Der Bundesverfassungsrichter Johannes Masing hat gestern in der Süddeutschen Zeitung eine flammende Warnung vor der geplanten Neuregelung der EU-Datenschutzgesetze veröffentlicht. Leider ist der Artikel nur im Print erschienen. Update: Hier gibt es einen Scan, wenn auch mit zerrissenem Layout. /Update Thomas Stadler hat ein paar Punkte daraus diskutiert, auch bei heise gibt es eine Zusammenfassung.
Masing kritisiert vor allem, dass die bisherige EU-Richtlinie, die ein nationales Umsetzungsgesetz benötigt (in Deutschland v.a. das BDSG), durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzt werden soll. Er greift dabei zu sehr harschen Worten. Unter anderem schreibt er:
„30 Jahre Rechtsprechung zum Datenschutz – vom Volkszählungsurteil bis zu den Entscheidungen zur Wohnraumüberwachung, zur Onlinedurchsuchung oder zur Vorratsdatenspeicherung – würden Makulatur oder jedenfalls zur geschichtlichen Episode.“
Der Höhepunkt ist sicherlich der Satz
„Nach dem bisherigen Stand der Rechtsprechung legt dies eine brisante Konsequenz zumindest nahe: Auch die Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht mehr anwendbar.“
Ich habe mich über den Artikel ziemlich gewundert, weil diese Behauptungen auf deutsch gesagt Blödsinn sind.
Es geht bei der Verordnung wie gesagt um das BDSG, das in Teilen durch eine direkt wirkende EU-Regelung ersetzt werden soll. Ich kann mich nicht erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht jemals wegen des BDSG tätig war. Deutsche Spezialgesetze wie zum Lauschangriff oder zum Staatstrojaner, aber auch andere EU-Regeln wie PNR, Vorratsdatenspeicherung etc. werden davon überhaupt nicht berührt, und der ganze Datenschutz im Bereich Polizei und Justiz soll als Richtlinie gemacht werden, so dass für das deutsche Umsetzungsgesetz in allen diesen Fällen Karlsruhe wiederum zuständig bleibt.
Aus europäischer Sicht halten viele eine Verordnung für sinnvoll, weil es sonst weiterhin einen Flickenteppich von nationalen Spezialregelungen gibt, der bei einem gemeinsamen Binnenmarkt nicht angemessen ist. Die bisher bekannt gewordenen Entwürfe von Justizkommissarin Reding (s.u.) haben darüber hinaus den Anspruch, endlich dem Datenschutz zu mehr Zähnen zu verhelfen, z.B. durch höhere Strafen für Unternehmen (bei schweren Fällen bis 5% des Jahresumsatzes) und Ansätze der verfassungsverträglichen Technikgestaltung mittels „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“. Auf dieser Grundlage zu behaupten, die Verordnung würde das Grundrecht auf Datenschutz aushebeln, ist absurd.
Der Artikel ist ärgerlich, weil er Alarm schlägt, wo es nicht nötig wäre, und weil er teilweise einfach falsch ist und Nebelkerzen wirft. Die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden z.B. ist eine deutsche Erfindung, und Masing tut so, als wolle die EU uns das nun aufdrücken.
Neben krassem US-Lobbying und natürlich der ganzen Datenkraken-Industrie haben wir damit jetzt dummerweise auch noch einen deutschen Verfassungsrichter gegen die wirklich sehr ambitionierten Entwürfe von Justizkommissarin Reding. Das nervt schon ziemlich und macht den Einsatz für einen besseren europäischen Datenschutz nicht leichter. Unter anderem hat das US-Lobbying vor Weihnachten schon dafür gesorgt, dass die anderen Generaldirektionen der EU-Kommission die Entwürfe von Reding nicht akzeptiert haben und die fertigen Vorschläge nun erst im Februar oder März fertig sind und vermutlich bereits verwässert werden.
Wer die vor Weihnachten geleakten Entwürfe zur Datenschutzreform selber lesen will:
1) Verordnung für den Binnenmarkt
2) Richtlinie für Polizei und Justiz
3) Mitteilung der Kommission
(Update: Links sind gefixt. Danke, Frank!)
Die „Computers, Privacy and Data Protection“ (CPDP)-Konferenz Ende Januar in Brüssel wird sicherlich ein interessanter Ort, diese zu diskutieren.
Das ist im Übrigen vielleicht das einzige Verdienst von Masing: Dass er die auf nationaler Ebene überfällige Debatte über die zukünftigen EU-Datenschutzregeln endlich losgetreten hat. Es wäre aber bitter, wenn eine unfreiwillige Allianz aus US-Unternehmensinteressen und deutschem Verfassungsnationalismus am Ende dazu beitrüge, einen starken Datenschutz für ganz Europa zu verwässern.