Gestern wurden im Innenausschuss des Berliner Senats neue Zahlen zur Funkzellenabfrage der letzten vier Jahre veröffentlicht. Aus dem Scan der Tischvorlage für die Abgeordneten haben wir mal die Zahlen rauskopiert:
Anzahl Funkzellenabfragen
| Zeitraum | Verfahren mit FZA | durchgeführte FZA |
|---|---|---|
| 2009 | 262 | 302 |
| 2010 | 278 | 338 |
| 2011 | 441 | 568 |
| 2012/01–07 | 128 | 200 |
| Gesamt | 1.109 | 1.408 |
Statistisch wird also in Berlin fast jeden Tag eine Funkzellenabfrage gemacht. Letztes Jahr waren die Zahlen besonders hoch.
Einzelfallauswertung
- Verfahren 2009 bis 2012/04: 302
- Datensätze: 6.619.155
- Anschlussinhaberfeststellungen: 5.383
- Verfahren mit neuen Ermittlungsanhalten: 116
Von 1.408 Funkzellenabfragen lieferte der Berliner Senat nur für 302 konkretere Informationen. Schon allein dabei wurden mehr als sechseinhalb Millionen Verbindungsdaten abgefragt. Hochgerechnet auf alle genannten Abfragen wären das mehr als 30 Millionen Datensätze.
Deliktsbereiche
| Deliktsbereich | Anzahl FZA |
|---|---|
| Qualifizierte Bandendelikte (§§ 243, 244 StGB) | 215 |
| Branddelikte (§§ 306 ff StGB) | 33 |
| Raub/Erpressung | 31 |
| Mord/Totschlag | 15 |
| Vergewaltigung | 4 |
| Betäubungsmitteldelikte | 3 |
| Schwerer Landfriedensbruch | 1 |
Politisch begründet wird die Funkzellenabfrage immer wieder mit schwersten Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung. In der Praxis fallen nur sechs Prozent aller Funkzellenabfragen unter diese Definition. Von den 302 „Einzelfallauswertungen“ sind nur 15 gegen Mord/Totschlag und vier gegen Vergewaltigung. Mehr als zwei Drittel der Funkzellenabfrage werden gegen Diebstahl und Einbrüche eingesetzt. Sogar gegen Drogen werden ganze Stadtteile gerastert.
Damit wird die Funkzellenabfrage weiter eingesetzt als wäre nichts gewesen.
Dabei wurde immer noch keine einzige betroffene Person je darüber informiert, dass ihre Mobilfunk-Daten bei der Polizei gelandet sind. Noch nichtmal die über 5.000 Anschlussinhaber/innen, deren Namen und Adressen eingeholt wurden, haben eine Benachrichtigung erhalten. Bereits im Januar hatten wir berichtet, dass das jedoch vorgeschrieben ist:
Keine einzige betroffene Person ist je darüber informiert worden. So hält man die Benachrichtigung für einen neuen Eingriff. Zudem sei eine Benachrichtigung gar nicht erforderlich, wenn nur die Rufnummer ermittelt worden ist. Außerdem war der Polizei ein “Interesse an einer Benachrichtigung nicht ersichtlich”.
Vor allem dieser Punkt erzürnte den Berliner Beauftragten für Datenschutz Dr. Alexander Dix. Die Gesetze sagen ausdrücklich, dass eine Benachrichtigung erfolgen muss und die Regel zu sein hat. Jede Nicht-Benachrichtigung müsse einzeln begründet werden. Zudem teilt er meine Einschätzung, dass man nicht nur die 960 Menschen, deren Namen und Adressen man ohnehin schon hat, benachrichtigen kann. Von den übrigen hat man ja bereits die Telefonnummer und im Gesetz steht nirgends, dass die Benachrichtigung per Brief erfolgen muss. Man könnte ja einfach mal anrufen.
Das sieht auch die Piratenfraktion so. Darüber hinaus will diese weiterhin die Funkzellenabfrage „erschweren“ und über eine Streichung diskutieren.
Update: Der Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit wird „in Kürze“ einen Prüfbericht zur Funkzellenabfrage veröffentlichen.
