich mich umgemeldet und die Uschi vom Amt hatte sich erst vertippt (1 „w“ zuviel). ich hab sie sofort verbessert, der Brief der GEZ 4 Tage später hatte das „w“ trotzdem drauf. :D
GEZ verstehe ich ja noch, stell dir jedoch vor, 4 Tage nach Ummeldung hatte ich Post von Kibek (dem Tepichhändler). Das ist mir vor etwas über einem Jahr passiert. Und ich werde sie nicht mehr los.
Verstehe das nicht so ganz. Mit welchem Recht werden meine pers. Daten verkauft? Das sind _meine_ Daten, genauso wie es _mein_ Auto ist, welches nicht einfach so vom Land verkauft werden darf. Es ist _mein_ Gut mit dem gehandelt wird. Wie kann es sein, dass das rechtens ist?
Einwohnermeldedaten für wichtige Dinge – wie zum Beispiel die Alimente des verschollenen Vaters – sollten ausgegeben werden dürfen. Aber jegliche Datenausgabe für kommerzielle Nutzung dieser Daten sollte einfach untersagt werden, damit meine ich u.a. auch die GEZ.