Der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar ist von der Artikel 29 – Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten im Amt des Vorsitzenden bestätigt worden. Auf dem Treffen der Arbeitsgruppe wurde auch ein Papier zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, wie Heise berichtet: EU-Datenschützer fordern klare Begrenzung der TK-Vorratsdatenspeicherung.
In dem dreiseitigen Papier macht sich die so genannte Artikel 29-Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten dafür stark, dass der Zweck der pauschalen Überwachungsmaßnahme im Sinne der von den Gesetzgebern immer wieder betonten Zielrichtung der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität klar definiert und begrenzt wird. Die Datenschützer stellen sich damit gegen Pläne aus dem Bundesjustizministerium und dem Bundestag, Ermittler auch bei der Verfolgung „mittels Telekommunikation begangener“ Delikte in den anfallenden Datenbergen schürfen zu lassen.
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