Tätigkeitsbericht zur InformationsfreiheitUlrich Kelber fordert Transparenzgesetz

Im heute vorgestellten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit fordert der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber neue Gesetze und mehr Transparenz von der Bundesregierung. Dabei kommen ihm fehlende Befugnisse in die Quere.

Ulrich Kelber
Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, auf der letzten „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz. CC-BY 4.0 Jason Krüger | für netzpolitik.org

Geht es um transparenteres Regierungshandeln, verhallen Forderungen an die Bundesregierung seit Jahren ungehört. Egal ob in Bezug auf das millionenteure Gebaren des Verkehrsministers oder im Zusammenhang mit Lobbytätigkeiten von Bundestagsabgeordneten: Reformen des Informationsfreiheitsgesetzes und die Einführung eines Lobbyregisters zögert die schwarz-rot-schwarze Koalition hinaus.

Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit Ulrich Kelber fordert in seinem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht den Gesetzgeber auf, endlich für neue Transparenzstandards zu sorgen. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das den Zugang zu Informationen regelt, müsse zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Es solle Behörden zu mehr proaktiven Veröffentlichungen verpflichten. Außerdem solle kritisch geprüft werden, ob derzeit bestehende Ausnahmen für den Informationszugang notwendig seien.

Zugang für Einzelne, Zugang für alle

Außerdem wünscht sich Kelber ein Bundestransparenzportal, auf dem die Bundesregierung Dokumente veröffentlicht, die sie an einzelne Personen herausgibt. Nach diesem Prinzip – „access for one – access for all“ genannt – veröffentlicht Kelber selbst auf seiner Website bereits unter anderem Kontrollberichte, die Bürger:innen von ihm anfragen.

Kelber will außerdem seine eigenen Tätigkeiten ausweiten. Im Gegensatz zum Bereich des Datenschutzes, in dem Kelber umfangreiche Rechte hat, kann der Bundesbeauftragte in Sachen Transparenz keine Anordnungen an Behörden treffen. Folgt eine Behörde seinen Ansichten nicht und hält beispielsweise Dokumente geheim, die eigentlich an die Öffentlichkeit gehören, hat Kelber keine rechtliche Handhabe, dagegen vorzugehen.

Kelbers Behörde führte in den Jahren 2018 und 2019 nach eigenen Angaben fünf Kontrollbesuche bei Bundesbehörden durch, um den Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu prüfen. Während sich etwa das Bildungsministerium gut bewährte, gab es Probleme beim Bundesverwaltungsamt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Kontrollen bei den Behörden wurden dadurch erschwert, „dass es keine konsistente Aktenführung gab“, so Kelber.

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